Ich bin Einzelunternehmer im Friseurgewerbe, (keine U-Steuer,Kleinunternehmerregelung)
Nun möchte ich vorübergehend in Vollzeitanstellung als Telefonistin arbeiten, und das Gewerbe nebenbei betreiben. Das eigentliche Problem ist, dass der Arbeitgeber, bevor er mich anstellen möchte will, dass ich 2 Woche zu Probe arbeite und zwar auf freiberuflicher Basis. Ich soll ihm also dan eine Rechnung stellen. Ds kann ich doch aber meines Erachtens nach nur für Dienstleistungen meines angemeldeten Gewerbes oder? ansonsten müsste ich doch noch ein Gewebe als Telefonistin anmelden oder? oder muss ich die Art der Dienstleistung in der Rechnung (800 Euro) nicht angeben? Wenn ja werden die Umsätze dann zu den Umsätzen aus dem Friseurgewerbe hinzugezählt, bei der Jahres E/Ü Rechnung?
Freue mich auf Antwort
MfG
neues Gewerbe anmelden?
29. Mai 2006
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Frage vom 29. Mai 2006 | 11:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 30. Mai 2006 | 10:04
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Also ein neues Gewerbe musst du dafür nicht anmelden. Das einzige was du machen könntest, wäre eine Ummeldung bei der Gewerbemeldestelle in deiner Stadt/Gemeinde zu tätigen wo du den Tätigkeitsbereich erweiterst. Aber meines Erachtens brauchst du das für zwei Wochen nicht zu tun. Windig finde ich das mit der Rechnung trotzdem, aber da habe ich leider keine Ahnung von...
Einen schönen tach
jenny
Und jetzt?
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