Hallo,
ich hätte folgende Frage. Am 1.09.04 habe ich ein Reisebüro erworben in dem eine Angestellte und ein Azubi beschäftigt sind. Das Büro wirft noch keinen Gewinn ab und wird vorerst auch keinen großen Gewinn abwerfen. Ich selber arbeite hauptberuflich (30 Std.) als Angestellte in einem anderen Unternehmen. Jetzt spiele ich mit dem Gedanken, zum 30.04. (um mein Weihnachtsgeld nicht zu verlieren) zu kündigen um mir dann das Reisebüro als Vollexistenz aufzubauen. Die Frage ist, kann ich in diesem Falle erfolgreich Überbrückungsgeld beantragen? Was müßte ich ggf. beachten?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
Überbrückungsgeld bei bestehendem Gewerbe?
30. Dezember 2004
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Frage vom 30. Dezember 2004 | 10:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überbrückungsgeld bei bestehendem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2005 | 16:13
Von
Status: Beginner (87 Beiträge, 28x hilfreich)
soviel ich weiß bekommt man das nur wenn man aus der arbeitslosigkeit kommt...
gruß luise
Und jetzt?
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