Überbrückungsgeld und Selbständigkeit

28. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
spaceman
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)
Überbrückungsgeld und Selbständigkeit

Hallo,

wenn jemand Arbeitslosengeld bezieht und sich selbständig machen möchte, mit jemandem, der einen Job hat, bekommt der Arbeitslose dann trotzdem das 6-monatige Überbrückungsgeld?

Neben den Bewerbungen erstelle ich gerade einen Businessplan und habe festgestellt, wieviel Arbeit und Zeit dafür aufgewendet werden muss. Wenn alles detailliert festgehalten wird, kann das eine Person allein in kurzer Zeit nicht schaffen. Und die Zeit drängt, damt die Lücke im Lebenslauf nicht zu gross wird.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
banneduser
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 208x hilfreich)

Ich kann Dir nur den guten Rat geben, wenn Du Dich durchaus mit irgend einer Selbständigkeit ins Unglück stürzen willst so mache es wenigstens allein und nicht noch mit irgend einer weiteren Person, mit Ausnahme der Ehefrau.
Ich kann Dir nur den guten Rat geben, dass es selbst mit dem allerbesten Freund oder womöglich auch noch verwandten absolut nichts wird, denn nach einer gewissen Zeit gibt es immer Ärger wenn zwei das sagen haben wollen und gemeinsam über die Geldeinnahmen verfügen wollen.

Warum willst Du durchaus für eine Selbständigkeit eigentlich Fördergelder haben, es sei denn sie werden Dir geschenkt ?

ei unserer Wirtschaft so sehe auch noch weiterhin des längeren arbeitslos bleiben so baue Dir doch in dieser Zeit mit Deinem eigenen Fleis erst einmal so langsam selber etwas auf und solltest Du hierbei auch schon Einnahmen haben so gebe Sie nicht aus sondern lege dies auf ein sogenanntes Firmenkonnte.

Mit freundlichen Grüßen

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#2
 Von 
spaceman
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

danke für deine nachricht. aber fördergelder sind wichtig, wenn man keine eigenen hat.
nach dem studium habe ich zwar 4 jahre gearbeitet. aber die niederlassung wurde geschlossen, in der ich gearbeitet habe.

mit dem ich mich selbständig machen möchte, ist ein langjähriger freund von mir.

aber er streckt mir 3.000 Euron vor, aber er möchte eine Gewinnbeteiligung von 50%. Das finde ich nicht so o.k.
er möchte nicht, dass ich ihm die 3.000 Euro zurückzahle, sondern ihm eine Gewinnbeteiligung von 50% gebe, obwohl das Gewerbe auf mich läuft, da ich im Moment arbeitslos bin. was meint ihr dazu?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mickione
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 4x hilfreich)



yo man

mach das ja nich

Dein guter Freund könnte sehr gut in dem Movie "Der Pate XXII" mitspielen.

1. 3.000 EUR sind Peanuts. Das sind grad mal Deine Ausgaben für die Sozialbeiträge in einem Jahr. Um die wirst Du wohl nicht herumkommen als geringverdienender (Schein)Selbständiger.

2. So eine stille Beteiligung lohnt sich für Dich nur, wenn max.5% des Gewinnes an den Beteiligten still und klammheimlich an der Steuer vorbeiläuft. Das hört Dein Freund zwar nicht gern, aber Du hast den ganzen Kramm zu erledigen, Behörden, Finanzamt, Konkurrenten usw.

3. Gegenargument: wenn er nur 5% von Deinem unsicheren Gewinn kriegt, dann kann er sein Geld auch auf der Bank anlegen!!

Soll er doch. Es kann jedenfalls nicht Deine Aufgabe sein, für andere Leute zu schuften, Deine wertvolle Zeit zu verschenken, und von dem Gewinn in Höhe von "fast nichts" EUR auch noch 50% auf Dauer abzutreten.

-----------------
"Micki, Berufspessimist"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kate
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 15x hilfreich)

Hilfe.... mach das nicht! mE 1. es ist nicht geregelt - zumindest offensichtlich (?) zu welchem Zeitpunkt die Gewinnbeteiligung in Höhe von 50 % genau endet...verlangt er Zinsen für die Leihgabe? sonst: der kann ja ewig Geld rausziehen

2. ich würde nie am Anfang meiner Selbständigkeit so einen "Vertrag" eingehen, denn Du musst flexibel bleiben - auch mal investieren und ich kenne kein Geschäft in dem man nur verdient ohne zu investieren...

3: was ist wenn zum Beispiel Stornogebühren oder ähnliches passiert und der Gewinn sich als doch kein Gewinn zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt?

Was genau willst Du denn machen?
Wenn Du übers Aa gehst wäre ja eine Förderung für eine ICH_AG möglich - das wären ca. 600,- Euro mtl. abzüglich des Rentenbeitrages...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MausiB72
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

lass die sache mit der beteiligung!!!

und vor allem lass die finger von der ich-ag!!!

die förderung kriegst du nur, wenn du über eine gewisse umsatzhöhe nicht rauskommst. wenn doch, kriegst weniger oder gar nix mehr.

ich persönlich habe das überbrückungsgeld gewählt. 6 monate lang 130% vom arbeitslosengeld.

meine entscheidung habe ich nach folgenden punkten getroffen:

- ich brauche jetzt am anfang richtig kohle für betriebsausstattung und einfach nur für meine miete

- wenn meine förderung in einem halben jahr ausläuft und die firma kann mich dann noch nicht ernähren, muss ich mir halt wieder einen job suchen oder mich arbeitslos melden. was nach 6 monaten nichts abwirft, wird auch nix mehr.

- ich zahle nicht gezwungenermassen beiträge an renten- und krankenversicherung und alo etc....

das ganze ist jetzt schon über 1 1/2 jahre her und es war genau die richtige entscheidung. die förderung für die ich-ag hätte ich schon nach ein paar monaten nicht mehr bekommen und so 11.000 euros hergeschenkt.

ich wünsch dir viel glück!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ulli798
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!Ich habe da mal eine Frage!Es geht darum ,das ich mich selbsständig machen will und 1700 Euro Überbrückungsgeld für 6 Monate erhalte.Ich muss ca 300 Euro Krankenkasse jeden Monat bezahlen ,also habe ich noch 1400 Euro übrig.Davon wollte ich in mein Geschäft investieren ,da ich kein Eigenkapital habe und ich auch keinen Kredit bei der Bank erhalten habe.Ich war dann beim Jugendamt,weil ich Unterhaltspflichtig für ein Kind bin (2Jahre).Die haben zu mir gesagt ,das sie mir das Unterhaltsgeld als Einkommen anrechnen wollen.Da ich leider noch nichts aus der Selbsständigen tätigkeit verdiene ,wird das alles sehr knapp.Ist das richtig was die mir gesagt haben?Darf ich von den 1700 Euro noch meine betrieblichen Kosten abziehen ?Das wäre sehr nett wenn ihr mr weiterhelfen könntet!
mfg ulli798

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
margudis
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Soweit ich weiß, ja, denn das steht Dir ja nicht als Einnahme zur Verfügung. Noch ein Tipp für die Zeit nach dem Überbrückungsgeld: Es gibt die Möglichkeit einen Fördertopf anzuzapfen, der einem nach dem halben Jahr nochmal ca. 4000,00 € ausschüttet. Projektförderungen gemäß der Richtlinie ASH 2000,Punkt 34 " Förderungen von Existenzgründungen aus der Artbeitslosigkeit heraus" (Mittel des Europäischen Sozialfonds ESF)
Dieses Geld muß nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag kann aber erst nach 5 Monaten gestellt werden und wird nach Ablauf des ersten Geschäftsajahres ausgezahlt. Für mich war die Beratungsgesellschaft für Beschäftigung in Schleswig-Holstein BSH Memellandstrasse 2 in 24537 Neumünster zuständig. Infos für andere Bundesländer sind vieleicht auch unter www. bsh-sh zu finden! Viel Erfolg. Mir hat der warme Regen ausgesprochen gut getan, denn ich sehe das nicht so, dass das, was nach einem halben Jahr seinen Mann/seine Frau nicht komplett ernährt nichts taugt. Ich habe mir, nach gründlicher Recherche, mindestens drei Jahre gegeben, danach ist erst die "deadline" festzulegen! Also frohes Schaffen.:) !!

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ulli798
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo !Ich bedanke mich für die auskunft und wünsche ihnen auch nochviel erfolg!
MFG Ulli798:)

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