Versand von Lebensmitteln von zu Hause

2. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
peterlowski
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Versand von Lebensmitteln von zu Hause

Guten Tag,

leider konnte ich keine ähnlichen Beiträge finden und hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe vor einen Onlineshop für portionierte Lebensmittel zu eröffnen. Dabei werden nur Trockenprodukte wie Reis, Nudeln, Gewürze von mir selbst nach dem Einkauf entsprechend abgewogen, neu portioniert, verpackt und an den Kunden geliefert. Lediglich Frischprodukte wie Quark, Milch, Fleisch, Gemüse werden in ihrer ursprünglichen Verpackung belassen, gekühlt und ungeöffnet zum Konsumenten gebracht. Der gesamte Ablauf erfolgt innerhalb weniger Stunden am selben Tag. Ähnlich zum Lieferdienst von REWE oder Hellofresh. Einziger Unterschied ist das Neuportionieren der Trockenprodukte. Die Auslieferung erfolgt am Einkaufstag von mir selbst. Falle ich damit schon unter die Lebensmittelverordnung bzw muss ich dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen? Wenn ja, welche? Ist dies überhaupt von zu Hause/ Büro aus mit einer normalen Haushaltsküche möglich?
Danke im Voraus

Liebe Grüße
Peter

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Da sind viele Regeln zu beachten.
Die Lebensmittelüberwachungsbehörde ist schonmal ein guter Ansprechpartner.
http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/12/18/onlinehandel-mit-lebensmitteln-die-registrierung-ist-pflicht-interview-mit-claudia-kuhr-vom-bvl/

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peterlowski
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

danke dir für die antwort. hat mir schonmal geholfen. vielleicht kennt ja noch jemand das problem bzw kann bünidg was dazu sagen damit ich beim amt gezieltere fragen stellen kann.
mfg

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Also:

Du brauchst rechtsverbindliche Lebensmittelangaben für deinen Onlineshop. Allergene, Zutaten etc. müssen dem Kunden vor dem Kauf zugänglich gemacht werden.
Dann benötigst du natürlich die allgemein wichtigen Angaben (Grundpreis, Inhalt etc).
Da du Lebensmittel umpacken möchtest, brauchst du natürlich auch die entsprechenden Labels für die umgepackte Ware.
Die Themen Lebensmittellagerung, Umverpacken, Anforderungen an die Arbeitsumgebung, Nachweispflichten solltest du dringend mit einem Fachmann klären.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120139 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat:
Falle ich damit schon unter die Lebensmittelverordnung

Du unterliegst soger verschärften Bedingungen, da Du selbst produzierst.

Da sollte man sich auch um das Thema Produkthaftung Gedanken machen ...


Was für Dich relevant sein könnte:
- Verpackungsverordnung (VerpackV)

- Fertigpackungsverordnung (FPVO)

- VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission

- Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV)

- EU-Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) bzw. Vorläufige Lebensmittelinformationsergänzungsverordnung

- Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB)

- die noch gültigen Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG)

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.


Entweder Du versuchst Dir das alles anzueigen oder Du suchst Dir einen auf Lebensmittelrecht spezialisierten Anwalt.
Ersteres dürfte einige Woche/Monate dauern und ein nicht unerhebliches Restrisiko beinhalten, zweites kostest so zwischen 2000-5000 EUR und beinhaltet ein sehr geringes Restrisiko.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "peterlowski",

wie von anderen Usern im Rechtsforum bereits erwähnt, sind die gesetzlichen Vorgaben für Lebensmittellagerung und -versand sehr hoch. Warum Sie Trockenprodukte neu portionieren wollen, erschließt sich mir nicht, denn diese sind lange haltbar.
Einfacher und, sicherlich, erlaubt ist ein Lieferdienst mit Produkten aus Lebensmittelläden.
Alternativ gibt es, inzwischen, Läden, z. B. in Berlin, in denen man nicht abgepackte Lebensmittel in vorgeschriebener Menge vom Hersteller, z. B. Trockenprodukte, für den eigenen Bedarf kaufen kann, d. h. nur soviel, wie man benötigt.

MfG, soso55

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
peterlowski
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die antworten.hat mich schon ein gutes stück weitergebracht. ich setze mich erstmal mit der veterinär- und lebensmittelaufsicht in verbindung. im übrigen erfüllen andere dienste von versandkochboxen nicht alle VO obwohl diese sogar frischware(obst,gemüse) selber protionieren. ich werde das mal bei den zuständigen behörden eruieren. anscheinend gibt es da möglichkeiten um nicht jeder VO gerecht zu werden.
vielen dank nochmal

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120139 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat:
im übrigen erfüllen andere dienste von versandkochboxen nicht alle VO obwohl diese sogar frischware(obst,gemüse) selber protionieren.

Wie schon gesagt, eventuell musst Du nicht jede gesetzliche Regelung befolgen bzw. nur teilweise.

Aber das andere die nicht befolgen, daraus lässt sich nichts ableiten. Einbrüche werden auch nicht legaler nur weil ein paar hundert Einbrecher täglich einbrechen ... :)



Aber die Behörden einzubinden, das ist eine gute Idee. Die sehen das gerne wenn sie eingebunden werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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