Studentin und Werkstudentenjob - GbR Gründung möglich?

10. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
boozone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Studentin und Werkstudentenjob - GbR Gründung möglich?

Hallo alle zusammen,


Ich würde gerne mit meiner Freundin zusammen, von uns erstellte Software im Rahmen einer Kleinunternehmertätigkeit vertreiben.


Wir würden dafür gerne eine GbR gründen.


Ich bin Vollzeit Berufstätig. Sie ist Studentin und geht einem Werkstudentenjob nach.
Sie ist bei ihrem Vater Krankenversichert.


Ich bin mir sicher das die Kleinunternehmung für mich relativ Problemlos möglich ist.
Allerdings wissen wir nicht ob die Kombination aus Studentin + Werksstudentenjob und Nebengewerbe bei meinen Freundin möglich ist.


Könnt Ihr uns hier weiterhelfen und uns ggfls. über mögliche Fallstricke aufklären?


Viele Grüße und danke fürs lesen!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17244x hilfreich)

Sie ist bei ihrem Vater Krankenversichert. Das ist sie dann bald nicht mehr, denn da gibt es strenge Verdienstgrenzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
boozone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid, sie ist nicht über Ihren Vater krankenversichert. Sie ist selbstversichert. Ich habe da etwas durcheinander gebracht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von boozone):
das die Kleinunternehmung für mich relativ Problemlos möglich ist.

Das erste Problem ist, das es in Deutschland keine "Kleinunternehmung" gibt.
Ab den Tag der Anmeldung ist man Unternehmer und es treffen eine alle Pflichten (wie z.B. Fernabsatzgesetzgebung, gesetzliche Mängelhaftung, ...).



Zitat (von boozone):
Allerdings wissen wir nicht ob die Kombination aus Studentin + Werksstudentenjob und Nebengewerbe bei meinen Freundin möglich ist.

Die ist möglich, aber da gibt es einiges zu beachten (Verdienst, Arbeitszeit, ...).

Ich glaube die Grenzen liegen bei 20 Stunden/Woche und bei einem Gesamteinkommen von 450 EUR/Monst.

Am besten mal die Krankenkasse fragen (die hat Beratungspflicht) oder hier im Unterforum Sozialrecht mal nachfragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17244x hilfreich)

und bei einem Gesamteinkommen von 450 EUR/Monst. Das bezöge sich auf die Familienversicherung, die sie laut Antwort Nr. 2 nun aber doch nicht hat. Bei der studentischen KV ist der Verdienst egal - da geht es nur darum, wieviel Zeitaufwand man hat: Das Studium muß mehr Zeit kosten als der Rest.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6255 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von boozone):

Ich würde gerne mit meiner Freundin zusammen, von uns erstellte Software im Rahmen einer Kleinunternehmertätigkeit vertreiben.

Wir würden dafür gerne eine GbR gründen.

Nichts gegen einzuwenden. Und die GbR würde im Regelfall ohnehin automatisch dabei entstehen. Sie klar mit einem Gesellschaftsvertrag zu regeln ist aber eindeutig besser - die WWW-Foren sind voll mit Hilferufen von Leuten, die das versäumt haben.
Zitat:

Ich bin Vollzeit Berufstätig. Sie ist Studentin und geht einem Werkstudentenjob nach.
Sie ist bei ihrem Vater Krankenversichert.

Wer unter 25 ist und weniger als 385€/Monat verdient, dem steht als Student die Familienversicherung offen.
https://www.studenten-krankenversicherung.net/studenten-krankenversicherung/familienversicherung-fuer-studenten.html
Zitat:

Ich bin mir sicher das die Kleinunternehmung für mich relativ Problemlos möglich ist.

Dem könnten allerhöchstens eine Klausel im Arbeitsvertrag oder ein Wettbewerbsverbot entgegenstehen. (Ich vermute mal, daß kein Beamtenstatus vorliegt.)
Zitat:
Allerdings wissen wir nicht ob die Kombination aus Studentin + Werksstudentenjob und Nebengewerbe bei meinen Freundin möglich ist.

"Nebengewerbe" setzt immer ein Hauptgewerbe voraus, hier wäre es einfach Gewerbe. Scheitern kann es schnell an den Einkommensgrenzen.
Zitat:

Könnt Ihr uns hier weiterhelfen und uns ggfls. über mögliche Fallstricke aufklären?

Hinsichtlich der Familienversicherung macht das viel besser und vor allem verbindlich die jeweilige Krankenversicherung.
Ansonsten empfiehlt sich der Besuch eines Existenzgründerseminars der regionalen IHK und die Lektüre einiger Ratgeberbücher zum Thema Existenzgründung.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6255 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von boozone):
das die Kleinunternehmung für mich relativ Problemlos möglich ist.

Das erste Problem ist, das es in Deutschland keine "Kleinunternehmung" gibt.

Aber Kleinunternehmer.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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