einfache Buchhaltung, Belege

4. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
bennyberni
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)
einfache Buchhaltung, Belege

Hallo

Ich habe seit 2 Jahren ein Kleingewerbe als Kabelverleger im Hochbau(ohne Anschlussarbeiten) und bin gelernter Elektroinstallateur.

Meine Frage:wenn ich zum Beispiel eine Rechnung von meinem Kunden bezahlt bekomme, reicht es wenn ich die Rechnung abhefte und in der Buchhaltung(Einnahme-Überschuss) den Betrag als bezahlt eingebe oder muss ich die Einzahlung/Kontobeleg abheften.

Vielen Dank




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Der Übersicht zuliebe sollte man immer die Belege zusammen mit dem passenden Kontoauszug abheften.

Natürlich kann man auch getrennte Ordner führen, aber das ist eher unprakatisch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14877 Beiträge, 4560x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Übersicht zuliebe sollte man immer die Belege zusammen mit dem passenden Kontoauszug abheften.
Und das soll übersichtlich sein?
Das macht jedenfalls kein ordentliches Unternehmen so, und ist absolut nicht notwendig. Es reichen die fortlaufenden Kontoauszüge und auf der anderen Seite die Rechnungen (auch fortlaufend).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bennyberni
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo und danke für eure Antworten
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt
Es geht darum ob ich den kontobeleg überhaupt zusätzlich abheften muss oder die ausgestellte Rechnung ausreicht wenn ich diese als bezahlt eingebe.
Des weiteren habe ich kein gesondertes Geschäftskonto da sich es einmal nicht rechnet und zweitens nicht vorgeschrieben ist.
Ich habe wie gesagt ein Kleingewerbe und weise auch keine Umsatzsteuer aus (Paragraph 19)
Daher hefte ich wenn überhaupt nur die Geschäftlichen Vorgänge ab das andere ist Privat
Roland

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14877 Beiträge, 4560x hilfreich)

Hallo,

ob nun ein Konto oder nicht ändert doch nichts.

Du nimmst dir einen Ordner (eine Mappe, einen Hefter) für Ausgangs-Rechnungen, einen weiteren für Eingangs-Rechnungen und einen dritten für die Kontoauszüge.
Bei den Kontoauszügen würde ich noch Privat und/oder Geschäftlich kennzeichnen, kann man beispielsweise sehr gut mit Textmarkern.

Wenn du dann mit diesen Unterlagen zum Steuerberater gehst (oder es alleine versuchst), dann ist die Steuererklärung ein Klacks, ebenso bei einer Prüfung.
Meine Erfahrung sagt, dass es immer sinnvoll ist, mit System zu arbeiten. Im Einzelfall ist es eine Kleinigkeit, die Rechnungen und Kontoauszüge abzuheften, alles auf einmal am Jahresende hingegen großes Chaos.

Zitat:
Daher hefte ich wenn überhaupt nur die Geschäftlichen Vorgänge ab das andere ist Privat
Was meinst du mit Privat? Die Kontoauszüge sind es jedenfalls nicht, du wirst schon alles offenlegen müssen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat:
Daher hefte ich wenn überhaupt nur die Geschäftlichen Vorgänge ab das andere ist Privat

Eventuell solltest Du Dich mal mit den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung beschäftigen? Siehe hier: http://www.datev.de/lexinform/5235281

Sonst wird die nächste Steuerprüfung möglicherweise zum steuerlichen Waterloo für Dich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
bennyberni
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo
Also ich habe mich schon etwas damit beschäftigt aber. ..
Ich bin Kleinunterner( unter 17500€ ohne Umsatzsteuer ) und brauche nur eine simple einfache EÜR das machen andere mit einer Excel Tabelle ich brauche auch keine Bücher zu führen es geht nur ums abheften von Quittungen und Belegen .

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 295.805 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.397 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.