Studium, Nebenjob und Camgirl

3. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
go545522-33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Studium, Nebenjob und Camgirl

Hallo,

ich studiere und habe nebenbei einen Nebenjob. Dieser zahlt mir immer 450€, und sollten Stunden fehlen, soll ich die in der Studienfreienzeit nachholen. So weit, so gut.
Nun kam die Corona Krise und der Arbeitgeber zahlt mir "nur noch" das, was ich tatsächlich arbeite, da ich ansonsten in ein gewaltiges Stundenminus fallen würde.
Ich habe also angefangen nebenbei als Camgirl tätig zu werden, und werde dafür bezahlt. Ca. 600€ für April. Nun möchte ich das eigentlich gerne weiter machen, und es gibt ja die Regelung, dass ich als Student ca. 8000€ im Jahr verdienen darf. Ich habe dafür aber kein Gewerbe angemeldet. Muss ich dies tun? Brauch ich es nicht, wenn ich unter meinen maximal Betrag bleibe? Wie gehe ich hier am Besten vor?

Viele Grüße

-- Editiert von Moderator am 03.05.2020 19:59

-- Thema wurde verschoben am 03.05.2020 19:59

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33984 Beiträge, 17646x hilfreich)

Muss ich dies tun? Ja.
Brauch ich es nicht, wenn ich unter meinen maximal Betrag bleibe? Nein.
und es gibt ja die Regelung, dass ich als Student ca. 8000€ im Jahr verdienen darf. Nö. Es gibt eine Regelung, dass ein Betrag von derzeit 9.408 Euro im Jahr verdient werden darf, ohne Einkommensteuer darauf zahlen zu müssen. Das habe weder was mit gewerberechtlichen Pflichten noch mit dem Studentenstatus zu tun. Sie "dürfen" auch 100.000 Euro verdienen - dies dann allerdings nicht mehr steuerfrei...

-- Editiert von muemmel am 03.05.2020 19:59

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 233x hilfreich)

der Vollständigkeithalber:
1.) für Bafög gelten niedrigere Grenzen
2.) Umsatz ist nicht Gewinn und nur der ist Einkommen.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33984 Beiträge, 17646x hilfreich)

für Bafög gelten niedrigere Grenzen Und auch für den Verlust der Familienversicherung...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
go545522-33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss dann mein MiniJob Arbeitgeber gesonderte Abgaben zahlen? Das hatte mein Chef irgendwie angedeutet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33984 Beiträge, 17646x hilfreich)

Nein, muß er nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6929 Beiträge, 1595x hilfreich)

Zitat (von go545522-33):

Ich habe also angefangen nebenbei als Camgirl tätig zu werden, und werde dafür bezahlt.

Angestellt? Oder selbständig?

Zitat:
Ich habe dafür aber kein Gewerbe angemeldet. Muss ich dies tun?

Wenn es eine selbständige Tätigkeit ist: ja.
Wenn es eine angestellte Tätigkeit ist: nein, denn das ist dann nicht möglich.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49373 Beiträge, 17365x hilfreich)

Mit 600€/Monat entfällt der Anspruch auf die Familienversicherung in der Krankenkasse. Du musst Dich also selbst krankenversichern.

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#8
 Von 
go548811-50
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

als Camgirl kannst du weit mehr als 2000 € verdienen - daher sollte man hier ggf. eine UG oder eine andere Firma Gründen.
bei nur 600 € läuft da was falsch ?

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