freiberuflich arbeiten...

7. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Neobe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
freiberuflich arbeiten...

Hallo,
wer kann mir weiter helfen?
Ich habe studiert und mache mich jetzt selbständig als Trainerin (Kommunikationstraining etc.). Damit kann ich mich wohl freiberuflich nennen. Zudem möchte ich aber auch in der Frauenbildungsarbeit und im esoterichen Bereich arbeiten (Seminare zu Tarot o.ä.). Kann ich dann trotzdem Freiberuflerin bleiben, lässt sich das unter lehrene Berufe, vieleicht Persönlichkeitentwicklung oder ähnliches packen und was sollte bzw. sollte dann auf keinen Fall auf der Rechnung stehen, damit ich als Freiberuflerin anerkannt werde?
Danke für Deine Hilfe. Neobe.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

hier geht es wohl primär darum, gewerbesteuer zu vermeiden. umsatzsteuer fällt ohnehin an.
der freiberufler kann auch gewerbliche tätigkeiten ausüben. es droht ihm dann "nur" die infektion seiner sonstigen einkünfte mit der gewerbesteuer. bei einer einzelpraxis/-kanzlei läßt sich dies aber ohne großen aufwand vermeiden. bei einer zusammenarbeit mit anderen freiberuflern wird das schwieriger.
ich würde mal die voraussetzungen mit einem steuerberater erörtern. und auch klären, ob im konkreten fall durch die gewerbesteuer überhaupt ein großer schaden droht.
das geld für die beratung sollte schon vorhanden sein, sonst lohnt die existenzgründung nicht. und es lassen sich böse fehler bei buchführung u.s.w. vermeiden.
viel erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
coollogo
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

@Mafalda,

sorry, aber das ist wohl so nicht ganz richtig.

Gewerbesteuer zahlt man nur als
Unternehmen, und zwar auch nur dann,
wenn der Gewinn bestimmte Grenzen
überschreitet.

Es gibt Firmen, die machen Millionenumsätze,
zahlen aber mangels entsprechender Gewinne keine Gewerbesteuern!

Diese "Gefahr" wird hier wohl hier kaum bestehen!

Gruß

-- Editiert von coollogo am 08.10.2004 13:55:24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

@ coollogo
wo ist der fehler? auch als freiberufler ist mann/frau unternehmer und kann gewerbliche einkünfte erzielen. oder gelten freiberufler seit jüngstem nicht mehr als unternehmer??

und ob sich der ganze aufwand lohnt, sollte ja nun gerade mit einem stb. besprochen.
das problem der freiberufler ist ja häufig, dass 5 % gewerbliche einkünfte den gewinn aus den gesamten (also auch freiberuflichen) einkünften infizieren können.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ich meine zwar, dass auch die Seminarleitung freiberuflich ist, aber es mag grenzwertig sein.

Ich rate daher zwei Meinungen einzuholen.
Einmal dem Steuerberater die Tätigkeitspläne erklären und schauen, was er dazu sagt.
Aber - auch wenn das die Steuerberater eher nicht empfehlen - auch mal beim zuständigen Finanzbeamten nachfragen, ob es seiner Ansicht nach noch freiberufliche Tätigkeit ist - das gibt eine gewisse Sicherheit.

Viel Erfolg
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
coollogo
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 10x hilfreich)

@Mafalda,

die Gewerbesteuer zahlt man als
Unternehmer auch dann nur,
wenn man gewisse Gewinngrenzen
(habe ich leider gerade nicht parat)
überschreitet.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

@ coollogo
bevor wir aneinander vorbeireden: der freibetrag (das ist wohl gemeint) beträgt meines wissens 24.500 euro und ist irgendwo in §§ 11,11 gewstg geregelt.
damit bleibt die steuerbarkeit aber grundsätzlich erhalten (es ist nur ein freibetrag). das eigentliche problem ist eher, ob die freiberufliche einkünfte infiziert werden können. die zählen dann nämlich voll mit.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.954 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen