Hallo,
wer kann mir weiter helfen?
Ich habe studiert und mache mich jetzt selbständig als Trainerin (Kommunikationstraining etc.). Damit kann ich mich wohl freiberuflich nennen. Zudem möchte ich aber auch in der Frauenbildungsarbeit und im esoterichen Bereich arbeiten (Seminare zu Tarot o.ä.). Kann ich dann trotzdem Freiberuflerin bleiben, lässt sich das unter lehrene Berufe, vieleicht Persönlichkeitentwicklung oder ähnliches packen und was sollte bzw. sollte dann auf keinen Fall auf der Rechnung stehen, damit ich als Freiberuflerin anerkannt werde?
Danke für Deine Hilfe. Neobe.
freiberuflich arbeiten...
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
hier geht es wohl primär darum, gewerbesteuer zu vermeiden. umsatzsteuer fällt ohnehin an.
der freiberufler kann auch gewerbliche tätigkeiten ausüben. es droht ihm dann "nur" die infektion seiner sonstigen einkünfte mit der gewerbesteuer. bei einer einzelpraxis/-kanzlei läßt sich dies aber ohne großen aufwand vermeiden. bei einer zusammenarbeit mit anderen freiberuflern wird das schwieriger.
ich würde mal die voraussetzungen mit einem steuerberater erörtern. und auch klären, ob im konkreten fall durch die gewerbesteuer überhaupt ein großer schaden droht.
das geld für die beratung sollte schon vorhanden sein, sonst lohnt die existenzgründung nicht. und es lassen sich böse fehler bei buchführung u.s.w. vermeiden.
viel erfolg.
@Mafalda,
sorry, aber das ist wohl so nicht ganz richtig.
Gewerbesteuer zahlt man nur als
Unternehmen, und zwar auch nur dann,
wenn der Gewinn bestimmte Grenzen
überschreitet.
Es gibt Firmen, die machen Millionenumsätze,
zahlen aber mangels entsprechender Gewinne keine Gewerbesteuern!
Diese "Gefahr" wird hier wohl hier kaum bestehen!
Gruß
-- Editiert von coollogo am 08.10.2004 13:55:24
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@ coollogo
wo ist der fehler? auch als freiberufler ist mann/frau unternehmer und kann gewerbliche einkünfte erzielen. oder gelten freiberufler seit jüngstem nicht mehr als unternehmer??
und ob sich der ganze aufwand lohnt, sollte ja nun gerade mit einem stb. besprochen.
das problem der freiberufler ist ja häufig, dass 5 % gewerbliche einkünfte den gewinn aus den gesamten (also auch freiberuflichen) einkünften infizieren können.
Ich meine zwar, dass auch die Seminarleitung freiberuflich ist, aber es mag grenzwertig sein.
Ich rate daher zwei Meinungen einzuholen.
Einmal dem Steuerberater die Tätigkeitspläne erklären und schauen, was er dazu sagt.
Aber - auch wenn das die Steuerberater eher nicht empfehlen - auch mal beim zuständigen Finanzbeamten nachfragen, ob es seiner Ansicht nach noch freiberufliche Tätigkeit ist - das gibt eine gewisse Sicherheit.
Viel Erfolg
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@Mafalda,
die Gewerbesteuer zahlt man als
Unternehmer auch dann nur,
wenn man gewisse Gewinngrenzen
(habe ich leider gerade nicht parat)
überschreitet.
Gruß
@ coollogo
bevor wir aneinander vorbeireden: der freibetrag (das ist wohl gemeint) beträgt meines wissens 24.500 euro und ist irgendwo in §§ 11,11 gewstg geregelt.
damit bleibt die steuerbarkeit aber grundsätzlich erhalten (es ist nur ein freibetrag). das eigentliche problem ist eher, ob die freiberufliche einkünfte infiziert werden können. die zählen dann nämlich voll mit.
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