12 Jahre alt und dann?

9. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
Mome
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 1x hilfreich)
12 Jahre alt und dann?


Hallo Forum!

Ich habe gelesen, dass das Jugendamt sich nur bis zum 12. Lebensjahr um Kinder "kümmert".

Kann mir jemand sagen was dann passiert wenn Kinder das 12. Lebensjahr überschreiten und z.B. der Unterhaltspflichtige nicht mehr bezahlt? Gibt´s dann gar "nix" mehr?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Das stimmt, dann gibt es aber noch das Sozialamt. ganz verhungern lässt man in Deutschland kein Kind.
Das Sozialamt holt es sich beim Pflichtigen wieder.
Theo

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Mome und Theodor hallöchen,
freue mich zu lesen, das ein JA sich überhaupt kümmert, in Form von kümmert? Mome?
Ich kann bestätigen was Theodor schreibt.
Allerdings kann es passieren, das das Sozialamt ab dem 12 Jahr des Kindes etwas anders reagiert mit den Forderungen oder mit der Sozialhilfe die man beantragt.
Würde mich da mal erkundigen.

-----------------
"Gruss Anny"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen