e-Rechnung als IT Kleinunternhemer / Techniker

28. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
UmsatzTest
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
e-Rechnung als IT Kleinunternhemer / Techniker

Hi,
als IT-Techniker verdiene ich seit einiger Zeit Geld. (Kleinunternehmeregelung §19 UST)
Ich verkaufe nur meine Dienstleistung, keine Waren.

Es werden dieses Jahr wohl mehr als 30.000 Euro werden und ich bin über die e-Rechnung gestolpert.

X-Rechnung und ZUGFeRD. Die großen Firmen machen das schon lange so.

Ich versende PDFs.

ZUGFeRD schient am Ende des Tages ein PDF mit XML zu sein, aber egal.

Kann ich als Kleinunternehmer (ohne 19% MwSt) bis 2027 weiter PDFs versenden?
Wenn ich 2026 unter 800.000 Euro liege, scheitn es hier eine Frist zu geben?

Bei der der Regierung kann sich bis dahin noch soviel ändern bis 2027, besonders für die "Kleinen".

Aber so wie ich es verstanden habe, muss ich ab spätestens 2027 e-Rechnungen versenden, wenn ich diese einem Unternhemen zukommen lassen möchte, für das ich als Externer tätig war.

Bin ich für Privatpersonen in 2027 als Techniker tätig, benötigen diese dann weiterhin keine e-Rechnung von mir? Oder doch?

Ich sehe es gibt kostenlose Programme und ich sehe Lexware, die dann 30 Cent pro versendeter Rechnung von mir verlangen?

Ich habe schon ein wenig gegoogelt, aber so ganz schlau werde ich daraus nicht.

1.) Ab 2026 muss ich zumindest e-Rechnungen empfangen können, von anderen?
2.) Ab 2027 muss ich spätestens selbst e-Rechnungen versenden, wenn ich 2026 mehr als 800.000€ eingenomme habe?
3.) e-Rechnungen muss ich dann nur an Firmen senden, nicht aber an Privatleute für die ich gearbeitet habe?

Freue mich über ein paar Infos dazu. :)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Taxofit
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo.

Zitat (von UmsatzTest):
Kann ich als Kleinunternehmer (ohne 19% MwSt) bis 2027 weiter PDFs versenden?

Ja.


Zitat (von UmsatzTest):
Wenn ich 2026 unter 800.000 Euro liege, scheitn es hier eine Frist zu geben?

Dann e-Rechnungs-Versendungs-Pflicht ab 2028.


Zitat (von UmsatzTest):
Aber so wie ich es verstanden habe, muss ich ab spätestens 2027 e-Rechnungen versenden, wenn ich diese einem Unternhemen zukommen lassen möchte, für das ich als Externer tätig war.

Bei <800.000 eben erst ab 2028.


Zitat (von UmsatzTest):
1.) Ab 2026 muss ich zumindest e-Rechnungen empfangen können, von anderen?

2025.

Zitat (von UmsatzTest):
2.) Ab 2027 muss ich spätestens selbst e-Rechnungen versenden, wenn ich 2026 mehr als 800.000€ eingenomme habe?

Richtig.


Zitat (von UmsatzTest):
3.) e-Rechnungen muss ich dann nur an Firmen senden, nicht aber an Privatleute für die ich gearbeitet habe?

Richtig.


Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
UmsatzTest
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank schon mal dafür! :)

Sollte ich bis 2028 unter 800.000€ bleiben aber aus der Kleinunternehmerregelung rausrutschen, so wie vermutlich dieses Jahr, muss ich aber trotzdem erst ab 2028 e-Rechnungen versenden?

Ob sich bis 2028 dann noch Dinge an der Umsetzung (EN 16931) oder den Formaten x-Rechnung (XML) und ZUGFeRD (PDF+XML) verändern werden, ist momentan natürlich schwierig vorauszusagen. Wer weiß, wurde ja aber auch immer mal wieder aktualisiert. Bis 2022.

Wenn ich ZUGFeRD richtig verstehe, nimmt es meine bereits erstellte Rechnung im PDF/A-3 Format und fügt die XML Daten hinzu...fertig. (?)

https://www.ferd-net.de/standards/zugferd-2.2/zugferd-2.2.html

Word kann zwar als PDF/A-3 speichern, wird aber zur Langzeitarchivierung wiederum nicht empfohlen.(?)


Und bedenkt man was mit PDFs im Zusammenspiel mit XML noch alles möglich war/ist, wird das sicher auch noch einmal spannend:

https://secops.group/xml-signature-wrapping/

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Taxofit
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 12x hilfreich)

Die Kleinunternehmerregelung hat ja nun genau gar nix mit der e-Rechnungs-Geschichte zu tun. Also: Ja.

Zitat (von UmsatzTest):
Word kann zwar als PDF/A-3 speichern, wird aber zur Langzeitarchivierung wiederum nicht empfohlen.(?)

Weiß ich nicht. Warum nicht? Könnte mir sogar vorstellen, dass man es als A-3 archivieren muss, wenn man es so erstellt und übermittelt hat. GOBD und Co.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
UmsatzTest
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals Danke!

Ich bin beim googlen über die Uni Frakfurt gestolpert.

https://www.ub.uni-frankfurt.de/dissertationen/anleitung_pdfa.pdf

Gleich auf Seite 2 steht:

Microsoft Word ermöglicht ohne weitere Hilfsmittel den Export von PDF/A-
konformen Dateien. Diese entsprechen jedoch dem Standard PDF/A-3. Da
dieser nicht für die LZA empfohlen werden kann, wird diese Funktion hier
nur aufgrund der weiten Verbreitung von MS Word gezeigt. Sie wird
ausdrücklich nicht für die dauerhafte Archivierung empfohlen.


Ohne weitere Begründung.

Laut adobe bedeutet LZA nur, das keine Grafiken, Audio oder Video eingebettet werden können/sollen.
Aber XML scheint in Ordnung.

https://www.adobe.com/de/acrobat/resources/document-files/pdf-types/pdf-a.html

Da muss ich mich wohl noch etwas einlesen...oder lieber nicht. ;D

-- Editiert von User am 29. Mai 2024 16:48

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 29x hilfreich)

Ganz ehrlich: jede günstige, professionelle Buchhaltungssoftware für um die 100€/Jahr kann das. Die macht auch die UstVA relativ solide genauso wie auch eine gute Vorarbeit für die EÜR und normalerweise auch GoB konforme Buchhaltung.

Da die Kosten dafür Betriebsausgaben sind, entspricht der Einsatz einem Nettolohneinsatz von um die 40 €...

Nur Mal so als Denkanstoß.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2329 Beiträge, 801x hilfreich)

Unabhängig von der eRechnung:

Zitat (von UmsatzTest):
mehr als 30.000 Euro

->
keine
Zitat (von UmsatzTest):
Kleinunternehmeregelung §19 UST

mehr!

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

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