Unternehmensnachfolge Einzelunternehmen

7. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Chrizly92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Unternehmensnachfolge Einzelunternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Juli 2015 steht für mich die Übernahme des väterlichen Unternehmens (Einzelunternehmen) an. Sein Unternehmen beschäftigt einen Mitarbeiter und handelt mit türen / Fenstern / Bodenbelägen und Holzelementen. Besonders wichtig ist hierbei:

- Das Unternehmen hat keine zu Übertragenden Räumlichkeiten (Home Office)
- Das Unternehmen hat keine Lagerbestände da der Handel ausschließlich auf Streckengeschäften setzt.

Im Vergleich zum üblichen Handelsunternehmen ist daher der Bestand an Ware und Räumlichkeiten 0€. Der einzige Wertgegenstand ist ein Transporter der heute einen Wiederbeschaffungswert von ca. 5.000€ hätte. Meine Frage daher nun:

Wie können wir die Übergabe mit möglichst geringem bürokratischem sowie finanziellem Aufwand vollziehen?

Zusätzliche Info: Nach vollzogener Übergabe soll mein Vater dann in selbigem Unternehmen, dann unter meiner Leitung, wieder angestellt werden.
Beinträchtigt dies in irgendeiner Form unser Vorhaben?

Freue mich auf Ihre Hinweise und Antworten.

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Chrizly92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke der Nachfrage, hatte ich vergessen zu erwähnen, daß Unternehmen ist nicht eingetragen und liegt auch noch etwas unter der Pflichtgrenze für sie Eintragung.

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""

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Vorsicht übrigens beim der Übergabe einer Kundendatei mit Privatkunden <hr size=1 noshade>

Ich bin mir nicht sicher in wie weit das im Rahmen der familieninternen Unternehmensnachfolge relevant wäre.
Da müsste bei der Beurteilung wohl auch geschaut werden, ob der Sohn bereits im Unternehemn mitarbeitet oder nicht.


Die Lösung könnte ja auch sein, eine GbR zu gründen. Aus der kann der Vater dann ja irgendwann später austreten und der Sohn führt das Unternehmen fort. Da muss man den Vertrag nur entsprechend formulieren.

Auch bietet sich an, das im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu übertragen, dann hat man das Problem auch nicht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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