Zweites Gewerbe - Vorrauszahlungen

22. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
weider1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweites Gewerbe - Vorrauszahlungen

Guten Abend zusammen,

ich betreibe seit ca. 2019 ein Kleingewerbe "allgemeine Hausmeistertätigkeiten", nun soll das Gewerbe erweitert werden auf "IT-Dienstleistungen", dabei habe ich schon das Gewerbe beim Gewerbeamt eintragen lassen.
Nun Kam vom Finanzamt ein Brief mit der bitte den "Bogen zur Steuerlichen Erfassung" auszufüllen.

Bei meinem aktuellem Gewerbe zahle ich ganz regulär die Umsatzsteuer, allerdings nicht als Umsatzsteuervoranmeldung sondern in der Umsatzsteuererklärung in der ganz normalen Steuererklärung.
(Umsatz unter 10000€ im Jahr)

Nach Nachfrage beim Finanzamt würde ich eine neue Steuernummer bekommen, da dieses neue Gewerbe nichts mit den aktuellen zu tun hat.

Nun meine Fragen:

- Muss ich bei dem neuen Gewerbe nun die Umsatzsteuervoranmeldung machen? (Gewinn 1. jahr <1000€ 2. Jahr <2000€)
- Wie sieht es da mit den Vorauszahlungen aus? Aktuell Zahle ich im Quartal 1,2,3 jeweils 200€ und im 4. - 400€
Muss das hier ebenfalls gemacht werden, sodass ich auf die doppelte Summe komme?

Eine Auskunft habe ich erhalten: Es muss definitiv eine eigene EÜR in der Steuererklärung eingetragen werden.

Vielen Dank schon mal im vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat (von weider1):
Eine Auskunft habe ich erhalten: Es muss definitiv eine eigene EÜR in der Steuererklärung eingetragen werden.
Dafür die zweite Steuernummer.
Zitat (von weider1):
- Muss ich bei dem neuen Gewerbe nun die Umsatzsteuervoranmeldung machen? (Gewinn 1. jahr <1000€ 2. Jahr <2000€)
Da auf die Kleinunternehmerregelung bereits verzichtet wurde, gilt dies auch für das zweite Gewerbe. Beide sind in einer Voranmeldung/Jahreserklärung zusammen zu fassen.
Zitat (von weider1):
Wie sieht es da mit den Vorauszahlungen aus? Aktuell Zahle ich im Quartal 1,2,3 jeweils 200€ und im 4. - 400€. Muss das hier ebenfalls gemacht werden, sodass ich auf die doppelte Summe komme?
Das ist jetzt Einkommensteuer? Da hängt es von der Höhe des Gewinns aus dem neuen Gewerbe ab.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Und vielleicht wäre auch mal eine Beratung bei einem Steuerberater nicht die schlechteste Idee.
Der erklärt Dir dann auch mal die Begriffe "Kleinunternehmerregelung" und "Kleingewerbe".
Hier hat der Standardsatz von HvS nämlich mal tatsächlich seine Richtigkeit: Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur die "Kleinunternehmerregelung" im UStG, worauf Du allerdings der Schilderung nach verzichtet hast, wie @Tom998 bereits ausgeführt hat.
Und wie er auch bereits erläutert hat:
Der Gewinn ist nur für die Einkommensteuer und evtl. dort anfallende Vorauszahlungen relevant.
Für die Umsatzsteuer und die daraus evtl. resultierende Pflicht zur monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Abgabe der USt-(Vor-)Anmeldung ist der Umsatz entscheidend.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

2x Hilfreiche Antwort

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