Zweigniederlassung der LTD in D löschen ?

17. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)
Zweigniederlassung der LTD in D löschen ?

Hallo,
ich hab meine LTD nun knapp 7 Monate gehabt und möchte sie nun schliessen.
Im Gewerbeamt wurde sie zum 31.12 geschlossen . Nun muss ich als Gesellschafter die Auflösung beschliessen und zum Notar beurkunden lassen .

Meine Frage ist nun : Brauche ich eine Bilanz um dies zu tuen ?
Laut Go Ahead :

Vorgehensweise in Deutschland:

1. Abschlussbilanz erstellen

2. Gewerbeabmeldung (ein Muster ist der Anlage beigefügt)

3. Löschung der Zweigniederlassung (bzw. Löschung der KG) aus dem deutschen Handelsregister durch den Geschäftsführer (Director)
- Fassung des Aufhebungsbeschlusses durch die Gesellschafter (Shareholder) (Muster anbei)
- Handelsregisteranmeldung über die Aufhebung der Zweigniederlassung (Muster anbei)
- Notartermin vereinbaren für die Beglaubigung der Geschäftsführerunterschriften als notwendige Voraussetzung zur Handelsregisterabmeldung

Also :

Bilanz beim Notar Ja? Nein ?
Gründungsunterlangen dürfen nicht älter als 6 Monate sein Ja? Nein ?

Vielen dank im voraus

Gruss

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Die Bilanz kannst du selber machen. Danach einfach zum Notar.

Der Rest ist UK Recht und muss in UK gelöst werden.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich hab meinen Steuerberater aber keine Ahnung warum er so lange für die Bilanz braucht.

Frage ist immer noch :
Will der Notar die Bilanz sehen um meine Firma aus dem HRB zu löschen UND wie alt darf das Gründungsdokument sein damit ich sie löschen kann .

Kurz nochmal :

Wird beim Notar benötigt ( ausser die Liquidationsbescheinigung ):
- Bilanz JA/NEIN
- Gründungsdokumente JA/NEIN die nicht älter als 6 Monate sind?

Danke euch im voraus .


Ich will nur keinen Notartermin machen und dann fehlt etwas.

Danke euch im voraus !

Für UK ist alles schon geklärt durch die Ansässigkeitsbescheinigung und dann durch die UK Bilanzierung.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Frag doch den Notar den du dir aussuchst. Nomalerweise reicht der nur die Löschung ein.

Bei ner GmbH dauert die Löschung ein Jahr - damit Gläubiger noch Forderungen stellen können.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
croatia2k
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke werde ich machen .
Bei der LTD dauert es 6 Monate in UK.


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2x Hilfreiche Antwort

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