Twitch Affiliate - Neues Gewerbe anmelden, Umschreiben oder ergänzen?

1. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)
Twitch Affiliate - Neues Gewerbe anmelden, Umschreiben oder ergänzen?

Folgende Sachlage: Ich bin nun Semi-Partner von Twitch.tv, sprich im Affiliate-Programm aufgenommen worden. Habe auch schon meine ersten Sub's dadurch erhalten, sprich erste Einnahmen.
Ich habe bereits ein Gewerbe, allerdings hat es nichts mit dem Streaming zu tun, sondern vom Vertrieb für Videospiele. Das Ursprüngliche Projekt mit dem Vertrieb dieser, ist erstmal auf Eis gelegt.

Um auf Nummer sicher zu gehen, möchte ich ein neues Gewerbe anmelden bzgl. meiner Tätigkeit. Ich habe zwar nicht vor Zielsuchend mein Hobby zum Beruf zu machen, aber frage mich ob es reicht meinen aktuellen Gewerbeschein einfach umzuschreiben, zu ergänzen oder ich einen komplett neuen beantragen sollte?
Bekomme ich dann auch eine neue Steuernummer wie bei meiner 1. Gewerbeanmeldung?

Auch frage ich mich wie die korrekte Bezeichnung für einen Streamer wäre für den G.-Schein?

Ich mache zwar keinen Gewinn mit meinem bisherigen Gewerbe, muss aber dennoch 1x im Jahr die EÜR ausfüllen. Eine eigene Steuererklärung habe noch nie gemacht, weil ich immer nur davon lese dass dort der Umsatz eingetragen werden müsste.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Du kannst dein bisheriges Gewerbe problemlos erweitern. Als Einzelunternehmer hast du eh nur ein Gewerbe - es sei denn du trittst einer GbR bei oder gründest eine GmbH etc.

Steuernummer bleibt gleich - Umsatzsteuer ID ebenfalls

Ergänze dein Gewerbe doch um: Affilliate Marketing

Zitat:
Ich mache zwar keinen Gewinn mit meinem bisherigen Gewerbe, muss aber dennoch 1x im Jahr die EÜR ausfüllen. Eine eigene Steuererklärung habe noch nie gemacht, weil ich immer nur davon lese dass dort der Umsatz eingetragen werden müsste.


Ich glaube hier geht einiges durcheinander. Du solltest Dich da mal entsprechend kundig machen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Du kannst dein bisheriges Gewerbe problemlos erweitern.
Okay weiß ich bescheid.
Zitat (von cirius32832):
Affilliate Marketing
Auch wenn die Einnahmen eben nicht nur aus Affiliate bestehen zb. durch Donations, andere Einnahmequellen wie Amazon etc.? Zählt das dann noch darunter?

Mir würde da eher der Oberbegriff: Livestreaming Content Creator - einfallen

Zitat:
Ich glaube hier geht einiges durcheinander. Du solltest Dich da mal entsprechend kundig machen
Also so wurde es mir jedenfalls mal gesagt dass ich, auch wenn ich keinen Umsatz erziele, dennoch 1x im ja die EÜR ausfüllen soll für die Firma. Aber sowas wie meine Eltern bzgl. ihrer regulären Arbeit, bisher nicht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.780 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen