Ein fragendes Hallo hier in die Runde,
betreibe eine Feldküche und hatten von der Gemeinde eine Standfläche ( für Feldküche und Kundenfahrzeuge) von ca. 200 m2 gepachtet. Diese Fläche wurde jedoch von der Gemeinde nicht so gekennzeichnet, das sie nicht für die Öffentlichkeit als Parkplatz genutzt werden kann. Nach dem die Fläche mehrmals zugeparkt wurde, haben wir den Pachtvertrag gekündigt. Jetzt meine Frage, wie lange darf ich in Sachsen-Anhalt gewerbemäßig stehen. Bäckerei-und Fleischerreifahrzeuge sind auch fahrendes Gewerbe, stehen aber ca. nur 1/2 Std und fahren dann weiter.Wer kann mir bei der Rechtslage weiterhelfen? Wo finde ich Info?
danke und schönen Abend
Multicar
betreibe Feldküche- welche Standzeiten
10. Juli 2008
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Frage vom 10. Juli 2008 | 21:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
betreibe Feldküche- welche Standzeiten
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#1
Antwort vom 11. August 2008 | 09:01
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Beim Ordnungsamt wahrscheinlich.
Und jetzt?
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