existenzbeitrag...autohandel

21. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
MickyBlueEyes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
existenzbeitrag...autohandel

Würde gern mit gebrauchtwagen, sowohl über E-bay und privat handeln. Welche sog. einfachen serviceleistungen darf ich erbringen.
Kann ich dies auf meinem Privatgrundstück(wohngebiet) tun ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rotegazelle
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 12x hilfreich)

Kannst in einem reinen Wohngebiet schnell Ärger mit den Nachbarn bekommen. Das würde ich auf dem Ordnungsamt gleich klären wenn Du Dein Gewerbe anmeldest.
Die sagen Dir schon ob Du in ein Misch- o. Gewerbegebiet mit Deinem Handel gehen mußt.
MFG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mero
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)

Also das Gewerbe musst du schon anzeigen. Diese Anzeige wird durch das zuständige Ordnungsamt entgegengenommen, auch wenn das Gewerbe gegen Bauplanungs- oder Umweltrecht verstößt, da die Gewerbeanzeige lediglich eine empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt. Wenn dich das Ordnungsamt nicht auf irgendwelche möglichen Verstöße gegen Rechtsnormen hinweist, kannst du dich hinterher nicht darauf berufen, dass du davon ausgegangen bist, es sei alles in Ordnung.

Auf jeden Fall im Bauamt nachfragen, ob planungsrechtliche Bestimmungen gegen dein Vorhaben sprechen.

Serviceleistungen: Große Vorsicht geboten, da du keinesfalls handwerkliche Arbeiten ausführen darfst. Da verstößt man sehr schnell gegen die Handwerksordnung / Schwarzarbeitsgesetz. Unproblematisch sind tatsächliche Serviceleistungen (Lampen- / Reifenwechsel, Innenreinigung, Ausbesserung kleinerer Lackschäden...). Zur Abgrenzung hilft dir hier die Handwerkskamme bzw. das Ordnungsamt.

Mero

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