Vermittler/Kommissionär für Waren

13. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
smeePhat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermittler/Kommissionär für Waren

Hallo Zusammen,

die Suche in diesem und einem anderen Rechtsforum hat mir leider nicht weitergeholfen.
Ich hoffe ich erkläre es nicht zu undurchsichtig und kompliziert (aber hey, das ist ein Rechtsforum, als wenn das jemand versteht dann ihr).
Folgendes Szenario: Ein "Vermittler (V)" bietet auf einer Verkaufsplattform (Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Amazon, Spock etc.) eine Vermittlung an. Der Käufer (K), beauftragt den Vermittler beim Händler (H) etwas für ihn zu kaufen. V kauft im Namen von K bei H Ware.
Varianten Geld: 1. K überweist an V die Vermittlungsgebühr + das Geld für den Wareneinkauf
2. K überweist an V die Vermittlungsgebühr. Das Geld für die Ware wird an H überwiesen

VariantenVersand: 1. H schickt die Ware direkt an K inkl. Rechnung über die Ware. (Beide Geldvarianten)
2. Da H keinen Versand anbietet, übernimmt V die Ware im Namen von K bei H, verpackt diese und verschickt sie an K (nur Geldvariante 1)

VariantenWiderruf/Gewährleistung: 1. V verweist K an H
2. V übernimmt im Rahmen der Vermittlung auch die Rückabwicklung für K bei H

Ich hoffe das war verständlich. Nun zu den Fragen:
1. Was genau ist der "Vermittler"? Vermittler, Kommissionär, Verkäufer, etwas ganz Anderes?
2. Was wäre für den "Vermittler" der Umsatz, die Vermittlungsgebühr oder ebenfalls das Geld, was ihm für den Verkauf überlassen wird (treuhändische Verwaltung?)
3. Muss eine extra Vollmacht erteilt werden oder wäre der Auftrag zum Kauf ausreichend?
4. Gegenüber wem hat K Rechte bezüglich Widerruf und Gewährleistung?
5. Sonst Bedenken, die mir gerade nicht auffallen?

Danke und Viele Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Mal ne ganz andere Frage: Was soll so ein Konstrukt bringen? Der Käufer kann doch direkt beim Händler kaufen und braucht den Vermittler nicht.

Für mich ist der Vermittler ein Angestellter des Käufers. Ein angestellter Einkäufer

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
smeePhat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

zu deiner Frage, das Konstrukt soll Geld bringen. ;)
Spaß beiseite. Grundsätzlich handelt es sich um Einzelkäufe, also der Käufer wird i.d.R. nicht öfter das Gleiche beim Verkäufer kaufen wollen. Sinn dahinter sind, unabhängig voneinander, zwei Dinge.

Erstens, der Verkäufer verkauft nur Regional oder Regional preiswerter, bietet aber keinen Versand an (z.B. Outlets, Werksverkäufe, regionale Besonderheiten oder Kunsthandwerk [Herrnhuter Sterne, Weihnachtsdekoration aus dem Erzgebirge, Kuckucksuhren aus dem Schwarzwald etc.]). Der Vermittler ermöglicht dem Käufer Angebote wahrzunehmen oder bestimmte Produkte zu kaufen, für die er sonst selbst anreisen müsste.
Der Vermittler wäre hier so etwas wie der Versender aber im Auftrag des Käufers, nicht des Verkäufers.

Zweitens, der Vermittler macht sie die Mühe beim Verkäufer Rabatte auszuhandeln, diese gibt es aber nur bei Bestellung über den Vermittler. Der Vermittler gibt diese Rabatte 1 zu 1 weiter, verlangt dafür aber eine Gebühr. Das Produkt ist somit für den Käufer immer noch preiswerter und er muss sich die Mühe des Aushandelns eines Rabattes nicht machen. (Nach dem Prinzip lieber sicher 10% Rabatt sofort als vielleicht 20% übermorgen).

Danke für deine Einschätzung, der Vermittler ist jedoch nicht beim Käufer eingestellt, zumal es sich hier in den meisten Fällen um Privatpersonen handeln wird.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Dann sollte der Vermittler ein Gewerbe anmelden auf Warenhandel. Und wenn es mehrere verschiedene sind, muss jeder ein Gewerbe anmelden.

Und dann auch ordentliche Rechnungen schreiben, verbuchen usw.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von smeePhat):
1. Was genau ist der "Vermittler"? Vermittler, Kommissionär, Verkäufer, etwas ganz Anderes?

Als erster ist er mal Unternehmer.
Der Schilderung in #2 nach, ist er eher nicht Vermittler/Kommissionär, sondern eher Verkäufer / Händler.


Was genau wäre "Vermittler (V)" denn als Status lieber?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
smeePhat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihm wäre der Status Verkäufer am unliebsten. Ihm wäre es lieber als eine Art Makler/Vermittler/Einkäufer aufzutreten. Als Verkäufer wäre er, soweit ich das verstanden habe, in der Gewährleistungspflicht, desweiteren wäre der Umsatz bedeutend höher. Als Beispiel aus anderen "Branchen" wären, aus meiner Sicht, der Immobilienmakler, Pizza.de, Autohändler die im Kundenauftrag verkaufen (also ernsthaft, nicht als Umgehungsgeschäft), eBay. Diese treten doch alle nur als Vermittler auf, den letztendlichen Vertrag schließe ich als Käufer doch mit dem Verkäufer ab, nicht mit dem Mittelsmann.

Grüße und danke für das Interesse

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von smeePhat):
Ihm wäre der Status Verkäufer am unliebsten.

Ja, dachte ich mir.

Dann sollte man sich erst mal von den Begriffen Vermittler, Kommissionär, Makler, Vermittler, Einkäufer verabschieden.

Und sich intensiv mit dem Konstrukt "Geschäftsbesorg" und "Geschäftsbesorgungsvertrag" beschäftigen. Das dürfte wohl das sein was man anstrebt.

Um die korrekte Bezeichnung kann man sich später kümmern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
smeePhat
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Danke, das ist der Richtungsschuss der mir gefehlt hat. Ich werde mich in diese Richtung belesen und mich erneut melden wenn noch Fragen aufkommen. Nochmal Danke.

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