ebay Gewerbe - persönliches Beispiel

24. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Ettlich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
ebay Gewerbe - persönliches Beispiel

Ich möchte mal mein persönliches Beispiel schildern. Ich bin 20 Jahre alt, soeben mit dem Zivildienst fertig geworden und will ab Oktober studieren, wohne bei meinen Eltern und bin auch über diese krankenversichert. Außerdem bekommen diese für mich 154 Euro pro Monat Kindergeld.

Bis zu meinem Studium würde ich gerne etwas Geld über eBay verdienen, muss dafür natürlich ein Gewerbe anmelden, damit alles legal bleibt.

Jetzt ist die Frage: angenommen, ich gehe jetzt einfach zum Gewerbeamt und melde ein Gewerbe an. Ich weiß ja zunächst noch nicht einmal, ob ich überhaupt einen einzigen Euro Gewinn machen werde. Muss ich mich dann selbst krankenversichern und meine Eltern bekommen unmittelbar kein Kindergeld mehr? Mit anderen Worten, gehe ich also zunächst ein hohes Risiko ein, weil ich ja praktisch einige hundert Euro pro Monat abgebe und diese erst wieder hereinbekommen muss?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
buerger_x
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

moin moin,

erstmal entwarnung. die anmeldung des gewerbes selbst führt noch nicht dazu, dass man an den bestehenden vergünstigungen o. versicherungen nachteile erleidet. aber...
die tätigkeit im gewerbe muss so geringfügig vom zeitlichen umfang bleiben, dass man immer noch von einem studenten mit gewerbe und nicht von einem studierenden gewerbetreibenden spricht (grenzwert ca. 18 stunden pro woche). das kann in der praxis keiner kontrollieren aber der gesamte eindruck des unternehmens läßt darauf später rückschlüsse zu. (geschäftsumfang, umsatz etc)
zum zweiten dürfen die einnahmen nicht dazu führen, dass das "kind" allein seinen unterhalt bestreiten kann. übersteigt das einkommen/gewinn den grundfreibetrag im einkommenmssteuerrecht, dann fällt das kindergeld weg.

gruss buerger_x

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ettlich
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Heißt das also, ich kann ein Gewerbe anmelden und mal sehen wie es dann läuft und wenn ich nichts verdiene, hab ich keine großen Verluste im Hinblick auf Kindergeld und KV, und wenn doch, fallen halt diese Vergünstigungen weg und ich versichere mich selbst in der KV?

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.236 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen