Unternehmensberater Freiberuflich oder als Gewerbe

8. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
Thorsten 4519
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Unternehmensberater Freiberuflich oder als Gewerbe

Hallo zusammen!

Ich muss eine Frage loswerden, die weder mein zuständiges Finanzamt noch die Gemeinde (Gewerbeamt) beantworten kann. Und leider möchte mein Steuerberater für jede Minute Beratung 100€, die ich mir im Moment leider nicht leisten kann/möchte.

Ich möchte mich mit einem Nebengewerbe selbstständig machen. Ich möchte in den Bereich Unternehmensberatung, Interimsmanagement, Training/Coaching.
Ich bin kein Ingenieur sondern "nur" Staatlich geprüfter Techniker mit sehr vielen Jahren Berufserfahrung in Führungspositionen in genau diesen Bereichen.

Leider konnte mir noch keiner sagen, ob ich als Freiberufler gelte oder ich dafür ein Gewerbe anmelden muss. Ich verkaufe ja nur Dienstleistungen und habe weder Ladenfläche noch Büro.

Auch das Finanzamt, welches die Entscheidung trifft hat mir auch nicht geholfen, sondern mir nur gesagt, dass ich über Elster den Antrag als Freiberufler stellen kann. Hilft mir allerdings auch nicht weiter, wenn ich eigentlich ein Gewerbe anmelden müsste und der Antrag am Ende abgelehnt wird.




19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2251 Beiträge, 445x hilfreich)

Zitat (von Thorsten 4519):
Interimsmanagement
Im Sinne von Übernahme von Leitungsaufgaben und operative Umsetzungen in Unternehmen? Das ist pur gewerblich.

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7527 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von Thorsten 4519):
Ich muss eine Frage loswerden, die weder mein zuständiges Finanzamt

Das glaube ich nicht.
Zitat:
noch die Gemeinde (Gewerbeamt) beantworten kann.

Das glaube ich auch nicht.
Zitat:
Und leider möchte mein Steuerberater für jede Minute Beratung 100€, die ich mir im Moment leider nicht leisten kann/möchte.

Das wäre also ein Stundensatz von 6.000€. Das glaube ich nocht weniger..

Zitat:
Ich möchte mich mit einem Nebengewerbe selbstständig machen. Ich möchte in den Bereich Unternehmensberatung, Interimsmanagement, Training/Coaching.
Ich bin kein Ingenieur sondern "nur" Staatlich geprüfter Techniker mit sehr vielen Jahren Berufserfahrung in Führungspositionen in genau diesen Bereichen.

Unternehmensberater sind Gewerbetreibende, es sei denn, sie wären als "beratende Betriebswirte" tätig. Das setzt zunächst mal ein abgeschlossenes Betriebswirtschafts-Studium voraus.

" Anzumerken ist zunächst, dass die Bezeichnung „Unternehmensberater/in" gesetzlich nicht geschützt ist und daher grundsätzlich von jedermann verwendet werden kann. Im Ergebnis wird weder eine konkrete Art der Beratung vorausgesetzt, noch, dass der/die Gründer/in über eine bestimmte Qualifikation verfügt. Die Bezeichnung „Unternehmensberater/in" ist dementsprechend weit verbreitet und lässt viel Interpretationsspielraum.

Ganz anders ist hingegen die steuerliche Einstufung der Tätigkeit als Unternehmensberater/in zu bewerten. Im Besonderen ist sie nicht per se als freiberuflich i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG einzuordnen. Tatsächlich gilt der/die Unternehmensberater/in nur dann als freiberuflich, wenn er/sie die hohen Anforderungen, welche das EStG an die Tätigkeit des/die „beratenden Betriebswirts/in" stellt, erfüllt. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung übt nur derjenige den Beruf eines beratenden Betriebswirts aus, der nach einem entsprechenden Studium, verbunden mit praktischer Erfahrung, mit den hauptsächlichen Bereichen der Betriebswirtschaft vertraut ist und diese fachliche Breite seines Wissens auch bei seinen praktischen Tätigkeiten einsetzen kann und tatsächlich einsetzt (vgl. BFH, Beschl. vom 30.06.2008 - VIII B 182/07 (NV), BFH IV R 51/99 v. 4.5.00). Beratender Betriebswirt wird deshalb nur derjenige, der entweder über eine abgeschlossene Ausbildung als Betriebswirt verfügt oder sich in Form eines vergleichbaren Selbststudiums, verbunden mit praktischer Erfahrung, Kenntnisse in allen hauptsächliche Bereichen der Betriebswirtschaftslehre angeeignet hat, die denen vergleichbar sind, die in einem der genannten Ausbildungsgänge üblicherweise erworben werden können. Hierbei sind stets die Umstände des Einzelfalls maßgeblich und die oben genannten Anforderungen vor Anmeldung des Vorhabens eingehend zu prüfen."
(Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, https://www.existenzgruendungsportal.de)

Findet man übrigens mit einer kurzen Google-Recherche.

Zitat:
Ich verkaufe ja nur Dienstleistungen und habe weder Ladenfläche noch Büro.

Das hat mit der Frage "Gewerbe oder Freiberuflichkeit" exakt gar nichts zu tun. Etwas, das jeder ernstzunehmende Unternehmensberater übrigens weiß.

Zitat:
Auch das Finanzamt, welches die Entscheidung trifft hat mir auch nicht geholfen, sondern mir nur gesagt, dass ich über Elster den Antrag als Freiberufler stellen kann. Hilft mir allerdings auch nicht weiter, wenn ich eigentlich ein Gewerbe anmelden müsste und der Antrag am Ende abgelehnt wird.

Wieso hilft das nicht weiter? Man stellt den Antrag, beschreibt die geplante selbständige Tätigkeit, und hat dann eine Einsortierung durch das Finanzamt.
Was will man mehr?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40249 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Thorsten 4519):
Ich möchte mich mit einem Nebengewerbe selbstständig machen
. Es ist aber kein Gewerbe, sonst wäre es ja einfach. Dann hätte dein Gewerbeamt dich eingetragen.
Du möchstest nebenberuflich selbstständig erwerbstätig sein. Das geht.
(Unfug editiert)
Das Amt will dann noch wissen, ob nach Kleinunternehmerregelung...
Ein Unternehmensberater muss gar keinen Beruf haben.
Du würdest auch keine DL verkaufen. Du würdest beratend tätig sein.
Ähnlich Immobilienmakler oder Versicherungsberater.
Aber von Vorteil ist es durchaus, wenn man Erfahrungen hat.

-- Editiert von User am 8. August 2025 14:07

-- Editiert von Moderator am 8. August 2025 14:56

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2251 Beiträge, 445x hilfreich)

Zitat (von Anami):
mW ist die Tätigkeit Unternehmensberater ein sog. Freier Beruf.
Das ist pauschaler Unsinn.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40249 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Das ist pauschaler Unsinn.
Warum? Wegen keiner Kammerzugehörigkeit?

Dann formuliere ich um:
Der TE kann zusätzlich als UB freiberuflich selbstständig erwerbstätig sein.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42486 Beiträge, 14739x hilfreich)

Wir haben hier das Regel/Ausnahmeprinzip. Grundsätzlich sind Unternehmensberater gewerblich unterwegs; es kann aber Konstellationen geben, die dann nicht gewerblich sind. Das wird bei entsprechender substantiierter schriftlicher Antragsstellung sowohl vom FA als auch vom Gewerbeamt geprüft werden. Ich gehe bei der Schilderung hier von einem Gewerbe aus, also vom Regelfall.

wirdwerden

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7527 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Thorsten 4519):
Ich möchte mich mit einem Nebengewerbe selbstständig machen

. Es ist aber kein Gewerbe, sonst wäre es ja einfach.

Selbstverständlich ist es ein Gewerbe.

Oder, okay, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es ein Gewerbe. Denn daß er die hohen Anforderungen an den "beratenden Betriebswirt" (mit BWL-Studium) erfüllt, hat der EP bisher nicht gesagt. Und ich wage es auch zu bezweifeln.

Zitat:

Dann hätte dein Gewerbeamt dich eingetragen.

Die Gewerbebehörde mag vielleicht ins Schwimmen gekommen sein, wie im konkreten Fall die Tätigkeit "Unternehmensberatung" einzustufen ist. Gewerblich oder freiberuflich...

Man mag vielleicht der Gewerbehörde zugute halten, daß es in aller Regel die Aufgabe eines Unternehmensberaters ist, das besser zu wissen als eine Feld-, Wald- und Wiesen-Gewerbebehörde...

Allerdings ist "Unternehmensberater" eben keine geschützte Berufsbezeichnung, und daher darf sich Krethi und Plethi auch ohne jede Sachkenntnis so nennen.

Also hat die Gewerbebehörde vielleicht einfach gedacht: "Machen Sie sich verdammt noch mal doch erstmal selber kundig!"

Zitat:
Du möchstest nebenberuflich selbstständig erwerbstätig sein. Das geht.

Klar geht das, das ist eine Binsenweisheit.
Und da "Unternehmensberatung" weder ein genehmigungspflichtiges Gewerbe ist, sondern ein schlichtes einfaches Gewerbe, oder aber eine freiberufliche Tätigkeit, die nicht zulassungspflichtig ist (wie Steuerberater oder Rechtsanwalt z.B.), geht das sogar sehr einfach.

Ändert aber nichts daran, daß man gewerbe- und steuerrechtlich einstufen muss, ob es sich um einen gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmensberater handelt. Diese Einstufung habe ich schon weiter oben erklärt, mit dem Zitat des Bundeswirtschaftsministeriums... Einfach mal lesen.

[quoze]Das Amt will dann noch wissen, ob nach Kleinunternehmerregelung...
Das will nicht "das Amt" wissen, die Gewerbebehörde will das nicht wissen.

Das Finanzamt will wissen, ob man sich zur Umsatzsteuerveranlagung anmeldet oder nicht.

Bleibt der der Gesamtumsatz nach Absatz 2 im vorangegangenen Kalenderjahr unter 25 000 Euro und im laufenden Kalenderjahr unter 100 000 Euro, dann greift automatisch die "Kleinunternehmerregelung" des §19 UStG. Es sei denn, man würde zur Umsatzsteuerveranlagung optieren, dann wird man umsatzsteuerpflichtig. Vom ersten Euro Umsatz an.

Das erkläre ich hier jetzt bewusst nicht weiter und näher - denn ein "Unternehmensberater" muss diese Regelung in ihren wesentlichen Details kennen, sonst ist er kein "Unternehmensberater", sondern ein ziemlich schlechter Witz.

Zitat:

Ein Unternehmensberater muss gar keinen Beruf haben.

"Unternehmensberater" IST ein Beruf...
Zitat:
Du würdest auch keine DL verkaufen.

Doch.
Zitat:
Du würdest beratend tätig sein.

Und damit bietet man eine Dienstleistung an....
Zitat:
Ähnlich Immobilienmakler oder Versicherungsberater.

Auch die verkaufen Dienstleistungen...
Zitat:
Aber von Vorteil ist es durchaus, wenn man Erfahrungen hat.

Es reicht schon Grundwissen.
Das aber offenkundig nicht nur beim TE nicht vorhanden ist...

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7527 Beiträge, 1698x hilfreich)

(Wo ist eigentlich Harry von Sell, wenn man ihn mal braucht?)

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7527 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Zitat (von Anami):
mW ist die Tätigkeit Unternehmensberater ein sog. Freier Beruf.

Das ist pauschaler Unsinn.

Freundlich ausgedrückt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7527 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von Anami):
itat (von vacantum):
Das ist pauschaler Unsinn.

Warum? Wegen keiner Kammerzugehörigkeit?

Nein, sondern weil Unternehmensberater nur dann keine Gewerbetreibenden sind, wenn sie "beratende Betriebswirte" sind, was ein unter anderem ein abgeschlossenes BWL-Studium voraussetzt.

Zitat:
Dann formuliere ich um:
Der TE kann zusätzlich als UB freiberuflich selbstständig erwerbstätig sein.

Wenn er die dafür bestehenden erheblichen Anforderungen erfüllt: selbstverständlich.

Da der TE diese nicht mal kennt, muss man davon ausgehen, daß er sie nicht kennt...

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40249 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Wenn er die dafür bestehenden erheblichen Anforderungen erfüllt: selbstverständlich.
Darf ich fragen, wer DAS vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit prüft?

Der TE hat sein Finanzamt gefragt und dieses sagte, dass er über Elster den Antrag als Freiberufler stellen kann. Damit dürfte der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemeint sein.
--->Was hindert den TE daran, das zu tun?
Da der TE sein Gewerbeamt gefragt hat und dieses ihn offenbar nicht als Gewerbler eingetragen hat, ist er keiner.
Ja, mir sind die Diskussionen zu gewerblicher bzw. freiberuflicher Erwerbstätigkeit bekannt.

Zitat (von Thorsten 4519):
Ich möchte mich mit einem Nebengewerbe selbstständig machen.
Dann schiebe ich die Frage nach: Hast du denn ein Hauptgewerbe?
Zitat (von Thorsten 4519):
Hilft mir allerdings auch nicht weiter, wenn ich eigentlich ein Gewerbe anmelden müsste und der Antrag am Ende abgelehnt wird.
Was sollte das FA ablehnen, wenn du dort freiberufliche Tätigkeit angibst?
Meinst du, man lehnt Steuern ab, die du gern zahlen willst?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42486 Beiträge, 14739x hilfreich)

Das werden die Behörden prüfen, bei denen man die entsprechenden Anträge stellt. Wenn man allerdings keine Anträge stellt und es vorzieht, schwarz zu arbeiten, dann prüft das in der Tat niemand.

wirdwerden

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#13
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7527 Beiträge, 1698x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hilft mir allerdings auch nicht weiter, wenn ich eigentlich ein Gewerbe anmelden müsste und der Antrag am Ende abgelehnt wird.

Was sollte das FA ablehnen, wenn du dort freiberufliche Tätigkeit angibst?
Meinst du, man lehnt Steuern ab, die du gern zahlen willst?

Das FA lehnt nicht die Anmeldung ab, sondern die steuerliche Behandlung als "freiberuflich" - wenn es der Ansicht ist, es handele sich um ein Gewerbe.
Ist es dieser Ansicht, kommt die Aufforderung, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.
Ob das berechtigt ist, kann man dann ggf. im Widerspruchsverfahren oder vor den Finanzgerichten klären.

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#14
 Von 
McGyver0815
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Das ist pauschaler Unsinn.
wie so oft..

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42486 Beiträge, 14739x hilfreich)

Eben! Man muss die erforderlichen förmlichen Anträge stellen, dann wird man beschieden. Zumindest vom Gewerbeamt. Nur mal anrufen und allgemein anfragen hinsichtlich eines möglicherweise geplanten Vorgehens, da kann man doch nichts erwarten, und das Amt wird da logischerweise auch keine seriösen Auskünfte geben können. Außerdem darf da auch keine Rechtsberatung betrieben werden.

Also, einen den Formalien entsprechenden schriftlichen Antrag stellen, dasselbe beim Finanzamt und gut ist.

wirdwerden

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#16
 Von 
Thorsten 4519
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin.
Wie im echten Leben. 10 unterschiedliche Meinungen :) .
Ich werde einen Antrag beim Finanzamt stellen und abwarten was die sagen. Das wird zwar doppelte Arbeit, aber dann ist das mal entschieden.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40249 Beiträge, 6555x hilfreich)

Zitat (von Thorsten 4519):
aber dann ist das mal entschieden.
Das ist pauschal einfach Unsinn.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40249 Beiträge, 6555x hilfreich)

Nachtrag:

Zitat (von eh1960):
Oder, okay, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es ein Gewerbe.
Oder nicht.
Zitat (von eh1960):
Das FA lehnt nicht die Anmeldung ab, sondern die steuerliche Behandlung als "freiberuflich" - wenn es der Ansicht ist, es handele sich um ein Gewerbe.
Genau. Deshalb hat der TE den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt bekommen-->und darf zunächst im förmlichen Antrag das Kreuz machen bei:
Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
https://www.smartsteuer.de/online/wp-content/uploads/2019/01/034250.pdf

Und wann und was nun welche Behörde prüft, zb.
- das Gewerbeamt wegen Gewerbesteuer, weil doch Gewerbe,
- das Finanzamt allg. wegen *Steuer*,
- die IHK wegen der Pflicht zur IHK-Mitgliedschaft als Gewerbler
---> war bisher keine Frage des TE.

Zitat (von eh1960):
Das FA lehnt nicht die Anmeldung ab, sondern die steuerliche Behandlung als "freiberuflich" - wenn es der Ansicht ist, es handele sich um ein Gewerbe.
Ja, WENN . Genau. Deshalb steht der Anmeldung als Selbstständiger beim FA zunächst nicht im Wege.

Ich gehe davon aus, dass der TE nicht schwarz arbeiten will. Sein zuständiges Gewerbeamt sieht den TE offenbar nicht als Gewerbetreibenden. Aber was er dort gefragt hat und was geantwortet wurde, ist hier unbekannt.

Oft gibts bei *schwierigen* Einordnungen vom Gewerbeamt (weil landesrechtlich unterschiedlich) die Aussage---> hier in unserer Liste ist diese Tätigkeit nicht gelistet.

Zum Finanzamt muss er sowieso und seine Selbständigkeit anmelden.

Zitat (von Thorsten 4519):
Das wird zwar doppelte Arbeit, aber dann ist das mal entschieden.
Wieso nun doppelte Arbeit?
Zitat (von Thorsten 4519):
und abwarten was die sagen.
Das FA wird dir was SCHREIBEN.

Du wirst dann vom FA als ---selbstständig Erwerbstätiger--- geführt.
Denn bisher bist du --angestellter Erwerbstätiger---.

Es sind nicht 10 unterschiedliche Meinungen. Aber Antworten können um so präziser sein, je deutlicher und präziser die Fragestellung ist. Und selbst dann kommts drauf an.

Ich empfehle dir einen Workshop für Existenzgründer. Gibts auch bei der IHK, geht auch am Wochenende kompakt und die Kosten sind steuerlich absetzbar als Betriebsausgabe.
Vielleicht ist das für dich ne wichtige Info?
Könnte man uU auch während ALG-Bezug machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2711 Beiträge, 751x hilfreich)

Zitat (von Thorsten 4519):
Ich werde einen Antrag beim Finanzamt stellen und abwarten was die sagen.
Einen entsprechenden "Antrag" kann man gar nicht stellen!

Du kannst entweder eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeinde machen, oder die Aufnahme der Tätigkeit (in der Annahme, dass es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt) dem FA melden, §138 Abs. 1 Satz 3 AO. Eine Prüfung, ob die Einkünfte als gewerbliche oder selbständige Einkünfte aus steuerlicher Sicht zu sehen sind, erfolgt frühestens mit der ersten abgegebenen Steuererklärung.

Zitat (von Thorsten 4519):
Unternehmensberatung, Interimsmanagement, Training/Coaching.
Im Übrigen liegt hier aller Wahrscheinlichkeit nach aus steuerlicher Sicht eine gemischte Tätigkeit vor.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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