Umsatzsteuer bei Auftraggeber im Drittland

28. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jokzzar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer bei Auftraggeber im Drittland

hallo zusammen,

ich habe ein einzelunternehmen (firma 1) in deutschland (kleinunternehmerregelung).
(firma 2) sitzt in deutschland (IT Beratung) wenn der Auftraggeber in Dubai sitzt (LLC), wie sieht das mit der Umsatzsteuer aus? ich habe bereits gelesen das man keine deutsche Umsatzsteuer in den Rechnungen angeben muss allerdings trotzdem eine gesonderte Umsatzsteuervoranmeldung machen muss. Kann mir das jemand ein bisschen vereinfacht erklären. bedeutet es nun das doch mein gesamtumsatz berechnet wird und ich umsatzsteuer zahlen muss ?
wollte eig. mit firma 1 unter 22k Jahresumsatz bleiben.
also die eigentliche frage wird der umsatz von firma 2 zum gesamtumsatz hinzugerechnet (firma1+2) auch wenn der auftraggeber im drittland sitzt ?
viemen dank schonmal im vorraus .

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Eas hat nun Unternehmen 2 mit Unternehmen 1 zu tun?

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#2
 Von 
Jokzzar
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Eas hat nun Unternehmen 2 mit Unternehmen 1 zu tun?


Nichts, allerdings kennt ja die Umsatzsteuer nur ein Unternehmen am ende wird ja der Gesamtumsatz als Berechnungsgrundlage genutzt. daher die frage ob die umsätze vom auftraggeber aua dubai mit einberechnet werden müssen.
hoffe ihr versteht was ich meine

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Jokzzar):
Nichts, allerdings kennt ja die Umsatzsteuer nur ein Unternehmen am ende wird ja der Gesamtumsatz als Berechnungsgrundlage genutzt. daher die frage ob die umsätze vom auftraggeber aua dubai mit einberechnet werden müssen.
Die Umsatzsteuer, die Du in Rechnung stellen musst, hat doch nichts mit dem gesamten erzielten Umsatz beider Unternehmen zu tun.

Ich empfehle dringend den Gang zu einem Steuerberater, da bei Dir anscheinend schon Basiswissen fehlt.

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