als student ein gewerbe anmelden

12. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Ykaerflila
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
als student ein gewerbe anmelden

hallo!

ich bin im moment student und arbeite als softwareentwickler in einer firma. ein kunde von uns - den ich betreue - wurde nun von einer anderen firma aufgekauft und darf daher keine aufträge mehr an uns weitergeben (interessenkonflikt).
die idee war jetzt ein gewerbe anzumelden, damit der firmenname wegfällt und ich den kunden weiterhin betreuen kann.
was muss ich hier beachten?
- kann ich ein gewerbe anmelden obwohl ich bei meiner alten firma noch auf lohnsteuerkarte arbeiten will oder was muss ich sonst tun?
- wann genau würde es als scheingewerbe eingestuft?
- wie schaut es aus mit umsatzsteuer ect? (würde da auf ca. 6000EUR / jahr kommen inkl. MwSt)
- sonstige vorschläge?


bin für jede hilfe dankbat. habe im netz nur wenig gefunden und hier im forum habe ich auch nciht wirklich was treffendes entdeckn können.


viele grüsse!

y

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Grundsätzlich ist da nur das Problem mit der "Scheinselbständigkeit". Die tritt immer dann ein, wenn du keine Mitarbeiter beschäftigst und vor allem nur gegenüber einem einzigen Kunden tätig wirst, für den du am besten noch zuvor als angestellter gearbeitet hast.
Die übrigen Punkte sind egal:
- Du kannst sowohl angestellt als auch nebenbei selbständig tätig sein
- Bei der Umsatzsteuer könntest Du als Kleinstunternehmen eingestuft werden und gar nichts machen (auch keine Steuer ausweisen).

-----------------
"utque antehac flagitiis ita tunc legibus laborabatur"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirk Radtke
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 20x hilfreich)

Moin,

das mit der Scheinselbständigkeit ist M. E. vom Tisch! Da hast Du keine Probs., da Du keine großen Waren einkaufen mußt würde ich nach § 19 UStG (Kleinunternehmer) arbeiten! Das heißt Du schreibst Deine Rechnugen OHNE USt (MwSt!) und kannst im gegenzug keine Vorsteuer (die USt Dir die anderen in Rg. stellen) abziehen! Dadurch sparst Du Dir die Umsatzsteuerveranlagung!

Viel Erfolg

Dirk Radtke



-- Editiert von Dirk Radtke am 20.08.2004 10:23:37

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
valuation
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hab soeben mit meiner Steuerberaterin das gleiche Problem besprochen..
Gar kein Problem mit Scheinselbständigkeit..
Will es genauso machen..

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

ein problem dürfte aber sein, dass der selbständige nun persönlich für seine leistung haftet, nicht mehr der alte arbeitgeber. das risiko begleitet den selbständigen, jeden tag, bei jedem auftrag ...

auch die höhe der vergütung und evtl. weiteren aufwandsentschädigungen sollte verbindlich festgehalten werden.

1x Hilfreiche Antwort

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