als Grafiker arbeiten - was muss ich anmelden (Schüler | 16 Jahre)

31. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nik98
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
als Grafiker arbeiten - was muss ich anmelden (Schüler | 16 Jahre)

Guten Tag,

also erstmal zu meiner Situation:
Ich bin 16 Jahre alt und beschäftige mich in meiner Freizeit mit der Illustration. Dazu führe ich einen kleinen YouTube-Kanal/ instagram-Seite.

Nun kommt es langsam mal, dass ich gefragt werde, ob ich gegen kleines Geld z.B. ein Logo für eine kleine Firma oder ein paar Grafikelemente für ein Spiel zeichnen kann.

Bisher habe habe ich diese "Angebote" die momentan alle Monate mal kommen abgelehnt oder wenn ich die Idee gut fand kostenlos erledigt.


ist es so, dass man als Schüler immer mal Geld gebrauchen kann und Geld mit dem Hobby? Besser geht es ja nicht.


Nun ist die Frage, was ich alles anmelden muss.
Gewerbe? Finanzamt? Usw?

-- Editiert von Moderator am 31.03.2015 13:49

-- Thema wurde verschoben am 31.03.2015 13:49

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
zunächst einmal benötigst du für alles was du in dieser Richtung unternehmen möchtest die Genehmigung deiner Eltern. Verträge etc. können durch beschränkt geschäftsfähige Jugendliche nicht geschlossen werden.
Deine Tätigkeit gehört m. E. zu den freien Berufen (///Zu den Freien Berufen zählen auch selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Eine Zuordnung zu den Freien Berufen ist nur nach Einzelfallprüfung möglich.///). Ob eine Gewerbeschein notwendig ist, bleibt eine Einzelfallentscheidung. Letztendlich entscheidet das Finanzamt, ob die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Die Genehmigung der Eltern reicht nicht. Auch das Vormundschaftsgericht muß das genehmigen: http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Und zuvor sollte man eventuell einen dieser Gründerkurse bein der HIK belegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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