Welchen Zweck hat das neues Verpackungsgesetz?

8. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
pal434256-11
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Welchen Zweck hat das neues Verpackungsgesetz?

Hallo miteinander,

eine Verständnisfrage zum VerpackG: Als Gründer habe ich als Inverkehrbringer von (Versand)Verpackung die Pflicht mich bei LUCID anzumelden und mich im dualen System zu lizenzieren.

Welchen Sinn hat das Lizenzieren?

Als Gründer habe ich ein Büro im Existenzgründerzentrum gemietet. In den Nebenkosten ist die Müllentsorgung über einen lizenzierten Partner (duales System) enthalten. Wenn ich nun also dort Kartonagen (Versandverpackungen) entsorge, wurden die Verpackungen doch ordnungsgemäß entsorgt.

Oder verstehe ich das gesamte Konzept falsch? Irgendwie erschließt sich mir der Sinn nicht, wieso zusätzlich noch Gebühren bezahlt werden müssen.
Evtl. kann mir jemand Auskunft darüber geben, damit ich die Thematik besser verstehe.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Das VerpackG gilt für alle, die mit Ware (und Füllmaterial) befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen in Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind damit betroffen.
Jeder, der solche Verpackungen in Umlauf bringt, ist dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen.

Nennt sich "erweiterte Produktverantwortung".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
pal434256-11
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Absolut richtig. Dass ich meinen Kunden sagen kann, dass Sie die Verpackung zurücknehme und entsorge, ist ja nicht das Problem.
Ich reibe mich auf der eigenen Lizenzierungspflicht auf.

Weil wie gesagt: der Altpapiercontainer bei uns auf dem Hof, wird 2x die Woche von einem Recyclingbetrieb abgeholt und verwertet. Dieser Betrieb nimmt am dualen System teil.
Und über die NK bezahle ich die Entsorgung des Papiers darin mit.

Welchen Zweck hat eine zusätzliche Lizenzierung für mich als Inverkehrbringer ("Hersteller")?

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#4
 Von 
pal434256-11
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist denn mit euch los?

Die Frage bezieht sich auf die Lizenzierung und deren Sinn.

Zum dritten mal (evtl. kann mir jemand diesmal kompetent und effizient seine Meinung zur LIZENZIERUNG sagen):
Welchen Sinn hat die Lizenzierung?

Hinterfragt niemand von euch denn Sinn und Zweck des Ganzen? In meinen Augen ist das eine Regelung, die mit dem neuen Verpackungsgesetz untergejubelt wurde. Evtl. von einem Verband (Lobby), die davon profitiert, dass jeder Inverkehrbringer zusätzlich Abgaben zu entrichten hat, obwohl jeder (privat und gewerblich) für die Entsorgung bereits sowieso bereits bezahlt.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von pal434256-11):
Hinterfragt niemand von euch denn Sinn und Zweck des Ganzen?

Der wurde dir bereits mitgeteilt, aber du hast es anscheinend nicht verstanden.
Lies dir noch einmal die erste Antwort durch, da steht der Grund warum dies so eingeführt wurde.

Zitat (von pal434256-11):
In meinen Augen ist das eine Regelung, die mit dem neuen Verpackungsgesetz untergejubelt wurde
richtig

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
pal434256-11
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von pal434256-11):
Hinterfragt niemand von euch denn Sinn und Zweck des Ganzen?

Der wurde dir bereits mitgeteilt, aber du hast es anscheinend nicht verstanden.
Lies dir noch einmal die erste Antwort durch, da steht der Grund warum dies so eingeführt wurde.

Zitat (von pal434256-11):
In meinen Augen ist das eine Regelung, die mit dem neuen Verpackungsgesetz untergejubelt wurde
richtig


Seit so gut und lies bitte einmal meine allererste Frage (nicht den Titel der Diskussion) und dann die erste Antwort darauf aufmerksam durch. Dann solltest du auch feststellen, dass auf die Kernfrage "Welchen Sinn hat das Lizenzieren?" bisher noch keine Antwort gegeben wurde. Meine Hoffnung war es den Hintergrund zu dieser Frage zu erfahren. Evtl. von jemandem der in der Herstellung von Verpackungen oder angrenzenden Dienstleistungen arbeitet und einen Einblick in die Angelegenheit (LIZENZIERUNG) hat. Stattdessen wird schluderig irgendwas geantwortet, Hauptsache man hat in die Tasten gehauen und mehr Beiträge produziert. Das nächste mal kann ich mir eine Diskussion sparen und die Troll-Kommentare auf Spiegel-Online oder unter YouTube Videos durchlesen :bang:

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Der Sinn ist ganz einfach, denn Deine Annahme,

Zitat (von pal434256-11):
dass jeder Inverkehrbringer zusätzlich Abgaben zu entrichten hat, obwohl jeder (privat und gewerblich) für die Entsorgung bereits sowieso bereits bezahlt.
, ist nicht korrekt.

Die Entsorgung von DSD Material ist für Privatleute kostenlos, da die Abgaben zum Recycling / zur Entsorgung bereits vom Inverkehrbringer entrichtet wurden.

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#8
 Von 
pal434256-11
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Das macht Sinn, vielen Dank

Ich als Gewerbetreibender lizenziere Verpackungen, bezahle dafür und die Endkunden können diese kostenlos (bei mir oder woanders) entsorgen. Soweit klar.
Im Umkehrschluss aber die Frage: Warum habe ich dann als Gewerbetreibender die Müllentsorgung (z.B. über die Nebenkosten) zu bezahlen? Ist die Lizenzierung nicht dafür gedacht genau für die Entsorgung aufzukommen?
Oder ist mein Gedankengang falsch?

-- Editiert von pal434256-11 am 09.07.2019 15:03

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von pal434256-11):
Oder ist mein Gedankengang falsch?


Ja der Gedankengang ist aus zwei Gründen falsch.

1. Du unterscheidest nicht zwischen DSD und Restmüll.
DSD ist kostenlos, Restmüll kostenpflichtig (*bei Dir dann eben über Nebenkosten der Büromiete*)
* Als Gewerbetreibender hast Du den netten Vorteil, dass Du nicht beim kommunalen Entsorger bleiben musst, sondern Du kannst Dir Dein Entsorgungsunternehmen aussuchen. (Macht bei 1 Büropapierkorb pro Woche nur keinen Sinn.)

Zitat (von pal434256-11):
Ist die Lizenzierung nicht dafür gedacht genau für die Entsorgung aufzukommen?

Die Lizenzierung ist für die Entsorgung / Recycling des DSD "Mülls" gedacht, nicht für den Restmüll.

Ich kann Dir dann nur noch mit auf den Weg geben, dass Du bei der letztendlichen Lizenzierung nicht den erst besten nimmt (vergiss den Grünen Punkt!) sondern Dir Vergleichsangebote rein holst.
Die Spezis haben da enorme Preisunterschiede und Vertragsinhalte.
Als Beispiel:
Du meldest 1000 kg Papier / Pappe an, der eine Anbieter kassiert immer mindestens die angemeldete Menge und Überschreitungen kosten das Doppelte, der andere Anbieter rechnet am Jahresende nach Mengenmeldung ab und erstattet bzw. berechnet zu normalen Preisen nach.





-- Editiert von spatenklopper am 09.07.2019 15:40

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#10
 Von 
pal434256-11
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt hat es Klick gemacht. Ich war der Überzeugung, dass man als Gewerbetreibender neben Restmüll auch für Papiermüll und Co. aufkommt.
Danke, das hat es jetzt verständlich gemacht.

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#11
 Von 
pal434256-11
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe noch eine Weile recherchiert, für alle die das Thema auch noch interessiert:

Wichtig ist, zum einen wie Harry van Sell geschrieben hat, dass es sich bei der Lizenzierung um Verpackungen handelt, die der Endverbraucher entsorgen wird. Es muss also in der Natur der Verpackung liegen, dass diese weggeworfen werden soll. Sowas wie "den Karton könnte der Kunde ja selber für den Versand von privaten Ebay-Verkäufen nutzen" gilt nicht. Gewerbliche Verpackungen (für den Zwischenhandel), die der Endverbraucher nie zu Gesicht bekommt (Paletten, Kartons für Transportschutz usw.) fallen somit aus der Lizenzierung raus. Das erklärt relativ einfach das Prinzip der Lizenzierung beim Endverbraucher und die absolut andere Sache mit den Müll-/Entsorgungsgebühren am Firmensitz.

Zum anderen ist es wichtig zu verstehen, dass mit dem Gesetz nachhaltige und recycelingfähige Verpackungen gefördert werden sollen. Untrennbare Verbundmaterialen (wie z.B. Medikamentenblister aus Kunststoff+Alu oder Vakuumverpackungen von Kaffee aber auch Getränkekartons/"TetraPaks") und Kunststoffe allgemein sind super teuer.
Man bezahlt als Lizenznehmer für das gleiche Gewicht bis zu 4x mehr als für naturbelassene Verpackungen (sonstige Materialien), Papier/Kartons oder Glas.

Aus der Überlegung heraus finde ich das eine super gute Idee, weil sowohl Hersteller als auch der Endverbraucher unweigerlich "schlechte" Verpackungen finanziell und moralisch mittragen werden.


Zitat (von spatenklopper):

Ich kann Dir dann nur noch mit auf den Weg geben, dass Du bei der letztendlichen Lizenzierung nicht den erst besten nimmt (vergiss den Grünen Punkt!) sondern Dir Vergleichsangebote rein holst.


Absolut. Die ZSVR führt auch die Unternehmen auf, die am dualen System teilnehmen und Verpackungen lizenzieren: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/service/
Nachdem ich meine Mengen berechnet/geschätzt hatte, habe ich einfach die Lizenzrechner aller Anbieter abgearbeitet. Da gab es massive Unterschiede und ich habe mich für einen entschieden bei dem Lizenzkosten, "Grundgebühren"/ und Gebühren für nachträgliche Mengenänderungen in guter Balance liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von pal434256-11):
Die ZSVR führt auch die Unternehmen auf, die am dualen System teilnehmen und Verpackungen lizenzieren:


Das Problem bei der ZSVR schein zu sein, dass da nur die aufgeführt werden, die wohl die Stiftung "finanziell" unterstützen, denn da fehlen dutzende Anbieter!

-- Editiert von spatenklopper am 11.07.2019 14:08

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
pal434256-11
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):

Das Problem bei der ZSVR schein zu sein, dass da nur die aufgeführt werden, die wohl die Stiftung "finanziell" unterstützen, denn da fehlen dutzende Anbieter!


Das ist nicht richtig. Es sind die aufgeführt, die nach dem Gesetz für die Lizenzierung nach dem VerpackG zugelassen sind. Das sind insgesamt nur 8 Stück. Bis 2003 gab es nur den grünen Punkt, seit dem wurden es immer mehr.

Sicherlich gibt es noch unzählige Anbieter die irgendwas lizenzieren oder womöglich den Anschein erwägen, dass Sie nach den gesetzlichen Vorgaben arbeiten. Womöglich haben sie das auch unter der Verpackungsverordnung (VerpackV). Aber man sollte sich dringend an den offiziell zugelassenen Anbietern für die Lizenzen halten.
Spätestens wenn du Lizenzen erworben hast und dich dann in LUCID einloggst um eine Mengenmeldung zu machen, wirst du sehen, dass nur 8 Systembetreiber des DSD existieren. Andere Lizenzgeber kannst du weder eintragen noch werden mit Fremdanbietern irgendwelche Daten abgeglichen.

Edit: So sieht die Eingabe aus. Im Dropdown hast du die Anbieter zur Auswahl:
https://abload.de/img/unbenannt-18gkx9.jpg

-- Editiert von pal434256-11 am 11.07.2019 14:26

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
LukasH
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pal434256-11):
Habe noch eine Weile recherchiert, für alle die das Thema auch noch interessiert:

Wichtig ist, zum einen wie Harry van Sell geschrieben hat, dass es sich bei der Lizenzierung um Verpackungen handelt, die der Endverbraucher entsorgen wird. Es muss also in der Natur der Verpackung liegen, dass diese weggeworfen werden soll. Sowas wie "den Karton könnte der Kunde ja selber für den Versand von privaten Ebay-Verkäufen nutzen" gilt nicht. Gewerbliche Verpackungen (für den Zwischenhandel), die der Endverbraucher nie zu Gesicht bekommt (Paletten, Kartons für Transportschutz usw.) fallen somit aus der Lizenzierung raus. Das erklärt relativ einfach das Prinzip der Lizenzierung beim Endverbraucher und die absolut andere Sache mit den Müll-/Entsorgungsgebühren am Firmensitz.

Zum anderen ist es wichtig zu verstehen, dass mit dem Gesetz nachhaltige und recycelingfähige Verpackungen gefördert werden sollen. Untrennbare Verbundmaterialen (wie z.B. Medikamentenblister aus Kunststoff+Alu oder Vakuumverpackungen von Kaffee aber auch Getränkekartons/"TetraPaks") und Kunststoffe allgemein sind super teuer.
Man bezahlt als Lizenznehmer für das gleiche Gewicht bis zu 4x mehr als für naturbelassene Verpackungen (sonstige Materialien), Papier/Kartons oder Glas.

Aus der Überlegung heraus finde ich das eine super gute Idee, weil sowohl Hersteller als auch der Endverbraucher unweigerlich "schlechte" Verpackungen finanziell und moralisch mittragen werden.


Zitat (von spatenklopper):

Ich kann Dir dann nur noch mit auf den Weg geben, dass Du bei der letztendlichen Lizenzierung nicht den erst besten nimmt (vergiss den Grünen Punkt!) sondern Dir Vergleichsangebote rein holst.


Absolut. Die ZSVR führt auch die Unternehmen auf, die am dualen System teilnehmen und Verpackungen lizenzieren: https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/service/
Nachdem ich meine Mengen berechnet/geschätzt hatte, habe ich einfach die Lizenzrechner aller Anbieter abgearbeitet. Da gab es massive Unterschiede und ich habe mich für einen entschieden bei dem Lizenzkosten, "Grundgebühren"/ und Gebühren für nachträgliche Mengenänderungen in guter Balance liegen.


Hallo,

ich verwende auch einen Lizenzrechner für mein Unternehmen und zwar finde ich den hier sehr gut: https://www.lizenzero.de/verpackungslizenz-kosten/kostenrechner-berechnungshilfe/. Falls du noch nach einem suchst, kann ich ihn sehr weiterempfehlen!

Viele Grüße,
Lukas

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