Vollmacht von Teilhaber einer GmbH

16. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
gregor1972
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Vollmacht von Teilhaber einer GmbH

Hallo Forum-Mitglieder,

hoffe im richtigen Forum gelandet.

zwei Bekannte von mir haben eine GmbH gegründet. Diese soll Grundstücke/Objekte kaufen und darauf Häuser bauen bzw. Objekte renovieren. Der eine davon ist der Geschäftsführer. Nun ist der Gründungsvertrag der GmbH so ausgerichtet, dass beide unterschreiben müssen, ob es beim Kauf von Material oder Beauftragung von Subunternehmer usw.
Da der eine nicht so oft vor Ort sein kann, wie der Geschäftsführer, würde er gern dass ich eine Vollmacht bekomme, dass ich für ihn unterschreibe. In wie fern kann ich haftbar sein, wenn ich für Ihn unterschreibe, wenn ich dazu eine Vollmacht habe. Wenn irgendwas mit dem Bau nicht rechtens ist, z.B. Auflagen, Schwarzarbeit deren oder vom beauftragten Subunternehmer, Insolvenz der GmbH oder eines beauftragten Subunternehmers, keine bezahlten Rechnungen, usw.
Wo könnte ich noch haftbar gemacht werden, woran ich jetzt lt. Beschreibung nicht dran gedacht habe?

Beim Kauf oder Verkauf von den Wohnungen Objekten, würde ich natürlich nicht unterschreiben, das würde er machen. Die Vollmacht könnte auch bis zu einem bestimmten Betrag ausgelegt sein.
Ich bin in der GmbH nicht beschäftigt. Würde max. für meine Aufwände bzw. Ausgaben/Spesen, sollten sich welche ergeben, entschädigt werden. kann ich auch vom Finanzamt ein "Problem" bekommen, da es ja keiner glauben wird, das ich es quasi um sonst mache.

Was kostet eine solche Vollmacht aufzusetzen (evtl. beim Notar oder wo sonst?), bzw. eine Studie zu machen wie ich abgesichert werden kann um für ihn zu unterschreiben oder ist es besser die finger davon zu lassen. Ich will kein Prozent risiko bei der Sache eingehen, sollte ich da mitmachen!

Bin über jeden Hinweis dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

lassen Sie die Finger davon! Wer in einer GmbH wozu berechtigt ist, regelt der Gesellschaftervertrag.

Vorliegend ist deshalb fraglich, ob ein Gesellschafter alleine Vertetungsvollmacht erteilen kann.

Sie sind zudem nicht Firmenangehöriger und könnten für keine Geschäftstätigkeit des Unternehmens wirksam legitimiert worden sein.

In der Rechtsfolge könnten Sie Dinge unterschreiben, dür die Sie in vollem Umfang haftbar sind, obgleich Sei keinen Nutzen davon haben.

Lassen Sie das. Beim Geld hört die Freundschaft auf, oder wollen Sie als "Dummer" dastehen, der am Ende die Rechnungen anderer bezahlt?

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