hallo zusammen,
ich habe ein einzelunternehmen (firma 1) in deutschland (kleinunternehmerregelung).
(firma 2) sitzt in deutschland (IT Beratung) wenn der Auftraggeber in Dubai sitzt (LLC), wie sieht das mit der Umsatzsteuer aus? ich habe bereits gelesen das man keine deutsche Umsatzsteuer in den Rechnungen angeben muss allerdings trotzdem eine gesonderte Umsatzsteuervoranmeldung machen muss. Kann mir das jemand ein bisschen vereinfacht erklären. bedeutet es nun das doch mein gesamtumsatz berechnet wird und ich umsatzsteuer zahlen muss ?
wollte eig. mit firma 1 unter 22k Jahresumsatz bleiben.
also die eigentliche frage wird der umsatz von firma 2 zum gesamtumsatz hinzugerechnet (firma1+2) auch wenn der auftraggeber im drittland sitzt ?
viemen dank schonmal im vorraus .
Umsatzsteuer bei Auftraggeber im Drittland
28. Juni 2022
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Frage vom 28. Juni 2022 | 12:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer bei Auftraggeber im Drittland
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#1
Antwort vom 28. Juni 2022 | 14:20
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Eas hat nun Unternehmen 2 mit Unternehmen 1 zu tun?
#2
Antwort vom 28. Juni 2022 | 15:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEas hat nun Unternehmen 2 mit Unternehmen 1 zu tun? :
Nichts, allerdings kennt ja die Umsatzsteuer nur ein Unternehmen am ende wird ja der Gesamtumsatz als Berechnungsgrundlage genutzt. daher die frage ob die umsätze vom auftraggeber aua dubai mit einberechnet werden müssen.
hoffe ihr versteht was ich meine
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Juni 2022 | 15:28
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Die Umsatzsteuer, die Du in Rechnung stellen musst, hat doch nichts mit dem gesamten erzielten Umsatz beider Unternehmen zu tun.ZitatNichts, allerdings kennt ja die Umsatzsteuer nur ein Unternehmen am ende wird ja der Gesamtumsatz als Berechnungsgrundlage genutzt. daher die frage ob die umsätze vom auftraggeber aua dubai mit einberechnet werden müssen. :
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