Liebe Vorumsteilnehmer,
ich habe mal eine Frage zur Gründung!
Eine bekannte ist ZMF ( zahnmedizinische Fachassistentin) und das mit Leib und Seele, jede Fortbildung wurde gemacht, bereits in zwei Praxen die komplette Prophylaxe aufgebaut, Fit in Zahnbleichung und mit dem Laser!
Diese besagte Bekannte möchte sich nun Selbsständig machen!
Es gibt zwei Optionen, die eine ist sich niedergelassene Zahnärzte als Kunden zu sichern und dann auf Provisionsbasis ( Prozentuale Beteiligung am erzielten Umsatz ) für diese tätig zu werden. Die andere Option wäre ein sog. Zahnshop, in dem die Leute eben diese Dienstleistungen direkt in Anspruch nehmen können.
Die Frage ist nur, in wie weit ist die Eröffnung eines zahnshops für eine ZMF möglich, können Leistungen wie Zahnsteinentfernung von der ZMF direkt mit einer Krankenkasse abgerechnet werden, etc. Oder ist der Betrieb eines sog. Zahnshops nur durch bzw. mit Hilfe eines Zahnarztes möglich?
Ich weiß aus der Vergangenheit, das im Süddeutschen Raum so etwas schon mal ohne Zahnarzt gemacht worden ist! Im Zuge der EU müßte doch auch sowas in NRW möglich sein!!!!
Ich benötige zahlreiche TIPS und Infos also bitte helft mir!
Wie gesagt ich bin noch in der Planung aber ich möchte der Bekannten helfen diese Idee noch in 2007 zu realisieren!
Sie ist nämlich Alleinerziehende Mutter und mußte ihre Anstellung aufgeben nach fast 10 Jahren, weil auf einmal ihr Chef vom sog. zweiten Frühling überkommen wurde und wohl sehr aufdringlich war!
Danke für eure Hilfe!!
ZMF will sich Selbstständig machen und braucht Hilfe ???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich habe da Bedenken, dass die ZMF Leistungen nach der GOZ abrechnen kann, denn dabei handelt es sich um zahnärztliche Leistungen, die sie in der Praxis unter Aufsicht, Anleitung und Kontrolle des ZA erbringt, und die dieser dann mit der Krankenkasse abrechnet. Außerdem sollte sie sich gut überlegen, ob das so eine gute Geschäftsidee ist. Ich persönlich würde - da ja mittlerweile wirklich jede ZA-Praxis diese Leistungen anbietet - diese auch lieber in einer Praxis machen lassen, wo ich (relativ)sicher sein kann, dass eine gut geschulte Fachkraft diese ausführt und ein ZA zur Kontrolle zur Verfügung steht.
Aber das ist meine persönliche Meinung. Ich weiß auch nicht, ob die ZÄ sich darauf einlassen, diese Leistungen an die ZMF zu überweisen, weil sie an sich dafür aufsichtspflichtig sind, was in einem externen "Zahnshop" ja schlecht möglich wäre.
Ich habe gerade in der Zeitung gelesen, dass es in Deutschland nicht zulässig ist, sich als Dentalhygieniker selbständig zu machen. Die Angliederung an eine Zahnarztpraxis oder -Klinik ist vorgeschrieben.
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