freiberuflich oder gewerbe?

26. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
catchme.ifyoucan
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 5x hilfreich)
freiberuflich oder gewerbe?

hallo,

ich habe eine serie an postkarten entworfen und möchte diese nun in den druck geben und an den mann (frau, kind) bringen und natürlich dazu eine internetpräsenz schaffen.
ich erhoffe mir damit natürlich ein wenig geld und wenns klappt auch erfolg.
damit ich aber in den augen des staates bzw des finanzamtes nix falsch mache, werde ich dies natürlich alles offiziell und legal machen.
ich war eben immer der meinung mit einem gewerbe, sei es auch nur ein kleingewerbe (zwangsläufig für den anfang). jetzt hab ich aber gehört, dass ich mich für den weg als freiberuflerin entscheiden soll, weil ich mir somit die vorsteuer spare, die ich zahlen muss, egal was für ein gewerbe ich anmelde.
selbst hab ich mich eben schlau gemacht und hab gelesen, dass ich mit einem gewerbe die 17.000,00 € im Jahr an Umsatz nicht überschreiten darf und dann auch keine zusätzlichen steuern zahlen muss....

ich bin jetz wohl doch etwas verwirrt.

denn wende ich mich an die ihk, wollen die gleich einen bussinessplan, den ich natürlich schon erstellt hab, aber in diesem bereich "postkarten bzw merchandising" etwas übertrieben finde...
ich will die sache gut, richtig und vor allem überlegt durchziehen und brauch einfach bischen hilfe oder einfach einen rat WIE ich mich an WEN wenden kann ;)

vielen dank schonmal

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Du bringst da einiges durcheinander.

1. Du bist gewerblich tätig.

2. dies spielt aber für die Einkommensteuer, Umsatszteuer und in deinem Fall wohl auch bei der Gewerbesteuer keine Rolle.

3. Ich glaube nicht, dass du auf die Umsatzbesteuerung verzichten solltest. MIr als Kleinabnehemer ist es egal ob deine postkarte € 1,00 oder € 1,19 kostet. Großabnehmer rechnen Ohnehin in nettopreisen. Du hast aber für deine KOsten den Vorsteuerabzug.

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#2
 Von 
catchme.ifyoucan
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 5x hilfreich)

danke für die antwort.

ich dachte die vorsteuer muss ich erst ab ca 17.000 € umsatz pro jahr leisten?

ich höre einfach überall etwas anderes.
werde mich wohl einfach doch an die IHK wenden und mich dort beraten lassen.
dann wird auf keinen fall etwas schief gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
N. Lessmann
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Die sogenannte Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer musst du erst dann zahlen, wenn dein Umsatz im letzten Kalenderjahr 17.500 € nicht überschritten hat und im aktuellen 50.000 € nicht übersteigen wird (voraussichtlich).

Allerdings ist zu beachten, dass dies den Umsatz inklusive Umsatzsteuer betrifft, d.h. im Endeffekt darfst du im letzten Kalenderjahr keine 14.175 € Umsatz gehabt haben.

Nach der Gewerbeanmeldung bekommst du vom Finanzamt einen Fragebogen, auf dem du u.a. deinen geschätzten Umsatz angeben sollst. Dort kannst du dann auch diese Kleinunternehmer-Regelung beantragen.

Vorsteuer bedeutet dagegen, dass wenn du Umsatzsteuer zahlst (d.h. mehr als 17.500 € Umsatz im Jahr hast oder auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtest) du dir vom Finanzamt die Mwst. zurückerstatten lassen kannst, die Firmen bezahlt haben, von denen du etwas für deinen Betrieb gekauft hast. Wenn du z.B. die Postkarten drucken lässt, bekommst du dafür eine Rechnung wo drauf steht, wie viel Mwst. die Firma dafür an den Staat zahlt. Weil du aber diese Postkarten weiterverkaufst und darauf wiederum Mwst. zahlst (natürlich nur, wenn du überhaupt welche zahlst), würde quasi für eine Postkarte zweimal Mwst. gezahlt. Das ist aber nicht das Ziel, deshalb kannst du die Rechnung von der Druckerei einreichen und kriegst die von denen gezahlte Mwst. erstattet.

Es gibt noch einige weitere Fallstricke in Bezug auf diese Regelung, etwa falls du doch mehr Umsatz hast gestattet usw. Darüber solltest du dich auf jeden Fall vorher informieren!

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#4
 Von 
fragensteller0815
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 15x hilfreich)

Die erste Entscheidung, die su treffen solltest, ist: Freiberufler oder Gewerbe.

Als Künstler bist du grundsätzlich Freiberufler, somit hast du den Vorteil, dass du keine Buchführung betreiben und keine Gewerbesteuer zahlen musst.

Die Festlegung in unklaren Fällen macht das Finanzamt, wo du dich als Freiberufler übrigens auch anmelden musst. Einfach mal anrufen und deine Geschäftsidee vortragen.

Die zweite Entscheidung ist dann: Kleinunternehmer oder 'normaler' Unternehmer. Der Unterschied wurde hier bereits dargelegt. Ein Tip dazu: Wenn du anfänglich sehr viele Ausgaben hast (mehr als Einnahmen), die im Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen, dann würde ich die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen, denn sonst darfst du die gezahlte Vorsteuer nicht in Abzug bringen bzw. bekommst sie nicht erstattet.

-- Editiert von infoservicewelt am 12.05.2007 16:33:16

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