Welche Gesellschaftsform bei Vermietung von Hochzeit Dekoration?

22. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jamirohead
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)
Welche Gesellschaftsform bei Vermietung von Hochzeit Dekoration?

Hallo liebe Forengemeinde,

folgender fiktive Sachverhalt:

A und B kennen sich schon von klein auf und sind beste Freunde.
Mitte 30 beschließen beide, gemeinsam gewerblich folgendes zu tun: (neben ihrem Hauptberuf als zusätzliche Geldeinnahmequelle)
Sie wollen auf Feierlichkeiten wie Hochzeiten, Verlobungen, Geburtstagsfeiern die Dekoration besagter Feier übernehmen. Sie sollen also von potentiellen Kunden kontaktiert werden, die eine Feierlichkeit planen und A und B sollen nach Beratung und Auswahl entsprechender Dekoration, am Tag und am Ort der Feier diese wie gewünscht dekorieren oder alternativ entsprechende Deko Materialien wie zb. 200 Stühle der Gattung XY für die potentiellen Kunden gegen Miete zur Verfügung stellen.
Die entsprechende Dekoration lassen A und B teilweise in China, teilweise in Indien nach eigenen Wünschen produzieren und nach Deutschland verschiffen.
In Deutschland soll eine Lagerhalle etc. angemietet werden, damit man das ganze Zeug dort aufbewahren kann.
Bei größeren Bestellungen der Kunden müssten A und B sogar LKW Unternehmen beauftragen, entsprechende Ware zum entsprechendem Ort zu liefern, da beispielsweise 200 Stühle nicht in einen Transporter passen würden. Zu Beginn werden A und B die Dekoration wohl selbst anbringen und aufbauen, später sollen das Helfer entgeltliche übernehmen, weil man dann auch mehrere Feiern an einem Tag (meistens am Wochenende) übernehmen würde.
A und B sind beide in Deutschland lebhaft und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.

A und B fragen sich nun, nachdem sie schon die ein oder andere Bestellung in Indien und China rausgeschickt haben, welche Gesellschaftsformen für ihre Zwecke überhaupt in Frage kämen und was hierbei zu empfehlen wäre?

Sowohl A, als auch B waren früher mal selbständig und sind auch im Besitz des für eine GmBH Gründung notwendigen Stammkapitals.
Eine nachträgliche Rechnung der Waren auf den Firmennamen von A und B (der aktuell ja noch gar nicht existiert), würde dann ausgestellt werden.

A und B wenden sich nun an die liebe Forengemeinde und bitten um Ratschläge und Tipps, wie sie nun die ganze gewerbliche Angelegenheit mit Firmengründung und co am besten angehen sollten und wie sie Fehler vermeiden können.

Sie sind über jede hilfreiche Antwort dankbar.

-- Editiert von Jamirohead am 22.03.2019 00:46

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26 Antworten
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#1
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Ad hoc würde ich sagen, es ist eine GbR entstanden. Das wäre mir bei dem beschriebenen Sachverhalt, aber auch hinsichtlich der beschriebenen Geschäftsidee am günstigsten. Es sind beide Partner gleichberechtigt.

https://www.junge-gruender.de/gbr-gruenden/

Möglich wären schon noch einige Sachen: Einzelunternehmer, der Andere wird angestellt. Kann man auch machen.

GmbH wäre ich vorsichtig. Zu viele Pflichten der Gesellschafter, zu kompliziert in der Verwaltung: Betrifft u.a. die Buchhaltung, Bilanzen, Handelsregister, Veröffentlichung Bilanz im HR, Erklärungspflichten an FA ... Wer das entsprechende kaufmännische Wissen hat und sich einigermaßen im Handelsrecht auskennt, ja gut, in Ordnung.

Und vor allem: Man muß fristgerecht an Alles denken und einreichen. Kann man zwar auch auslagern, z.B. an Steuerberater, kostet aber auch entsprechend.

Gestaltungsspielraum hätte man schon. Muß man sich überlegen. Machbar wäre einiges.


-- Editiert von Spejbl am 22.03.2019 16:40

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Jamirohead):
A und B fragen sich nun, nachdem sie schon die ein oder andere Bestellung in Indien und China rausgeschickt haben,
Als was agieren die besten Freunde denn jetzt?
Zitat (von Jamirohead):
Eine nachträgliche Rechnung der Waren auf den Firmennamen von A und B
Wer hat das Zeug denn bestellt?
Irgendwie fangt ihr hinten an. Warum?
Ich frage mich als erstes, warum man mit der Idee eines solchen Gewerbes schon mal auf Verdacht Material in Indien und China bestellt. Vielleicht sogar 200 Stühle? Und sogar nach eigenen Wünschen? Ich ging bisher davon aus, dass dieses Mobiliar und das Deko-TüTü vor allem den Kunden gefallen muss. Liege ich da so falsch?

Man sagt also z.B. einem Kunden für den 1.5. in Hamburg 200 Stühle zu, holt die aber für 1 Tag per LKW aus der Lagerhalle in Kassel?
Und hat evtl. für den gleichen Tag einen Kunden in München, der 150 Stühle braucht? Oder 10 Tische inkl. allem Deko-Tütü?

Wo finden denn diese Feiern statt? Unter freiem Himmel? Haben die örtlichen Lokalitäten keine Stühle, keine sonstige Deko? Und wer liefert die Tische?
Zitat (von Jamirohead):
A und B sind beide in Deutschland lebhaft
Lebhaft ist schon mal gut. Aber bei mehreren Kunden an einem Wochenende müssten beide sich schon arg zerreißen. Oder die Möblierung und die Deko.

Als Rechtsform käme viel in Betracht.
Warum ist man nicht mehr selbständig?
Belegt doch bitte zuallererst ein Gründerseminar von eurem Startkapital. BEVOR ihr die Sachen einschiffen lasst. Und bevor ihr Rechnungen schreibt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jamirohead):
A und B fragen sich nun, nachdem sie schon die ein oder andere Bestellung in Indien und China rausgeschickt haben, welche Gesellschaftsformen für ihre Zwecke überhaupt in Frage kämen und was hierbei zu empfehlen wäre?

Nun, kraft Gesetzes sind sie derzeit eine GbR.



Zitat (von Jamirohead):
Sowohl A, als auch B waren früher mal selbständig

Man ist der Anzeigepflicht seines unternehmerischen Handeln noch nicht nachgekommen? Kann richtig teuer werden...



Zitat (von Jamirohead):
sind auch im Besitz des für eine GmBH Gründung notwendigen Stammkapitals.

Dann würde ich dazu raten, diese zu Gründen. Und die ganzen Gesellschafterverträge etc. sollte man sich von einem Profi formulieren lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jamirohead
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

@Spejbl: danke für Ihre Ausführungen und den Link. Diesen schaue ich mir in Ruhe genauer an.

Zitat (von Anami):
Als was agieren die besten Freunde denn jetzt?

Als Geschäftspartner.
A und B teilen sich sämtliche Kosten. Und eben auch sämtliche Einnahmen zu 50/50.
Nun hört man von der einen Seite GbR... von der anderen GmBH... wiederum von einer anderen Seite kommt "Einzelunternehmen oder UG haftungsbeschränkt"...

Zitat (von Anami):
Irgendwie fangt ihr hinten an. Warum?

Weil die Hochzeits-Saison allmählich beginnt und man sonst in Verzug geraten würde, zumal die Produktion & Verschiffung der Waren auch wenige Monate in Anspruch nehmen und man sich dann um das Rechtliche, Gewerbliche etc. dann kümmern möchte, wenn die Ware auf dem Weg ist.

Zitat (von Anami):
Ich ging bisher davon aus, dass dieses Mobiliar und das Deko-TüTü vor allem den Kunden gefallen muss. Liege ich da so falsch?

Teilweise liegen Sie da falsch, ja. Mir ist auch nicht bekannt, dass Mercedes Benz erstmal ihre Kunden befragt, wie die neue S Klasse denn auszusehen hat, bevor sie diesen produzieren. Wieder was dazu gelernt.

Zitat (von Anami):
Man sagt also z.B. einem Kunden für den 1.5. in Hamburg 200 Stühle zu, holt die aber für 1 Tag per LKW aus der Lagerhalle in Kassel?
Und hat evtl. für den gleichen Tag einen Kunden in München, der 150 Stühle braucht? Oder 10 Tische inkl. allem Deko-Tütü?

Um Ihnen das ein wenig zu erklären: Die besagten Stühle beziehen sich auf ein jeweiliges "Theme".
Dieses "Theme" kann "weiß" sein, oder auch golden farben... oder eben orientalisch etc.
Langfristiges Ziel ist es natürlich, die Themen auszuweiten und das breite Spektrum dem Kunden anzubieten.
Da gerade die Produktion in China mit einigen Risiken verbunden ist (Stichwort Qualitätskontrolle), liegt es nahe, dass man erstmal klein anfängt und sich erstmal auf ein Theme bezieht.
Bei entsprechender Qualität und Zufriedenheit kann man dann weiteres in Auftrag geben.

Zitat (von Anami):
Wo finden denn diese Feiern statt? Unter freiem Himmel? Haben die örtlichen Lokalitäten keine Stühle, keine sonstige Deko?

Sollten Sie keine Freunde mit Migrationshintergrund haben, die sie eventuell mal auf eine Hochzeit eingeladen haben, darf man Ihnen an dieser Stelle keinen Vorwurf machen.
Die besagten Feierlichkeiten finden in 95% der Fälle in einem großen Hochzeits-Saal statt.
Die Rede ist von orientalischen Hochzeiten mit Personenanzahl von 200-400 Leuten.
Von Ausgaben iHv. 30k € und aufwärts.
Selbstverständlich haben diese Säle auch eigene Tische und Stühle, jedoch alles in Standard und 0815 gehalten.
Wäre die Nachfrage nach einer exklusiven Dekoration und die Bereitschaft, 4000€ und aufwärts für eine exklusive Dekoration (andere Stühle, Brautpaar Stage, Vasen auf den Tischen, Platzteller, Fotowand, Tortentisch und co) nicht so hoch, so wären wir wohl kaum auf diese Idee gekommen. ("Man heiratet ja nur einmal" ;-) )
Im Übrigen sollen nicht nur Hochzeiten bedient werden, sondern auch Verlobungen / standesamtliche Trauungen / Geburtstage usw usf...
Tische sind erstmal keine geplant. Auch Stühle sind noch nicht geplant.
Es geht primär um Stage-Deko, Tisch-Deko, Fotowand, Brautgang-Deko, Candybar Deko usw usf, eben alles, was man per Transporter selbst von A nach B bringen könnte.
Die Kosten hierfür werden - logischerweise - bei der Preiskalkulation für den Kunden berechnet.
Online Vermietung, Stühle, LKWs sowie Lagerräume zur Lagerung, ist alles Zukunftsmusik.
Aber darauf soll es hinauslaufen.

Zu guter Letzt ein gut gemeinter Hinweis:
Nur weil für eine Sache Ihre Vorstellungskraft nicht ausreicht, sollten Sie nicht derart auftreten, dass man als objektiver Dritter davon ausgehen müsste, dass Sie der Meinung sind, Sie sprächen mit zwei 14 Jährigen, die von nichts eine Ahnung haben und die Sie zurechtweisen müssten.
Daher schlage ich vor, dass Sie die genaue Umsetzung der Geschäftsidee A und B überlassen, die sich schon im Vorfeld genug Gedanken gemacht haben und wir uns hier unter diesem Thema lediglich auf das Rechtliche beschränken, wo A und B hilfreiche Ratschläge Ihrerseits dankend anzunehmen wissen.

Zitat (von Anami):
Warum ist man nicht mehr selbständig?

Sowohl A, als auch B sind weiterhin selbständig - neben ihrem eigentlichen Beruf, wohlgemerkt.
A hat auch einen Steuerberater, den er natürlich noch fragen wird.
Er wollte sich erstmal hier paar Meinungen einholen.

Zitat (von Harry van Sell):

Man ist der Anzeigepflicht seines unternehmerischen Handeln noch nicht nachgekommen? Kann richtig teuer werden...

Von welchem "unternehmerischen Handeln" ist hier die Rede?
Die Selbständigkeit, von der ich schrieb, ist eine ganz andere Sache, die gewissenhaft heute noch von einem Steuerberater begleitet wird.

LG


-- Editiert von Jamirohead am 22.03.2019 20:51

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jamirohead):
Von welchem "unternehmerischen Handeln" ist hier die Rede?

Diesem hier:
Zitat (von Jamirohead):
Als Geschäftspartner.
A und B teilen sich sämtliche Kosten. Und eben auch sämtliche Einnahmen zu 50/50.
Zitat (von Jamirohead):
nachdem sie schon die ein oder andere Bestellung in Indien und China rausgeschickt haben




Zitat (von Jamirohead):
Sowohl A, als auch B sind weiterhin selbständig

Zitat (von Jamirohead):
Sowohl A, als auch B waren früher mal selbständig

Ja was denn nun?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Jamirohead
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

A und B sind nach wie vor selbständig und werden es auch weiterhin bleiben.
Ich wusste nicht, dass man hier erstmal seine ganze Lebensgeschichte aufzeigen muss.
Und was dies überhaupt zur Sache tut, erscheint auch fragwürdig.

Zum Satz "teilen sich sämtliche Kosten" usw, das ist auf die ZUKUNFT bezogen.
Aber, damit wir hier ganz korrekt sind:
A und B WERDEN sich in ZUKUNFT sämtliche Ausgaben und Einnahmen bzgl. der DEKO Sache zu 50/50 aufteilen.

A und B haben sowohl in Indien, als auch in China schon EINEN TEIL der geplanten Waren in AUFTRAG gegeben (="rausgeschickt" ) und warten auf die Fertigstellung.
A und B haben bislang keinen einzigen Auftrag angenommen.
Wie soll das auch gehen, wenn noch gar keine Ware vorhanden ist ?!

Bzgl. der Anzeigepflicht unternehmerischen Handels bleibt hier A und B nur ein müdes Lächeln übrig.
Dieses unternehmerische Handeln, in Worten das in Auftraggeben zweier Waren, darf dem A und B gerne zur Last gelegt und nachgewiesen werden.



-- Editiert von Jamirohead am 22.03.2019 22:22

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jamirohead):
Ich wusste nicht, dass man hier erstmal seine ganze Lebensgeschichte aufzeigen muss.

Die wurde weder angefragt noch ist die interessant. Im übrigen muss man überhaupt gar keine Rückfragen beantworten oder irgendwas kommentieren.



Zitat (von Jamirohead):
Und was dies überhaupt zur Sache tut, erscheint auch fragwürdig.

Man hat doch ausdrücklich darum gebeten:
:
Zitat (von Jamirohead):
bitten um Ratschläge und Tipps, wie sie nun die ganze gewerbliche Angelegenheit mit Firmengründung und co am besten angehen sollten und wie sie Fehler vermeiden können.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Jamirohead):
Ich wusste nicht, dass man hier erstmal seine ganze Lebensgeschichte aufzeigen muss.
Und was dies überhaupt zur Sache tut, erscheint auch fragwürdig.
Muss man nicht, tut nichts zur Sache.
Nur die Art der Fragestellung im EP veranlasste mich zu meiner Antwort. Die klang für mich stark nach 0 Peilung.
Und wattn Zufall: Ich habe jede Menge solcher Freunde. Sie brauchen mir aber so oder so keine Vorwürfe machen.

Zitat (von Jamirohead):
A und B wenden sich nun an die liebe Forengemeinde und bitten um Ratschläge und Tipps, wie sie nun die ganze gewerbliche Angelegenheit mit Firmengründung und co am besten angehen sollten und wie sie Fehler vermeiden können. Sie sind über jede hilfreiche Antwort dankbar.

Na denn mal los. Eine Rechtsform finden die gewieften Freunde selber.
:wipp:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Jamirohead):
Bzgl. der Anzeigepflicht unternehmerischen Handels bleibt hier A und B nur ein müdes Lächeln übrig.


Wenn Sie alles besser wissen ... beantworten Sie sich Ihre Fragen doch selbst!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jamirohead
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die zahlreich und hilfreichen Antworten...
A und B denken sich, wenn hier schon keiner bereit ist, entsprechende Hinweise zu geben, wozu das Ganze...
Dann kann man das auch ne Zeit lang (oder länger) schön schwarz betreiben...
soll doch bitte einer zu den Feierlichkeiten zufällig vorbeischauen und uns dafür belangen.

Ganz liebe Grüße mit einem Küsschen versehen... bzw 2, einer von Jedem :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat:
A und B denken sich, wenn hier schon keiner bereit ist, entsprechende Hinweise zu geben, wozu das Ganze...


Hinweise hat man doch bekommen. Eine Rechtsberatung kann es hier jedoch nicht geben.

Im übrigen:
Für Stühle und Deko braucht man erstmal keine Lagerhalle. Es gibt genug große Vermieter mit Stühlen und passenden Hussen in verschiedenster Ausführung. Vieles kann man also sicherlich zumieten. Macht die Sache einfacher.

Zitat:
Bei größeren Bestellungen der Kunden müssten A und B sogar LKW Unternehmen beauftragen, entsprechende Ware zum entsprechendem Ort zu liefern, da beispielsweise 200 Stühle nicht in einen Transporter passen würden


Entweder der Lieferant von dem man das Equipment zumietet liefert direkt oder man hat selber einen LKW. Oder man leiht einen. Eine Spedition zu beauftragen ist nicht sinnvoll und kostet zuviel Geld. Im übrigen sind die Laufzeiten bei Speditionen zu lange. Und man hat keinen der das Equipment vor Ort aufbaut und müsste dann mit einem weiteren Fahrzeug für das Aufbauteam / Abbauteam reisen.

Zitat:
Die entsprechende Dekoration lassen A und B teilweise in China, teilweise in Indien nach eigenen Wünschen produzieren und nach Deutschland verschiffen.


Container / Versandlaufzeit 3 Monate. Und dann kommen 50 Gäste mehr und man hat keine passenden Stühle. Und was passiert nach der Veranstaltung mit der Deko? Wegschmeissen? Einlagern bis das Lager voll ist?! Ich nehme an, die Deko wird dann auch nach den Vorgaben für Veranstaltungsstätten gefertigt und ist schwer entflammbar bzw. nicht brennbar.

Zitat:
Es geht primär um Stage-Deko, Tisch-Deko, Fotowand, Brautgang-Deko, Candybar Deko usw usf, eben alles, was man per Transporter selbst von A nach B bringen könnte.


Meine Meinung: Derartige Anbieter gibt es inzwischen so viele, dass sich das nicht mehr lohnt in das Geschäft einzusteigen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Jamirohead):

A und B wenden sich nun an die liebe Forengemeinde und bitten um Ratschläge und Tipps, wie sie nun die ganze gewerbliche Angelegenheit mit Firmengründung und co am besten angehen sollten und wie sie Fehler vermeiden können.

Sie gehen gemeinsam zu einem Steuerberater und besprechen das alles mit dem.
Alles andere ist eine Kombination aus Harakiri und Kamikaze.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#13
 Von 
Jamirohead
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):

Für Stühle und Deko braucht man erstmal keine Lagerhalle. Es gibt genug große Vermieter mit Stühlen und passenden Hussen in verschiedenster Ausführung. Vieles kann man also sicherlich zumieten. Macht die Sache einfacher.
Man kann eine Wohnung auch mieten und muss diese nicht kaufen.
Der eine zahlt brav seine Miete, der andere bezahlt den Wert der Miete seiner Bank zum Abbezahlen der Immobilie.
Am Tag X hat der eine rein gar nix, der andere ist Eigentümer einer Immobilie.
Was mehr Sinn macht, sei mal an dieser Stelle dahin gestellt.

Zitat (von cirius32832):
Und dann kommen 50 Gäste mehr und man hat keine passenden Stühle. Und was passiert nach der Veranstaltung mit der Deko? Wegschmeissen? Einlagern bis das Lager voll ist?!
Sie haben seltsame Vorstellungen. Es werden genug Stühle da sein, um 98% aller Feierlichkeiten abdecken zu können.
Wenn nach Jahren mal ein Exot kommt und 700 Leute auf seiner Hochzeit hat, gibt es eben keine Stühle von UNS, der Saal, indem die Feierlichkeit stattfindet, hat von Haus aus eigene Stühle.
Die Dekoration beschränkt sich im Übrigen nicht allein auf Stühle. Stühle sind vielleicht ein Faktor von 30.
Und nach der Feier wird die Dekoration natürlich nicht weggeschmissen.
Hier herrschen sehr wirre Vorstellungen (soll kein Angriff sein) über das Vorhaben besagter Leute.
Nehmen wir eine Fotowand. Diese wird aufgestellt, mit den Initialen des Brautpaares und dem Datum der Feier versehen (hierfür gibt es genug Optionen). Nach der Feier wird sie abgebaut und für die nächste Feier verwendet,
natürlich dann mit neuen Initialen und anderem Datum etc.
Wenn ich von Deko spreche, meine ich keine Seifenbläschen oder Konfetti Sachen...
das mag vielleicht auf europäischen Feiern das sein, was man unter einer Dekoration versteht, in unserem Bereich sind eigene Lichteffekte gemeint, eigene mobile Tanzböden aus glänzendem Laminat, ein Kuchentisch, bei dem der Kuchen in der Luft schwebt und und und.... möchte ja nicht zu viel Preis geben ;) es werden dann auch andere Locations, Hotels etc. kontaktiert, ob Stühle gebraucht werden für Konferenzen, Seminare, Tischdeko und und und... der Markt hat keine Grenzen und der Vorstellung sind ebenso keine Grenzen gesetzt.
Nur um zu verdeutlichen, dass 1. hier eine total falsche Vorstellung herrscht was der Kollege weiter oben schon bestätigt hat und 2. dass es entgegen Ihrer Aussage derartige Angebote eben NICHT häufig gibt.
Im Gegenteil, in unseren Nationalitätskreisen gibt es derzeit genau einen Anbieter, der sowas macht. Exakt einen.
Und dieser bezieht seine Deko kostengünstig aus der Türkei und Holland, 0815 Ware und sieht auch entsprechend aus. Doch er ist jedes Wochenende gebucht, mehrfach ;)
Nochmal: ob die Idee sinnvoll ist oder nicht, soll hier doch bitte nicht diskutiert werden.
Die Gründer sind alt genug und haben sich schon umfangreiche Gedanken gemacht.

Es wurde auch schon ein Termin mit einem Steuerberater ausgemacht.
Die Gründung einer GmBH würde 3-4 Wochen in Anspruch nehmen,
eine GBR Gründung wäre im Vergleich weniger aufwändig und würde schneller gehen.

Daher ist die einzige Frage hier nur noch, ob die Umwandlung einer GBR in eine GMBH (möglich ist es), aufwändig wäre oder ob das weniger bedenklich ist?
A und B geht es darum, die GBR zu gründen, denn so bekäme man eine Steuernummer vom FA zugeteilt, mit der A und B dann auch Waren einkaufen könnten; in bestimmten europäischen Märkten ohne MwST einkaufen könnten und und und...
Auch die Erstellung einer Website oder das Führen eines Geschäftskontos und und und setzt die Gründung einer Firma voraus.
Daher die Frage, ob A und B ein GBR gründen können und später dann diese in einen GMBH umwandeln können, ohne großen Aufwand und mit der zuvor erteilten Steuernummern weiter zu übernehmen?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jamirohead):
Daher ist die einzige Frage hier nur noch, ob die Umwandlung einer GBR in eine GMBH (möglich ist es), aufwändig wäre oder ob das weniger bedenklich ist?

Habe ich schon öfter gemacht. Wenn die Buchhaltung der GbR sauber gemacht wird, dann macht man am Monatsende einen sauberen Abschluss, transferiert eventuelles Sachvermögen in die GmbH.



Zitat (von Jamirohead):
A und B geht es darum, die GBR zu gründen,

Die haben A und B bereits kraft Gesetzes gegründet.
Das diese durch Vornahme entsprechender Anmeldungen noch nicht legalisiert wurde ändert nichts daran.



Zitat (von Jamirohead):
Auch die Erstellung einer Website oder das Führen eines Geschäftskontos und und und setzt die Gründung einer Firma voraus.

Nö, dazu brauch es nur ein Unternehmen, keine Firma.



Zitat (von Jamirohead):
mit der zuvor erteilten Steuernummern weiter zu übernehmen?

Nein, die Steuernummern werden sich ändern. Genau wie sich die Bankverbindung ändern muss, da neues Konto. Die Pflichtangaben auf den Geschäftspapieren ändern sich ebenfalls.

Name & Logo kann übernommen werden, da ändert sich nur der Zusatz der Unternehmensform.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Nur mal zur Info an Jamirohead. Ich bin seit über 25 Jahren im Veranstaltungsbereich tätig. Ich kenne mich mit dem Bürokram aus, ich kenne mich auch mit der Logistik in der Branche aus.

Ich habe mit dem Speditionsbeispiel helfen wollen. Und auch mit dem Hinweis auf X-Mitbewerber.
Meine Erfahrung ist aber wohl nicht gewünscht oder als Meinung gewollt. Habe die Ehre....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Jamirohead
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die haben A und B bereits kraft Gesetzes gegründet.
Das diese durch Vornahme entsprechender Anmeldungen noch nicht legalisiert wurde ändert nichts daran.
Danke für Ihre Antwort.
Der Termin mit dem Steuerberater ist ja schon am Mittwoch. Alles weitere wird dann geklärt.
Nur möchten A und B folgendes wissen: habe mich schon schlau gemacht, eine Gbr Gründung verläuft relativ unkompliziert... man setzt einen schriftlichen Vertrag auf (nicht zwingend, aber zu empfehlen) und nachdem einige Fragen geklärt sind (Unternehmenszweck, wie viele Gesellschafter, zu welchen Teilen stimmberechtigt etc) folgt der Gang zum Gewerbeamt. Dort beantragen beide die Gbr Gründung und das wars erstmal. Alle weiteren Ämter, IHK, FA etc bekommen automatisch Bescheid.
Auf langer Sicht ist eh die Umwandlung in eine GmBH geplant... (der Steuerberater übernimmt ab Gbr Gründung alles sauber) nur müssen A und B nun Beide zum Gewerbeamt? Und vor allem in welcher Stadt? A wohnt in X und B wohnt in Y... und wo der Firmensitz sein soll, ist aktuell zweitrangig.... (je nach dem, wo man später ein Lager anmietet etc, was aktuell ja noch nicht umgesetzt wurde)...
Können A und B einen der Wohnadressen als Firmensitz belegen?
Im Prinzip müssten beide zum Gewerbeamt und den Antrag unterschrieben abgeben, das wars vorerst oder ?
Die Firmenbezeichnung ist bei der Gbr ja ohnehin Vor- und Nachname der beiden Gesellschafter.
Die sollen ja auch zu selben Teilen stimmberechtigt sein, Beide bringen zu selben Teilen das Kapital mir rein usw...alles wird fair geteilt.
Was gilt es (bezogen auf die Gbr Gründung) noch zu beachten, bevor sich beide auf dem Weg zum Gewerbeamt machen?

Zitat (von cirius32832):
Nur mal zur Info an Jamirohead. Ich bin seit über 25 Jahren im Veranstaltungsbereich tätig. Ich kenne mich mit dem Bürokram aus, ich kenne mich auch mit der Logistik in der Branche aus.

Ich habe mit dem Speditionsbeispiel helfen wollen. Und auch mit dem Hinweis auf X-Mitbewerber.
Meine Erfahrung ist aber wohl nicht gewünscht oder als Meinung gewollt. Habe die Ehre....
Sorry, dass sich meine Antwort pampig angehört hat. So war sie keineswegs gemeint.
Und mit Ihnen hätten wir sogar einen kompetenten Ansprechpartner, bei dem wir sehr gerne auch was lernen können und wollen und auch im weiteren Verlauf uns gerne austauschen wollen würden.
Bitte nicht in den falschen Hals bekommen! Aktuell geht es erstmal um die Gründung der Gbr.
Zu den inhaltlichen Themen werde ich nochmals was zu sagen und vielleicht haben Sie ja den ein oder anderen Tipp für uns junge Gründer :-)

Ich danke im voraus und wünsche einen schönen Start in die Woche.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jamirohead):
Die Firmenbezeichnung ist bei der Gbr ja ohnehin Vor- und Nachname der beiden Gesellschafter.

Die Firmenbezechnung kann man recht frei wählen.
in den Pflichtangaben müsste dann nur stehen
Firmenbezeichnung
Vor- und Nachnamen der Gesellschafter

In der Kurzform (z.B. im Logo) kann man dann auch nur die Firmenbezeichnung führen.



Zitat (von Jamirohead):
müssen A und B nun Beide zum Gewerbeamt?

Ja



Zitat (von Jamirohead):
Und vor allem in welcher Stadt?

Dort wo der Firmensitz sein soll.



Zitat (von Jamirohead):
Können A und B einen der Wohnadressen als Firmensitz belegen?

Da sollte man den Vermieter um Genehmigung fragen sowie beim Bauamt nachfragen ob dort Gewerbe gestattet wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Jamirohead
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre schnelle Antwort.

Wir leben beide im Eigenheim, also haben keine Vermieter etc.
Habe gelesen, dass der Wohnsitz möglich wäre, sofern auch ein eigenes Schild dran hängt, Briefkasten etc.
Nur lediglich ein Postfach würde nicht genügen.
Daher melden A oder B die Gbr auf einen der beiden Wohnadressen an.
Später, wenn dann auch eine passende Lagermöglichkeit gefunden wird oder ein Büro etc., wird die folgende GmBH ja ohnehin dann auf die andere Adresse umgemeldet.

Als Bezeichnung sollte sowas wie "Party-Decoration - Max Mustermann und Hans Paul GbR" in Ordnung sein.
Bzw. "Party-Decoration GbR - Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Max Mustermann, Hans Paul."
Nachdem geklärt ist, in welcher Wohnadresse die GbR sitzen soll, wird das dort zuständige Gewerbeamt besucht.

Ich halte euch auf dem Laufenden.
Gruß

-- Editiert von Jamirohead am 08.04.2019 01:07

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Jamirohead):
Der Termin mit dem Steuerberater ist ja schon am Mittwoch.


Danach solltet Ihr einen bei einem Notar machen!

https://de.wikipedia.org/wiki/Vor-GmbH

Macht den Weg einfacher. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jamirohead):
Habe gelesen, dass der Wohnsitz möglich wäre, sofern auch ein eigenes Schild dran hängt, Briefkasten etc.

Der ist auch ohne solches möglich. Firmenbezeichnung am Klingelschild und am gemeinsam genutzten Briefkasten genügt.

Besseren Eindruck macht natürlich Firmen Schild und eigener Briefkasten.



Zitat (von Jamirohead):
Ich halte euch auf dem Laufenden.

Aber gerne doch.



Zitat (von spatenklopper):
Danach solltet Ihr einen bei einem Notar machen!

Oder bei einem Rechtsanwalt / Notar.
Hat den Vorteil das der Rechtsanwalt auch die Verträge ausformulieren kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Jamirohead
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Update:

A und B haben nun den Gewerbebescheid.
Die Steuernummer würde laut Steuerberater wenige Wochen dauern...

Gestern fand das Gespräch mit dem Steuerberater statt.
Die Kleinunternehmerregelung macht für A und B wenig Sinn, da diese hohe Ambitionen haben und über die bestimmte Grenze hinaus erwirtschaften würden. Daher wird schon ab Rechnung 1 für den Kunden die MwSt. berechnet. So ist auch alles sauber und transparent.
Die GbR soll nun einige Zeit weiterlaufen, nach paar Monaten hätte man konkrete Zahlen und setzt sich erneut zusammen und bespricht das weitere Vorgehen.
Auch im Hinblick auf den folgenden Online Handel, würde alles auf eine GmbH hinauslaufen.
Diese würde im Jahr 500€ mehr kosten, also nichts nennenswertes.
Auch im Hinblick auf "sich angreifbar machen", bzw. Abmahnungen usw usf... ( nicht ganz verstanden was gemeint war)
Aktuell jedoch nicht nötig, da sollte man erstmal alles ins Laufen bringen, mal paar Monate abwarten und schauen, wie sich das entwickelt.
Die MwSt können sich A und B zurückholen, wenn sie von Indien oder China bestellen.
Entweder verrechnet der V die MwSt in seiner Rechnung und verlangt diese von A und B oder er tut dies nicht und die MwSt muss dann nach Verschiffung von A und B gezahlt werden - in beiden Fällen würden A und B die MwSt am Ende zurückbekommen.
Innerhalb von Europa wäre es etwas anders von der Regelung her im Hinblick auf Umsatzsteuer-Id-Nummer und holländischer oder belgischer MwSt, aber auch das kann man ( nachträglich ) vom FA holen.

Soweit der aktuelle Stand der Dinge.

Nun geht es darum, ein Geschäftskonto zu errichten.
Die Commerzbank zb. bietet ein Gründer Angeht für knapp 10€, enthalten ist 1 Giro und 1 Kreditkarte, online Banking, Daueraufträge, elektronische Vermittlung etc... zusätzliche Karte pauschal 10€, und nach 2 Jahren 18€ pro Monat.
Aber es soll auch andere Optionen geben wie zb. N26, Fodor, Kontist etc. da muss sich A noch schlau machen.
In jedem Fall gibt es bei einem Gemeinschaftskonto die Option UND oder ODER...
bei erstem muss jeder Gesellschafter jede Transaktion zusätzlich bestätigen.
Bei Letzterem kann jeder alleine verfügen.

Eine Frage, die mir erst heute einfiel:
bei einer GbR haften die Gesellschafter persönlich.
Ist es denn möglich, im Mietvertrag / Dienstvertrag mit dem jeweiligen Kunden die Haftung aufs Geringste wie möglich zu beschränken?
Sprich, dass man vertraglich festhält, dass die Haftung gegen 0 oder halt sehr wenig wäre.
Wenn dies dann beide Parteien so unterschreiben, gilt ja erstmal das und nicht der Grundsatz der persönlichen Haftung in der GbR...
Denn, es wäre sehr unwahrscheinlich, aber man weiß ja nie. Vielleicht bricht ein Stuhl zusammen, vielleicht fällt eine Säule, eine Wanddeko, die Fotowand usw usf. und da sollten A und B sich Gedanken machen zwecks Haftungsrisiko.

Gruß

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#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jamirohead):
Auch im Hinblick auf "sich angreifbar machen", bzw. Abmahnungen usw usf... ( nicht ganz verstanden was gemeint war)




Zitat (von Jamirohead):
ber es soll auch andere Optionen geben wie zb. N26, Fodor, Kontist etc.

Also N26 würde ich erst mal die Finger von lassen. Die haben gerade die Aufsichtsbehörde man Hals, weil sie für die Kunden so gut wie gar nicht erreichbar sind und Antworten bis zu 2 Wochen benötigen.
Eine für eine Bank absolut inakzeptables Verhalten.



Zitat (von Jamirohead):
Ist es denn möglich, im Mietvertrag / Dienstvertrag mit dem jeweiligen Kunden die Haftung aufs Geringste wie möglich zu beschränken?

Ja, das geht zumindest gegenüber anderen Unternehmen recht gut. Gegenüber Verbrauchern so gut wie gar nicht.

Nur wird man die Erfahrung machen, das andere Unternehmen solche Enthaftnugen nicht akzeptieren werden. Da heißt es dann es entweder zu lassen oder keine Vertag bekommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Jamirohead
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 0x hilfreich)

Update:

So langsam kommt alles in Fahrt.
Geschäftskonto ist errichtet worden. GbR gegründet. Eori Nummer ist da.
Die erste Lieferung aus China ist mittlerweile daheim. Am Flughafen hat die Verzollung usw alles geklappt.
(wenn man noch nie eine Internet-Zollanmeldung gemacht hat, ist das gar nicht so easy)
Ein 40qm Lager / Garage (24h Zugang, Kamera etc) ist vorübergehend angemietet worden und alles läuft bislang super.

Neben der Verleihung und der Dekoration von Feiern wollen wir aber auch Handel betreiben mit den Sachen.
Auch im Hinblick auf die persönliche Haftung einer GbR und der Zukunftsvision, zu handeln, die Sachen online anzubieten usw usf. erscheint uns eine GmBH vielmehr als passender.
Das wussten wir aber auch, als wir die GbR gegründet hatten...
der Umstieg GbR zu GmBH soll ja nicht kompliziert sein, zumal der Steuerberater alles bislang erfasst hat etc.

Nun habe ich mich auch eingelesen, es gibt ja verschiedenen Arten... zb, dass man eine GmBH gründet und diese parallel weiter zur GbR laufen lässt etc, oder, dass das eine als Sachvermögen in die GmBH fließt oder auch als Bar?geschäft oder so...

1.
Jedenfalls wollen wir nun wissen, wie wir am unkompliziertesten diesen Wechsel zu einer GmBH vollziehen können? Gesellschafter bleiben unverändert, es kommt niemand dazu.
Dass ein Termin beim Notar notwendig ist, weiß ich.
Was wäre also nun abzuwickeln und mit welchen Kosten müssten wir rechnen?
Stammkapital ist sowohl als Geld, als auch als Sachvermögen vorhanden.

2.
Die Waren aus China sind knapp 900kg schwer und werden nach Antwerpen verschifft.
Meinen Recherchen zufolge müssten wir nun eine Spedition in Belgien beauftragen, für uns diese Internet-Zollanmeldung zu machen und alles quasi zoflfertig zu machen, damit wir lediglich vor Ort bezahlen und die Ware mitnehmen können. Was wäre denn das einfachste ?
Und wie beauftrage ich eine Spedition, wenn ich noch gar nicht weiß, wann die Ware ankommt?
Und zu warten könnte u.U. teuer werden, wenn die Ware dort 2,3 Tage verbleibt.

Es soll aber auch die Möglichkeit geben, ein deutsches Unternehmen damit zu beauftragen, die Ware quasi aus Antwerpen weiterzuleiten nach Deutschland, wo es dann zum Zoll kommt.
Das Verfahren nennt sich glaube ich T1 oder so.

Gebraucht wird generell das Bill of Lading bzw. Express Lading, die Rechnung und die Eori Nummer.

Da wir entsprechend einen großen Transporter mieten müssten, wenn die Ware da ist, müssen wir vorher alles genau abgeklärt haben, damit es vor Ort keine böse Überraschung gibt.

LG

-- Editiert von Jamirohead am 10.05.2019 01:49

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#24
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Man könnte über den Zwischenschritt der Eintragung als OHG einen Formwechsel in eine GmbH machen. Dafür müssten dann die Stammeinlagen erbracht werden. Oder man legt die Anteile an der GbR in die GmbH gegen die Anteile an der GmbH ein. Der zweite Weg ist vielleicht praktischer insofern, dass man die Stammeinlagen nicht durch Bargeld leisten muss. Die Transaktionskosten sind mir allerdings unbekannt,.

Es gibt doch sicher Speditionen bei denen mal das Prozedere nachfragen kann. Das dürfte doch ein üblicher Fall sein

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jamirohead):
zb, dass man eine GmBH gründet und diese parallel weiter zur GbR laufen lässt

Sofern keine rechtlichen / steuerlichen Gründe dagegen sprachen, habe ich bisher die GbRs in eine GmbH umgewandelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Jamirohead):
zb, dass man eine GmBH gründet und diese parallel weiter zur GbR laufen lässt

Sofern keine rechtlichen / steuerlichen Gründe dagegen sprachen, habe ich bisher die GbRs in eine GmbH umgewandelt.


Ohne den kurzen Zwischenschritt über eine OHG? Das wäre mir aber neu, dass das gehen soll? Auf jeden Fall nicht im Sinne eines Rechtsformwechsel laut Umwandlungsgesetz.

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