11j kind will zum Vater / Ausland

30. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
hafra123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
11j kind will zum Vater / Ausland

Hallo, vorweg ne kurze Situationsschilderung.
Vater lebt seit Spet 2009 im nahen Ausland (350km entfernt, ging beruflich nicht anders), sozial voll integriert,neu verheiratet, Arbeit (zu 90% sogar von zu Hause aus) & eigenes Haus vorhanden etc.
Zahlt seinen Kindern den gesetzl Unterhalt gem dt Gericht.
2 Kinder (Junge 11+ Mädchen 14j) leben bei der KM in Niedersachsen ( sie arbeitet nicht,Haus läuft voll über die Bank) hat Hartz4+KG+Unterhalt zur Existenssicherung.
Ehe wurde 2007 geschieden, beide haben Sorgerecht.

Während der Trennung und auch nach der Scheidung waren die Kids fast regelmässig bei Ihm (nicht nur am WE), bedingt durch den beruflichen Wechsel verlagerte es sich auf die Ferien, dabei aber die Kids im Wechsel -also immer 1 zur Zeit, wg der Räumlichkeiten)
Fahrtkostenanteil durch KM für holen & bringen = 0... nie Geld.

Während der Trennung/ Scheidung gab es Kontakte mit der Schule und dem Hinweis auf auf mangelde Soziale Entwicklung (in der Schule?) und beim Mädchen auch auf mangelde Hygiene. Nachdem der KV die Mutter auf die Sache ansprach, gabs internen 8Wochen besuchsverbot... :-(
die Schule hat das JA informiert, aber es wurde nur notiert. Der KV ist selber 1/2j spaeter vorstellig geworden und man sagte eine Überprüfung zu. Erst mit androhung der Presse wurde das JA aktiv und "meldete" sich 9 Tage vorher bei der KM an, wobei der Besuch nur 5min (kein Witz) dauerte. Der KV hatte nochmehrfach Kontakt mit der schule, welche ihm bescheinigte das JA zwar einen Besuch angeordnet hatte aber nix gefruchtet hat. Der KV war nachdem zwischenzeitlichen Auslandumzug nun 2x auf der Durchreise dort und jedesmal erschrocken über die "Sauberkeit" und die Gerüche die sowohl aus dem haus kamen als auch aus den Klamotten.....
Aber gem JA ist alles in Ordnung..... (man muss dazu sagen das das betreffende JA bzw der betrefeende Betreuer im Lkr bei den Anwälten bekannt ist, das er dann reagiert wenn die B...-Zeitung kommt od es anderweitig droht zu eskalieren; er möchte seine Pension ohne Stress erreichen)

In den letzten Ferien und nun auch wieder kommt seitens des Jungen immer mehr der Wunsch auf zum KV zu ziehen, weil dort ein Familie ( mit entsprechendem Umfeld) existiert. Der KV hat versucht dem Jungen die negativen Aspekte ( fremde Sprache, neue Freunde, trennung von Mama & Schwester etc) nahe zu bringen, gerade in Bewusstsein der Konsequenzen; aber der Junge will zu Ihm. Da kamen dann auch äusserungen wie "hauptsache Mam hat ihre Zigaretten, anosnten hängt der Haussegen schief.. Warmes Essen gibts nur wenn alle am tisch sitzen, aber wenn Schwesterchen ihre komischen 5min hat, dann bleibt die Küche halt kalt.... Brot mit zur Schule, hier sind 2 Euro kauf dir nen Brötchen... Milch? trink Selter bzw Leitungswasser ist billger und gesünder... Auch ist der Umgangston zw den 2 Kids und der KM wohl eher von Lautstärke & knallenden Türen geprägt....

Nun hat der Junge versucht mal von sich aus das Gespräch mit der KM zu suchen, was darin endete das er die nächsten 4 Wochen den KV nicht anrufen od gar mail schreiben durfte. Ausserdem hat sie sich darüber aufgeregt das der KV das Kind ja nur aufwiegeln wolle etc. Seitens KV und der neuen Ehefrau ist alles klar, der Kleine wenn er denn wirklich will ist willkommen und kann theoretisch per sofort einziehen. Aber die KM wird es wohl so einfach nicht zulassen, weil sie auch mit dem KUG rechnet / kalkuliert.

Nun die Frage: Wie sollte der KV es am besten angehen, das der Junge zu Ihm kann?
Ein Rechtsstreit wäre eigentlich das letzte was er will, auch wg dem Kindswohle.
Welche Möglichkeiten hätte das Kind selber?

Die KM auf dem Standpunkt die Kids gehören zur Mutter... und wenn man Ihr was sagen will, dann heisst es immer gleich man wolle Ihr an den Karren pi....

Wie gesagt JA ist kaum aktiv und solange man nicht mit der Presse kommt, re(a)gieren Sie nur (auf) ihre Aktenberge. Und mit Voranmeldung wird man kaum auf die echten Verhältnisse treffen.

Vielleicht hat ja jemand eine gute / zündende Idee..

lg hafra


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also ich fasse mal zusammen:

Deiner Meinung nach, ist der Junge bei der Mutter nicht sonderlich gut untergebracht.

Und du könntest ihm ein besseres zu Hause bieten. Das würde dem Jungen auch gefallen. Und ein gutes Verhältnis habt ihr über die Jahre trotz der Trennung bewahrt.

Klar, dass die Kindesmutter sich mit Händen und Füßen gegen diesen Paradigmenwechsel sträubt. Da hängt der Unterhalt dran. Da hängt das Kindergeld dran. Und Geld scheint dort Mangelware zu sein.

Das Jugendamt ist in solchen Fällen wie immer "not amused" ... die wollen keinen Ärger haben ... und die haben genug zu tun, mit weitaus brisanteren Fällen.

Hmm ... was soll man dir raten ...

Ich könnte mir schon vorstellen, dass der Junge bei dir glücklicher wäre als bei seiner Mutter. Klar, dass ich diese Aussage mit Vorbehalt treffe, denn ich kenne Verhältnisse nur aus deiner Schilderung ... und Kinder können ihre Meinung schnell ändern. Trotzdem, klingt mir das schon so, dass der Wunsch des Jungen sehr wohl in seinem Interesse liegen könnte.

Wenn es so ist, dass der Junge wirklich zu dir will, dann könntest du Klage auf das alleinige ABR erheben. Dazu wird der Junge gehört, dazu wird aber auch das Jugendamt gehört. Und das Gericht entscheidet dann, was im Interesse des Kindes liegt!

Im besten Fall, kannst du das Kind in deine Arme schließen ...

Das kann natürlich aber auch ins Auge gehen. Denn wenn das schief geht, dann hast du die Mutter gegen dich aufgebracht. Und die wird dann vermutlich die Kinder so gegen dich indoktrinieren, dass eine Wiederholung ausgeschlossen wird ...

In diesem Fall wäre es dann besser gewesen, die paar Jahre abzuwarten, bis das Kind volljährig ist ... denn dann kann es selbst entscheiden, was es machen will.

Eine schwierige Entscheidung. Da solltest du dir einen ortsansässigen Fachanwalt für Familienrecht suchen und zunächst mal Chancen und Risiken eingehend diskutieren. Und dann musst du entscheiden, wie du weiter vorgehen willst ...

Keine leichte Entscheidung ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Versprich dem Kind doch ein Pony und dem Mädchen ein Abend mit Tokiohotel. Die nutzt die schlechtere Lage der Mutter aus und zeigt den Kindern das Leben in einer besser gestellten "Ferienumgebung".

Geht es dir um die Kindern dann mach was.

Zieh in Nachbarhaus und übernimm die Aufgaben die die Mutter nicht übernehmen will. Dann ist es viel einfacher das das JA dir das Sorgerecht alleine geben würde.

Aber die Kinder ins Ausland , wird wohl schwerer.

Uwe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hafra123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

@ Marcus: das mitm finziellen Teil ist nicht zu übersehen.
Dies hatte ich auch schon in Betracht gezogen.
Was das arbeiten angeht, die hat sie auch nicht erfunden. Anderseits sagt sie sie findet nix und findet es besser für die Kinder dazu sein. Lt den Kindern war da auch noch was mit Kartenlegen und Pendeln, was Ihren tagesablauf beinflusste ( obs noch der Fall ist weiss ich nicht)
Was die Ferienidylle angeht, ich glaube der Kleine macht sich ernsthafte Gedanken da er ja bereits in Eigenregie die näheren Schulen begutachtet hat und auch schon selektiert hat... ( kein Witz)

Hmm man sagt so einfach warte ab bis 18, aber wenn man verfolgen muss wie er leidet.... das is mehr als hart.

Prob is ja das über die amtliche Seite so nix zu erreichen ist.
Ortansässiger Anwalt, müsste dann via Ausland erfolgen? und da war Ich schon, Tenor dahingehend das JA wg Verfehlung zu verklagen. ( Hier würde so ein Missstand (iS von Aussitzen) binnen 2 Wochen durch Entlassung von Personal bzw übergeordnete Instanzen gar nicht erst entstehen, denn Kinder stehen hier sehr hoch im Kurs) Desweitzeren würde die Schule ebenso verklagt werden weil Sie der Fürsorgepflicht und dazu gehört auch die Beobachtung der Sozialentwicklung und das priv Umfeld, nicht nachgekommen ist....
Der hiesige Anwalt schlug vor die Zeitung mit dem roten B einzuschalten, damit die Behörde aufwacht... :-)

@ Uwe: Nein nur der Kleine will zu mir, meine Tochter kommt hier nicht klar, es ist nicht Ihre Welt ( Sprache, Kultur und deren eigene Regeln etc), dh sie will bei der KM bleiben.
Ins Nachbarhaus ziehen geht nicht, da ich hier lebe, arbeite und auch wohne. ( und nach D will ich nicht zurück, das ist mir ein meinem Beruf bei der miesen Bezahlerei mehr als eine Verschlechterung bzw psychischer Selbstmord auf Raten.) Kann leider meinen Job nicht einfach verlegen.

Gibt es nicht eine Variante auf die auch die KM anspringen MUSS?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Tenor dahingehend das JA wg Verfehlung zu verklagen.


Au jeh, Vater! Und so ein Ding willst du dann auch noch aus dem Ausland starten! Neeee, das geht nicht gut ... wenn du dich mit dem Jugendamt bei dieser Gemengelage anlegst, wirst du den Kürzeren ziehen. Und dann noch dazu mit der Schule anlegen. Und die Zeitung mit dem roten B einschalten ... Da sträuben sich meine Nackenhaare! Mein eindeutiger Rat: VERGISS diesen Sch..ss bloss!

Also ... ich würde versuchen, mit der Kindesmutter zu verhandeln. Wenn du es dir finanziell leisten kannst, dann versuch es mit folgendem Angebot: du zahlst den Kindesunterhalt in voller Höhe für beide Kinder weiter. Und das Kindergeld lässt du ihr auch! Und sie stimmt zu, dass dir das ABR für den Jungen übertragen wird. Dann hat sie keinen finanziellen Nachteil und spart zudem die Aufwendungen für den Jungen.

Darauf könnte sie anspringen. Weil sie von dieser Regelung Vorteile hätte! Klar zahlst du dabei die nächsten sechs Jahre drauf! Aber der Junge wäre bei dir ... Und wenn du mal die Beträge aufaddierst, dann ist das auch nicht die Welt ... pro Jahr ein paar hundert Euro. Hängt halt davon ab, ob du dir diesen "Königsweg" leisten kannst.

Ich hab schon das Gefühl, dass der Junge bei dir besser aufgehoben sein könnte ... Und der Rat einen Anwalt zu nehmen und zu klagen, ist schnell erteilt! Nur ... ausbaden musst du und dein Sohn die Kiste hinterher allein! Eine "geräuschlose" Regelung mit finanziellen Zugständnissen scheint mir hier am ehesten den Bedürfnissen zu entsprechen ...

Aber ich kann natürlich nur Denkanstöße geben. Entscheiden musst du das ganz allein ...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Die 14 jährige kann weiter in den Zuständen leben, da ist es nicht so schlimm. Aber der Kleine der muss gerettet werden. Weil ein 11 das so will, und morgen will er ne WII oder nen Notebook.

Ist klar, sie ist zu arbeiten zu faul. Und du hast es geschafft nach Jahren ein Zuhause zu schaffen. Bist zu 90% daheim - dann könntest du auch zu den Kinder ziehen :-)

Ganz böse: Du hast dich verpisst und die Kinder weit hinter dir gelassen.

quote:
Fahrtkostenanteil durch KM für holen & bringen = 0... nie Geld.


Ist klar, soll die zahlen, das du weit weg wohnst.

Bis das Verfahren durch ist sind die Kinder zu erwachsen. Wenn es dir um die Kinder geht, zieh in deren Nähe.
Wenn man will und es einen wichtig ist, geht alles. Bei einem 90% zuhause Job dürfte es kein Problem sein.
Bevor die Kindern ganz verpfuscht sind - BEIDE

Uwe




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hafra123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Uwe
wenn du meinen Beitrag richtig gelesen hättest, dann wüsstest du das ich im Ausland arbeite und da die Möglichkeit habe (auch) von zu Hause zu arbeiten.
Dies wäre in D undenkbar, und soweit ich mich in meiner Branche auskenne (nach 27j Berufserfahrung) gibt es solch starke Vorbehalte wg Datenschutz bei den Dt Arbeitsgebern das Sie diesbezgl absolut hinter der Zeit herhinken.
Desweiteren ist der finanziellen Unterschied fast 45% netto nach oben hin, was ich hier (im Ausland) habe bei gleichem (aber weniger Stress) Aufwand.

Und zu den Kindern: Lies meine Beiträge richtig, dann wirst du feststellen das die Grosse keinerlei Interesse hat herzukommen, wg Warum & WIeso kannst du oben lesen.

Es geht nicht darum ein Kind zu retten und das andere verrecken zu lassen. Denk mal nach bitte

Ich kann nur die Situation schildern wie sie ist und welche Aspekte / Punkte JETZT im Raum stehen. Sollte sich was ändern, muss man reagieren.
Aber anderseits wenn der Junge herkommen will, trotz meiner/unser Vorbehalte und er sich des Risikos bewusst ist, das ist ja der Punkt wie kann man ihm das erleichtern wenn die KM nicht mitspielen will weil sie die finanziellen Interessen schwimmen sieht?
Wenn dann sich die Grosse es überlegt, von meiner/unserer Seite aus kein Prob, aber z ZT will Sie nicht.

Ich zahl einen hohen (fast 4-stelligen Betrag in Euro) je Kind, mehr als Richter angeordnet hatte.

Mit dem KM Geld bezog sich darauf, das Sie immer nur mich in der (Zahl)Pflicht sieht. Obwohl es auch bei mir mal Zeiten gab wo es dünn war mit dem Geld...



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Ich bin immer wieder überrascht wie manche Fragesteller sich dann auf Beiträge mit relativ unqualifizierten Beiträgen stürzen, um sich - warum auch immer - vor irgend einem Hansel zu rechtfertigen.

Einer ernsthaften Diskussion stellen sie sich dann nicht. Vielleicht liegt den Leuten auch gar nichts an einer wirklichen Lösung ihrer Probleme ...

Na, ich für meinen Teil jedenfalls verabschiede mich von derartigem Palaver ... und überlasse die Bühne dann gern Leuten, die sich damit besser auskennen als ich ... *breites grins*

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hafra123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Marcus

wie soll ich deine Antwort deuten?
Ich bin gerne bereit sachlich zu diskutieren, erwarte aber von meinen Gegenueber auch das Sie dann schon die geschriebenen Beitraege richtig lesen...

Od hab ich jetzt was falsch verstanden



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Bei manchen Antworten hier frage ich mich schon , mit welchem Recht man immer dem Fragesteller niedrige Motive unterstellen muss. Keiner von uns kann wirklich beurteilen, ob die Situation so oder so ist. Wir können uns nur auf das hier geschilderte stützen.
hafra123 , Du wirst keine Lösung finden , die ohne offenen Konflikt mit der Mutter möglich ist. Der Junge kann, da Ihr geteiltes Sorgerecht habt, entweder nur mit Zustimmung der Mutter zu Dir ziehen, oder Du musst das alleinige ABR einklagen. Die erste Variante wird nach Deiner Schilderung nicht möglich sein, da sie das Geld behalten will. Also musst Du klagen. Anders wird es nicht gehen. Wenn die häusliche Situation so ist wie Du schreibst, dann würde ich ihr auf keinen Fall solche finanziellen Zugeständnisse machen wie Marcus2009 hier schreibt. Noch was zum JA. Auch dieser Sachbearbeiter, mit dem Du geredet hast, hat einen Vorgesetzten. Lass Dich nicht so abspeisen, wie es hier offensichtlich passiert ist.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
hafra123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

@ Annminna: Der Sachbearbeiter war vor 2J schon der stellvertetnden LEiter des JA und sollte per 1-3-2011 das JA übernehmen, da der Chef in Rente in gehen wollte. Ob das soist weiss ich noch nicht.
Wenn ja, wirds sehr schwer dem bei zukommen zumal mE in der Bürokratie eine Krähe usw.... und es ist das JA vom Landkreis, also nicht von einer Stadt. Welch nächsthöhere Instanz dann noch kommt weiss ich nicht, müsste dann ja auf Bundeslandebene schon sein.

Die finanz. Zugeständnisse würde ich so wohl auch nicht anbieten wollen, aber einfach nur vor dem subjektiven Hintergrund das Sie auch noch ne Belohnung für Ihr Vorleben bekommt.

zum alleinigen ABR: es geht ja auch um das Kindeswohl, nur wie soll man etwas darlegen/beweisen, wenn von offizieller Seite man keine Rückendeckung bekommt, bzw die sich evtl angepi.... fühlen?
Schule sagt klar, wir haben unsere Aufsichtspflicht genüge getan und informiert, aber auf Nachfrage gewisse Umstände evtl auch bei Gericht darzulegen... Nein ist auf Aufgabe des informierten JA.
Schwiegereltern? obwohl Nebenan wohnend werden die nicht mitziehen ( logischerweise).
Auch wenn der Kleine mit gehört wird, fragt sich ja inwieweit überhaupt seine Aussagen (wg Beeinflussung?) gewertet werden, von dem zu erwartenden psychischen Druck mal abgesehen.
Unter Strich bliebe dann Aussage gegen Aussage, viel Geld in RA investiert und ne Patt Situation wie voher auch
Mit anderen Worten es muss erst was passieren, was durch die Presse geht, damit die breite Öffentlichkeit aufmerksam wird.....

Am schönsten wäre es natürlich ne friedliche Lösung, was aber kaum funzen wird.
Anderseits selbst wenn man es irgendwie als Privatmann beweisen könnte, stellt sich immer die Frage im Rahmen der subjektiven Betrachtung ob ich nicht Ihr ein beipulen will, somit wäre n die evtl Beweise schon hinfällig.

Irgendwie dreht man sich im Kreise...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
chocohasi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Deinen Wunsch nach einer friedlichen Lösung kann ich gut verstehen. Friedlich gehts aber mE nur, wenn beide an einem Strang ziehen und das ist bei euch nicht so!

Wie du schreibst möchte dein Junge ja zu dir, oder? Also ist es doch zum Wohle des Kindes, für seine Interessen zu kämpfen.

Eine übergeordnete Behörde bei Jugendämtern gibt es mE nicht. Wäre aber theoretisch, da hast du recht, dann auf Landesebene. Vielleicht wäre ja eine Dienstaufsichtsbeschwerde eine Lösung für dich!

Ich bin leider juristisch nicht versiert, aber eine Frage: Können eigentlich Kinder ihre eigenen Eltern verklagen? Wegen Verletzung der Fürsorgepflicht o. ä.? Ich weiß, Kinder sind nicht prozessfähig, aber auch Kinder müssten doch die Möglichkeit haben sich zu wehren, oder???

LG und viel Glück!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na, jetzt hast du ja doch noch die Kurve gekriegt und beginnst vernünftig zu argumentieren. Daran beteilige ich mich dann wieder ... *grins*

Du hast genau erkannt, dass die Schiene mit der "Vernachlässigung durch die Kindesmutter" kaum funktionieren wird. Erstens bist du in Beweisnot. Zweitens werden die Behörden nicht mitziehen. Drittens wird der Anwalt der Kindesmutter argumentieren, dass du der Kindesmutter aus revanchistischen Gründen eins reinwürgen willst. Wenn du das vor Gericht durchziehen willst, dann kannst du dir den Kopf einrennen. Du hast es sehr schön ausgedrückt: du schmeißt möglicherweise dein Geld für einen Anwalt raus und erreichen tust du nichts. Solange da nicht wirklich handfeste Dinge passieren, solltest du dir das aus dem Kopf schlagen. Punkt!

Bleibt also die Schiene, vor Gericht das ABR zu beantragen, weil du dem Kind die besseren Lebensbedingungen bieten kannst. Da hast du schon sehr viel schlagkräftigere Argumente. Zumal der Junge das auch will. Aber ...

... eine solche Entscheidung wäre ein massiver Eingriff in die Rechte es Kindes. Wenn das Kind ins Ausland verbracht wird, dann würde der Umgang mit der Kindesmutter leiden. Soll man ein Kind aus seiner gewohnten Umgebung reißen ... ... ihm die eigene Mutter nehmen ... und in ein vollkommen neues Umfeld eingliedern? Was wenn das Ganze hinterher dann doch nicht klappt und der Junge zurück will? Kinder sind nun mal keine Schachfiguren, die man einfach hin und herschiebt!

Es ist nicht ausgeschlossen ... aber ich halte es für mehr als fraglich, ob ein Gericht dir bei dieser Gemengelage das ABR zusprechen wird ... Risiken und Chancen musst du aber selbst abwägen.

quote:
Die finanz. Zugeständnisse würde ich so wohl auch nicht anbieten wollen, aber einfach nur vor dem subjektiven Hintergrund das Sie auch noch ne Belohnung für Ihr Vorleben bekommt.


Sagen wir es mal ganz offen: so ganz frei von Emotionen bist du ja auch nicht! Und das ist nicht gut! So sehr ich das vielleicht auch nachempfinden kann. Denn ein Gericht wird NICHT nach den Befindlichkeiten der Eltern urteilen, sondern allein nach dem KINDESWOHL! Darüber solltest du mal nachdenken ....

-- Editiert am 01.05.2011 16:57

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
... eine solche Entscheidung wäre ein massiver Eingriff in die Rechte es Kindes. Wenn das Kind ins Ausland verbracht wird, dann würde der Umgang mit der Kindesmutter leiden. Soll man ein Kind aus seiner gewohnten Umgebung reißen ... ... ihm die eigene Mutter nehmen ... und in ein vollkommen neues Umfeld eingliedern?
So wie man im Eingangsthread lesen kann, liegen zwischen den beiden Elternhäusern ca. 350 km. Da sind Elternteile schon erheblich weiter weg gezogen. Der Umgang mit der Mutter könnte also genauso funktionieren, wie bisher. Nur eben anders herum.

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.829 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen