Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen

15. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
leomania
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)
Zwei Gewerbe anmelden und viele Fragen

hallo zusammen,
ich möchte gerne meine selbstgemachten taschen (handytaschen, laptoptaschen usw.) verkaufen. dies mache ich zwar nur zum hobby aber mich haben soviele schon gefragt ob ich nicht paar verkaufe. was aber im vordergrund steht ist ein zweites gewerbe, seit 5 jahren arbeite ich schon unentgeldlich an einigen projekten mit. ich erstelle webseiten,fyler,visitenkarten usw. durch meine referenzen bekomme ich viele anfragen - doch ich kann kein geld dafür nehmen da ich (noch) kein gewerbe angemeldet habe.


wie muss ich das ganze anstellen...


kann ich überhaupt zwei gewerbe anmelden?

welche grenze darf ich nicht überschreiten bei einem nebengewerbe?

ich weiß das ich pro woche nicht mehr als 15 stunden dran arbeiten darf, um als nebengewerbe zu gelten, aber wie sieht der monatliche verdienst aus?

gibt es auch da eine grenze ?

viel wird pro monat nicht dabei rum kommen, was aber auch nicht mein ziel ist. ich will einfach mein hobby ausleben und mit den einnahmen meine ausgaben glätten.

würde mich sehr freuen wenn mir jemand paar tips geben könnte... vielen dank, lg leo

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ganz schön viel "keine Ahnung"

Nebengewerbe gibt es nicht, ebenso wenig eine "Stundengrenze". Auch kann dein "Kostenlos" mitarbeiten ein Problem werden, das nennt man "Schwarzarbeit" und keiner glaubt das du "kostenlos" irgendwas für "Firmen" machst.

Am besten machst du einen Kurs bei Volkshochschule und IHK.

Übrigens reicht 1 Gewerbe anzumelden aus.

Wie bist du denn Krankenversichert, was ist dein Haupteinkommen


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
leomania
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

wieso so negativ ? ;)

seit wann gibt es kein nebengewerbe mehr?
nur weil es in der gewerbeordnung dies nicht gibt heißt es nicht das man es nicht so nennen kann. den du weißt genau was ich mein ;)

hmm ich denke schon da ich zu jedem projekt ein vertrag habe wo ausdrücklich steht das ich dies unentgeltlich gemacht habe und ich habe nie für firmen direkt gearbeitet, also bei so einem thema bitte nicht´s falsches unterstellen

bei der ihk bekommt mich keiner mehr rein - hatte damals (vor 18 und vor 6 monaten) so einen kurs besucht - jedesmal andere aussagen, totales affentheater drum gemacht mit gruppenspiele usw. (nur weil einige eine pommesbude aufmachen wollten)

versichert über meine eltern, meistens arbeite ich hinter der bar oder als kellner - was mir grade so gefällt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
wieso so negativ ?



Weil dich irgendwann das Finanzamt, die Krankenkasse, und andere auf den Boden der Tatsachen zurückbringen und ne dicke Rechnung aufmachen werden.

Du kannst dein Gewerbe auch "Horst" nennen.

Klar so ein IHK Kurs bringt nicht immer was. Deswegen gibts zu jedem Thema einen anderen

quote:
arbeite ich hinter der bar oder als kellner

Daher kennst du dich so gut aus



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
leomania
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
arbeite ich hinter der bar oder als kellner

Daher kennst du dich so gut aus


spielt da nun die ironie mit? bleiben wir doch einfach beim thema ;)

und damit mir keiner eine rechnung schickt habe ich mich hier angemeldet ...

so und nun mal die experten her :) die mir bisschen helfen können

lg leo

-- Editiert leomania am 15.02.2012 18:46

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Tausende von Webseiten zu dem Thema - und du willst das erklärt bekommen:

quote:
kann ich überhaupt zwei gewerbe anmelden?


Soviel du willst

quote:
welche grenze darf ich nicht überschreiten bei einem nebengewerbe?


Es gibt keine

quote:
ich weiß das ich pro woche nicht mehr als 15 stunden dran arbeiten darf, um als nebengewerbe zu gelten, aber wie sieht der monatliche verdienst aus?


So hoch man Rechnungen stellt, frei wählbar. Du kannst auch 7*24 Stunden arbeiten

quote:
gibt es auch da eine grenze ?

Es gibt nur Grenzenlose Freiheit als unternehmer
quote:


spielt da nun die ironie mit?


Glaubst du das man ohne irgendeine Ahnung als Unternehmer tätig sein sollte.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
leomania
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
welche grenze darf ich nicht überschreiten bei einem nebengewerbe?

Es gibt keine


hmm ganz sicher das die kk das auch so sieht ?

quote:
Als Nebengewerbe gilt ein angemeldetes Gewerbe immer dann, wenn es nicht hauptberuflich oder in Vollzeit ausgeübt wird. Die Grenze zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe wird dabei vom Gesetzgeber bei 15 Arbeitsstunden pro Woche gezogen. Ein Gewerbe, das weniger als 15 Stunden pro Woche betrieben wird, ist demnach als Nebengewerbe anzusehen. Kleingewerbe, Nebentätigkeit oder Kleinunternehmen werden häufig im Sprachgebrauch als Synonyme für ein Nebengewerbe verwendet.

quelle : steuerberaten.de


quote:
Glaubst du das man ohne irgendeine Ahnung als Unternehmer tätig sein sollte.


wenn ich so denken würde, wäre ich nicht hier ;)

danke für deine antworten

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Das hat nichts mit Gewerbe zu tun, sondern mit deinen Krankenversicherungskosten.

Auch ist das nicht die einzige Grenze, je nach Gewinn will die Kasse Geld haben.

Versuche weitere Quellen zu lesen.....


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
leomania
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

aber das ist es ja. du sagtes auch das es keine grenzen gibt das man soviel arbeiten kann wie man will. ich bin aber in der familienversicherung und da darf man nur 15 stunden in der woche arbeiten. ansonsten ist man raus.

bei mir sind genau die oberen fragen noch offen.
da jeder was anderes sagt, seminar, ämter - von daher muss ich mich anders informieren und deswegen bin ich hier.
ohne genau aussagen werde ich nicht weiterkommen....

es ist nur immer wieder "lustig" zu sehen wie viele damit probleme haben und das es scheinbar keine anlaufstelle gibt die einem sagt was genau zu tun ist, worauf man genau zu achten hat. fakten halt ...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
darf man nur 15 stunden in der woche arbeiten. ansonsten ist man raus.


Das war die alte Regel. Da konnte man unter den 15 Stunden machen was man wollte. Mittlerweile zählt auch das Einkommen dazu. Ist das die "Haupttätigkeit" gilt die Sonderregel auch nicht mehr.

quote:
zu sehen wie viele damit probleme haben und das es scheinbar keine anlaufstelle


Rate doch mal wer bei "Krankenversicherungsfragen" deine perfekte Anlaufstelle wäre. So was sollte man als Unternehmer herausfinden können.

Aber ich sags dir: Die Krankenkasse.

Es ist die Aufgabe eines Unternehmers sind laufend zu informieren. Sonst sollte man Angestellter bleiben und die nächste Anweisung befolgen.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
leomania
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Das war die alte Regel

wenn ich nun in den 15 stunden 20.000€ verdiene ist es klar das ich dann wohl ein problem bekommen werde ;)

ich meinte nun nicht nur die kk sondern das ganze paket.

quote:

Aber ich sags dir: Die Krankenkasse.


kennst du den spruch, wie man in den wald ... ;) bisschen weniger ironie würde nicht schaden. ich will mich informieren, bin wohl an der richtigen stelle - dachte ich. aber die gute bewertung über dieses portal scheinen wohl auch nicht mehr ganz aktuell zu sein ;)

dennoch danke, werde mich aber woanders noch anmelden .. hier werde ich nicht weiterkommen

leo

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Du bist der Rufer, nicht ich.

Du weigerst dich irgendwas selber zu lesen, stellst Frage deren Antworten dich scheinbar nicht wirklich interessieren.

http://www.krankenkassenforum.de/krankenversicherung-fr-selbstndige-vf11.html

da findest du die Versicherungsinfos.

Du solltest "konkrete Fragen" stellen, hier ist ein Rechtsforum. Du fragst nach Regeln die man einfach nachlesen kann, aber du weist Sie dann noch besser.

Lass mich raten du bist erst 15 oder 16

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
viel wird pro monat nicht dabei rum kommen, was aber auch nicht mein ziel ist. ich will einfach mein hobby ausleben und mit den einnahmen meine ausgaben glätten.

Dann brauchst du überhaupt nichts anzumelden.
quote:
Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.


http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

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-- Editiert siwe123 am 17.02.2012 11:27

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Als wäre der Schleckerkonzern in den letzten Jahren ein Hobby gewesen.

Nur eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht reicht nicht um daraus ein Hobby zu machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Es ist ein Hobby, und ein Gewerbe kann es nur durch Gewinnerzielungsabsicht werden.

Ein Handelskonzern ist auch kein Gewerbe, das sich "eben mal so" aus einem Hobby entwickelt hat. Und dass Gewinnerzielungsabsichten öfters auch mal ins Gegenteil umschlagen können, erst recht kein Kriterium dafür. ;)

Man sieht: Nicht alles, was auf allen vier Beinen hinkt, ist ein Vergleich. ;)

-- Editiert siwe123 am 17.02.2012 11:53

-- Editiert siwe123 am 17.02.2012 12:18

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Nach dir sebet ein Bild

Wesentlich für eine gewerberechtliche Beurteilung ist u.a. die auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit. Gewinnerzielungsabsicht liegt immer dann vor, wenn ein Un-ternehmer planmäßig danach strebt, mehr zu erwirtschaften als das, was zur De-ckung der Betriebsunkosten erforderlich ist und das Gesamtbild der zu beurteilen-den Tätigkeit den allgemeinen Vorstellungen von Gewerbe entspricht (VG Berlin, Urteil vom 09.04.1986, Gewerbearchiv 1988, 377).
Als Gewinn im Sinne der Gewerbeordnung kann nur ein mittelbarer oder unmittel-barer wirtschaftlicher Vorteil angesehen werden, der letztlich zu einem Überschuß über die eigenen Aufwendungen führt, wobei es unerheblich ist, ob tatsächlich ein solcher Gewinn erzielt oder ob er nur angestrebt wird (OLG Stuttgart, Beschluß vom 18.05.1988, Gewerbearchiv 1988, 330).
Langjährige Verluste aus selbständiger Arbeit lassen bei einem bildenden Künst-ler, der als solcher sowohl selbständig als auch nichtselbständig tätig ist und aus seiner künstlerischen Tätigkeit insgesamt positive Einkünfte erzielt, noch nicht auf fehlende Gewinnerzielungsabsicht schließen (BFH, Urt. vom 06.03.2001, NJW 2003/2048).

http://www.oberndorf-am-lech.de/file/04GewerbeAZ02.pdf

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

Ja und? Nochmal:

quote:
viel wird pro monat nicht dabei rum kommen, was aber auch nicht mein ziel ist. ich will einfach mein hobby ausleben und mit den einnahmen meine ausgaben glätten.


Dass das nie im Leben ein Gewerbe ist, hast du mir deinen Zitaten auch nur bestätigt, nur viel ausführlicher. ;)

-- Editiert siwe123 am 17.02.2012 12:23

1x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Du hast ein Gewerbe, weil deine Tatigkeit auf Dauer ausgelegt und dazu geeignet ist, Gewinn zu machen.

Irrtum, wenn du sie mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmst. Das hatten wir aber jetzt schon mehrmals.

quote:
Höchstens gegenüber dem Finanzamt kommst du vielleicht mit dem Vorliegen einer sog. Liebhaberei durch.

Schon wieder verkehrt 'rum: Das Finanzamt kommt höchstens dir gegenüber durch, wenn du eine selbstständige Tätigkeit angemeldet hast. Mich lassen sie übrigens in Ruhe, nachdem ich sie nach dem Verursacherprinzip an eine der Behörden verwiesen habe, die mich seit Jahren gezielt an der Aufnahme und damit am Steuerzahlen hindern. Aber beim FA werde (wurde?) ich ja auch nur zweimal geführt: Als Angestellter (aber das ist lange her) und als Freiberufler.

Jedenfalls verlangen sie seit meiner Erklärung, dass ich ihnen nichts zu erklären habe (also seit 8 Jahren), nicht mal mehr eine Steuererklärung von mir. ;)

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-- Editiert siwe123 am 17.02.2012 14:05

2x Hilfreiche Antwort


#20
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Du bietest Dienstleistungen an, mit denen man am freien Markt üblicherweise Gewinn erzielst, damit handelst du gewerblich. <hr size=1 noshade>

Kleine Korrektur: Nicht nur Dienstleistungen, auch Waren zählen dazu. ;) Wobei der Trend allerdings von der "Warenproduktions- und Konsumtionsgesellschaft" zur "Dienstleistergesellschaft" geht. (Jetzt rein davon ausgegangen, wer was produziert. Automaten zahlen keine Gewerbesteuer, kaufen aber auch nichts. ;) )

Größere Korrektur (§ 15 Abs. 2 EStG ):
quote:<hr size=1 noshade>Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. <hr size=1 noshade>


http://dejure.org/gesetze/EStG/15.html

Also lass gut sein, schlage ich vor. ;)

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-- Editiert siwe123 am 17.02.2012 15:16

-- Editiert siwe123 am 17.02.2012 15:16

-- Editiert siwe123 am 17.02.2012 15:24

1x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Das ist wieder nur die steuerrechtliche Seite

Dann zeig mir doch die Seite, wo's anders definiert ist. Und zwar so, dass es dieses Gesetz außer Kraft setzt. ;)

quote:
Wenn du alles besser weisst, was fragst du hier dann überhaupt?

Ich habe doch nicht gefragt - möglich, dass du mich mit dem Threadersteller verwechselst?

quote:
Aber ist auch egal, es wird schon noch jemand auffallen, wenn du ohne Gewerbeanmeldung selbständig arbeitest, da wünsch ich dir dann schonmal viel Spass.

Danke, den haben mir schon viele gewüscht, der kommt nur nicht von alleine. Jetzt musst du mir nur noch den Paragraphen zeigen, nach dem ich ein Gewerbe anmelden muss, so lange ich a) alle Kriterien für eine freiberufliche Tätigkeit erfülle und b) erst mal nur investiere. Zeit: Mindestens 1 Jahr. Geld: Einen (mindestens) 5stelligen € - Betrag. Arbeit? Unbezahlbar. ;)

-- Editiert siwe123 am 17.02.2012 15:38

1x Hilfreiche Antwort


#24
 Von 
siwe123
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 64x hilfreich)

Aber bei der Steuerfahndung bist du nicht zufällig? ;)

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1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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