hallo zusammen,
ich beabsichtige, eine podologische Praxis zu eröffnen. Laut Definiton handelt es sich bei dabei um einen freien Beruf ( besondere berufliche Qualifikation, eigenverantwortliche Tätigkeit , dauerhaftes Vertraunesverhältnis etc). Jetzt möchte ich aber zusätzlich noch Pflegeprodukte zum Verkauf anbieten. Meine Haupttätigkeit bleibt aber die podologische Behandlung.
Dafür habe ich vor, ehemals gewerblich genutzte Räume zu mieten, die ich zur Praxis umbauen möchte.
Meine Fragen:
ist die eine gemischte Tätigkeit? Wenn ja, muß ich dann Gewerbe anmelden?
Wenn dies eine gemischte Tätigkeit sein sollte, muß ich dann einen Nutzungsänderungsantrag stellen?
danke im vorraus...
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"denmir"
bei gemischter Tätigkeit, mehr Freiberuf oder Gewerbe?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
es ist besser, dieses Gewerbe anzumelden.
Falls bei einer Prüfung durch das Finanzamt herauskommt, das Du ein Gewerbe betreibst, so wird es nachträglich (bis zu 10 Jahren rückwärts) die Steuern fordern. Das kann je nach Umsatz erheblich sein und die Prüfer versuchen möglichst viel Geld reinzuholen.
Vor allem solltest Du vorher beim Finanzamt klären, ob deine Tätigkeit tatsächlich frei ist, da gehen die Meinungen vom Finanzamt und Antragsteller oft weit auseinander
Eventuell bietet sich eine steuerlich Trennung zur Sicherheit an.
Hier findest Du schon mal ganz gute Infos, ansonsten Steuerberater und/oder Finanzamt kontaktieren, da das von Ort zu Ort unterschiedlich sein kann in so einem Grenzfall.
http://www.krefeld.ihk.de/download/merkblaetter/recht_fair_play/gewerbesteuer_abgrenzung.pdf
Ein bischen Handel ist einem Freiberufler aber auch erlaubt - ich denke bei 10% vom Umsatz durch Gewerbe wird es aber kritisch.
Gruß
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>
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