Unterschiede bei der Vetretung der Ges. (Ltd. & Co KG)

21. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
DrFunk
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschiede bei der Vetretung der Ges. (Ltd. & Co KG)

Hallo !

Welche Unterschiede gibt es bei der Vetretung einer Ltd. & Co KG nach Außen zwischen einem Komplementär(sgeschäftsführer der Ltd.) und einem per Prokura bestellten Angestellten?

Danke vorab für ein paar Erläuternde Zeilen.

DrFunk

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miledy
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 47x hilfreich)

HGB § 49 Umfang der Prokura
Fassung vom 1. Januar 1964

(1) Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.

(2) Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist nur ermächtigt, wenn ihm diese Befugnis besonders erteilt ist.

Miledy

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DrFunk
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank miledy !

Das wären ja dann im Alltag quasi keine Unterschiede, klingt gut.

Schöne Feiertage,
DrFunk

0x Hilfreiche Antwort

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