Hallo zusammen,
ich betreibe bereits ein Gewerbe im Bereich Grafik Design.
Für dieses weise ich auch Umsatzsteuer aus.
Zusätzlich möchte ich in Zukunft Textilien über eBay verkaufen...
meine Fragen:
muss ich ein extra Gewerbe für den Handel anmelden oder kann ich im Prinzip alles über das "Grafik-Design Gewerbe" laufen lassen? Wenn der Zusammenschluß in einem Gewerbe möglich ist, muss ich dann meinen derzeitigen Gewerbeschein ändern lassen?
Angenommen ich melde ein zusätzliches Gewerbe für meinen eBay Verkauf an(egal ob nötig oder nicht), ist es dann möglich speziell dafür von der Umsatzsteuer befreit zu werden. Oder ist das nicht möglich, da mein erstes Gewerbe ja bereits mit Umsatzsteuer läuft?
Vielen Dank für Ihre Bemühung.
verschiedene Gewerbe? umsatzsteuer?
Du musst auf jeden verkauften Artikel oder Dienstleistung Umsatzsteuer abführen. Zumindest wenn du gewerblich arbeitest und nicht freiberuflich. Es kommt auch drauf an, was du auf deinem Gewerbeschein genau stehen hast. Dort muss man ja das Unternehmen genauer erläutern. Falls da Handel nicht mit drin steht, würde ich den bestehenden Gewerbeschein auf jeden Fall erweitern. Kostet so um die 10 oder 15 Euro. Ich habe auch mehrere Standbeine und mehrere Gewerbescheine. Immer wenn ich eine neue Idee umsetze schaue ich, ob ich einen neuen Gewerbeschein brauche, oder ob es in ein Geschäftsfeld integrierbar ist und somit ändere bzw. ergänze ich nur einen bereits vorhandenen Schein. Die Kosten für eine Änderung oder eine neuen Schein sind so weit ich weiß gleich oder zumindest ähnlich. Aber zu viel Papierkram ist auch blöd, gerade wenn das Finanzamt dann mal klopft. Deshalb denke ich würde sich möglicherweise dein Handelsgeschäft in den vorhandenen integrieren lassen. Warum auch nicht.
Hallo, danke erstmal für deine Antwort. Mit der Umsatzsteuer ist das nicht so ganz richtig siehe: http://www.stb-mundorf.de/ustg/19.htm
Die Frage ist nur, in wieweit dieser Paragraph in meinem Fall noch zur Anwendung kommen kann.
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Ja sicher, das stimmt schon. Das musste für deinen Fall dann mal mit nem Steuerberater abstimmen. Ich führe auch die Steuer ab, weil ich bei der Gründung davon ausgegangen bin, kein Kleinunternehmer zu bleiben. Hat zwar zeitlich nicht so ganz funktioniert, aber naja. Wie bist du denn momentan eingetaktet? Bist du in dem Bereich Grafik-Design nicht eigentlich Freiberufler bzw. Künstler?
Dann wärste für den Bereich die Steuergeschichte los und müsstest ggf. für den Handel das Gewerbe anmelden. Ob du nun in den §19 reinfällst und vor allem was günstiger für dich wäre, solltest du wie gesagt mit dem Steuerberater mal klären. Aber es ist wichtig das Gewerbe überhaupt erstmal anzumelden, damit du auch deine Rechnungen ordentlich schreiben kannst.
Bei den einzelnen Tätigkeiten ist es für die Umsatzsteuer völlig egal, ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt.Das Umsatzsteuergesetz bestimmt, dass die natürliche Person mit allen Tätigkeiten insgesamt Unternehmer ist. Daher werden alle getätigten Umsätze grundsätzlich einheitlich behandelt, dies ganz speziell auch auf die Frage, ob man Kleinunternehmer ist oder nicht. So gehören zum Beispiel auch Vermietungsumsätze, egal ob steuerfrei oder steuerpflichtig, ebenfalls zur unternehmerischen Tätigkeit. Da Du bereits im Rahmen Deiner Grafik/Designertätigkeit bereits Umsatzsteuer ausweist, liegt damit keine Kleinunternehmereigenschaft i.S.d. § 19 UStG
vor und damit sind auch die Umsätze über E-Bay mit Mehrwertsteuer zu belegen.
Wenn nun beim Ordnungsamt eine bisherige Tätigkeit Grafik/Design gewerberechtlich angemeldet worden ist, so sollte diese Gewerbeanmeldung um den Gegenstand "Einzelhandel mit Gebrauchtgegenständen aller Art ohne Lebensmittel etc." erweitert werden. Dieses ist aus ordnungsrechtlicher Sicht schon wichtig. DAs FA wird zwar dann wieder einen Fragebogen zur Gewerbeanmeldung versenden, aber hinsichtlich vieler Fragen kann bereits auf die vorliegenden Akten verwiesen werden. Nun ist es auch so, dass es wichtig ist, die beiden gewerblichen Bereiche zu trennen, da man sich die Gewerbesteuerfreibeträge dann für jedes einzelne Gewerbe aufrecht erhält und es nicht passiert, dass man vielleicht im Grafik/Designbereich über dem Freibetrag von Euro 24.500 liegt un durch einen kleinen Gewinn von z.B. 5.000 Euro im Handelsgewerbe dann noch unsinnig Gewerbesteuer zahlt, weil man alles zusammenrechnet. Bei einer Trennung wären dann nämlich die 5.000 Euro gewerbesteuerfrei.
Für ordnungsgemäße Rechnungen im Handelsgewerbe ist die bisherige Umsatzsteuernummer zu verwenden, da Du ja unter dieser Steuernummer alle Deine getätigten Umsätze in einer einzigen Umsatzsteuervoranmeldung und einer einzigen Umsatzsteuerjahreserklärung erklären musst.
Guten Abend,
vielen Dank erstmal für die Antworten, mir ist jetzt klar wie ich weiter vorgehen werde.
Hab mir schon fast gedacht das ich bei meiner zweiten Tätigkeit nicht mehr um die USt herum komme.
Eine abschließende Frage habe ich noch:
Und zwar inwiefern trenne ich die beiden Tätigkeiten dann um im zweifelsfall gewerbesteuerfrei zu bleiben?
Getrennte Buchhaltung und getrennte Umsatzsteuervoranmeldung, bzw. Umsatzsteuererklärungen?
Oder nur getrennte Buchhaltungen aber eine zusammengelegte Umsatzsteuererklärung(-voranmeldung)
Oder gibt es noch mehr, was beschtet werden muss?
Und jetzt?
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