hallo,
als kleingewerbe hat man ja die möglichkeit mehrwertsteuer auszuweisen oder nicht.
das heisst ja dass ich keine mehrwertsteuer an das finanzamt zahlen muss. wie ist das den mit dem einkauf der ware da sind doch schon mwst drauf von dem jenigen der es gekauft hat, werde ich wirklich gar nicht mit mwst in berührung kommen, letzendlich will doch das finanzamt die mwst von dem kunden an dem ich letzendlich das produkt verkaufe.
und ich hab gelesen dass es vorteilhaft ist auch als kleinunternehmer die mwst zu zahlen wenn man zu beginn viele investitionen macht, zunächstmal ab welchem betrag lohnt sich das und warum das leuchtet mir nicht ganz ein?
thx
mfg
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kleingewerbe mwst ausweisen oder lieber nicht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
aus dem ersten Schachtelsatz werde ich nicht wirklich schlau...
quote:
und ich hab gelesen dass es vorteilhaft ist auch als kleinunternehmer die mwst zu zahlen wenn man zu beginn viele investitionen macht, zunächstmal ab welchem betrag lohnt sich das
Wenn deine Investitionen (mit ausgewiesener MwSt.) höher sind als deine anfänglichen Einnahmen, bekommst du - sofern du zu Umsatzsteuer optierst - zunächst einmal mehr MwSt. vom Finanzamt zurück als du bezahlen musst.
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"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."
Hallo Nabonid,
das mit der MwSt. ist eigentlich etwas anders:
Wenn Du von der Kleinunternehmerregelung (die von strengen UMSATZ-grenzen (17.500 € erstes Jahr UMSATZ; NICHT GEWINN!) ausgeht), kommst Du wirklich nicht mit der Umsatzsteuer in "Kontakt", obwohl Du sie natürlich bezahlst, bei allem was Du einkaufst, Du kannst sie halt nicht absetzen und (WICHTIG!) darfst sie auch nicht ausweisen.
Etwas anderes ist das nun, wenn Du die Umsatzsteuer berücksichtigen willst.
Dazu sollte man vielleicht erst mal vereinfacht erläutern, was "Mehrwertsteuer“ eigentlich ist:
Es gibt die Vorsteuer, so wird die „Mehrwertsteuer“ bezeichnet, die Du bezahlst, wenn Du etwas für dein Geschäft kaufst.
Wenn Du diesen Artikel nun weiterverkauft, fällt die sog. Umsatzsteuer an.
Am Monatsende bezahlst Du nun die Mehrwertsteuer, die Du mehr eingenommen als ausgegeben hast an das Finanzamt.
Soll bedeuten:
Du kauft Ware für 119 Euro Brutto => darin enthalten sind 19 Euro MwSt. die Du gezahlt hast.
Du verkauft diesen Artikel für 238 Euro an einen Kunden; darin sind 38 Euro MwSt. enthalten.
Jetzt musst Du rechnen:
19 Euro MwSt. hast Du schon bezahlt (an den Verkäufer) 38 hast du erhalten (vom Kunden) bleibt eine Umsatzsteuerschuld an das Finanzamt von 19 Euro, die Du abführen musst.
Als Existenzgründer musst Du aber viele Sachen kaufen, die Du nicht weiterverkaufst, z.B. Regale, Kasse, PC usw.
Bei allen diesen Dingen fällt beim Kauf MwSt. an.,nehmen wir mal an, du hättest für 1190 Euro brutto Sachen für die Ladeneinrichtung gekauft, aber nur für 119 Euro Waren verkauft.
Dann sähe die Rechnung anders aus:
Gezahlte Vorsteuer: 190 Euro; erhaltene MwSt.: 19 Euro; in diesem Fall bekämst Du vom Finanzamt den Betrag von (190-19=) 171 Euro an zu viel gezahlter Vorsteuer zurück.
Daher lohnt es sich eventuell, bei entsprechend hohen Investitionen und entsprechend niedrigem Umsatz schon in der Gründung eines Unternehmens, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten.Aber wie das bei Dir aussieht kannst nur Du entscheiden evtl. mit Hilfe eines Steuerberaters.
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