Sub-Unternehmen temporär gründen

11. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.06.2020 16:41:46
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Sub-Unternehmen temporär gründen

Guten Tag zusammen,
ich habe derzeit eine UG (haftungsbeschränkt) und betreibe einen Online-Shop. Da mein professionell erstellter Online-Shop sehr gut ankommt und ich auch schon Anfragen bekommen habe, ob ich solch einen für andere Unternehmen erstellen kann, habe ich mir vorgenommen eine weitere UG zu gründen um damit dann Online-Shops zu erstellen.

Bevor ich diesen Schritt mache möchte ich unter meiner aktuellen UG ein paar wenige Aufträge annehmen um zu schauen, wie es sich bewährt. Wie kann ich das am besten machen? Bei der Gewerbeanmeldung hatte ich ja einen anderen Verwendungszweck reingeschrieben gehabt. Falls das kein Problem sein sollte, kann ich einfach eine neue Domain anmelden und im Impressum dann sowas reinschreiben wie XZY-Agentur ist Teil der Firma XY mit der Adresse ABC?

Falls das eine Rolle spielen sollte, die Online-Shops kosten so zwischen 5k-15k€.

Notfall oder generelle Fragen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von casio456):
Bei der Gewerbeanmeldung hatte ich ja einen anderen Verwendungszweck reingeschrieben gehabt.

Die kann man ja entsprechend erweitern.



Zitat (von casio456):
m Impressum dann sowas reinschreiben

Oder
XZY-Agentur
Eine Marker der Firma XY mit der Adresse ABC



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12301.06.2020 16:41:46
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, aber es ist ja keine eingetragene Marke. Kann es nicht zu Problemen kommen? Die Domain habe ich bereits und eine ähnliche Marke gibt es nicht.
Da jetzt eine Marke eintragen zu lassen ist aktuell nicht der Sinn der Sache, da dafür ja ein eigenes Unternehmen mit anderen Partnern gegründet werden soll. (Aufwand/Kosten)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von casio456):
aber es ist ja keine eingetragene Marke. Kann es nicht zu Problemen kommen?

Marken müssen nicht eingetragen sein - und zu Problemen kann es bei Marken / Geschäftsbezeichnungen immer kommen.

Man könne auch schreiben
XZY-Agentur
Ein Geschäftsbereich der Firma XY mit der Adresse ABC



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cherokee42
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 5x hilfreich)

Warum nicht einfach unter der schon bestehenden UG anbieten und auftreten?

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