Würde gern mit gebrauchtwagen, sowohl über E-bay und privat handeln. Welche sog. einfachen serviceleistungen darf ich erbringen.
Kann ich dies auf meinem Privatgrundstück(wohngebiet) tun ?
existenzbeitrag...autohandel
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kannst in einem reinen Wohngebiet schnell Ärger mit den Nachbarn bekommen. Das würde ich auf dem Ordnungsamt gleich klären wenn Du Dein Gewerbe anmeldest.
Die sagen Dir schon ob Du in ein Misch- o. Gewerbegebiet mit Deinem Handel gehen mußt.
MFG
Also das Gewerbe musst du schon anzeigen. Diese Anzeige wird durch das zuständige Ordnungsamt entgegengenommen, auch wenn das Gewerbe gegen Bauplanungs- oder Umweltrecht verstößt, da die Gewerbeanzeige lediglich eine empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt. Wenn dich das Ordnungsamt nicht auf irgendwelche möglichen Verstöße gegen Rechtsnormen hinweist, kannst du dich hinterher nicht darauf berufen, dass du davon ausgegangen bist, es sei alles in Ordnung.
Auf jeden Fall im Bauamt nachfragen, ob planungsrechtliche Bestimmungen gegen dein Vorhaben sprechen.
Serviceleistungen: Große Vorsicht geboten, da du keinesfalls handwerkliche Arbeiten ausführen darfst. Da verstößt man sehr schnell gegen die Handwerksordnung / Schwarzarbeitsgesetz. Unproblematisch sind tatsächliche Serviceleistungen (Lampen- / Reifenwechsel, Innenreinigung, Ausbesserung kleinerer Lackschäden...). Zur Abgrenzung hilft dir hier die Handwerkskamme bzw. das Ordnungsamt.
Mero
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