14 jähriger zum Vater oder in eine Pflegefamilie

11. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
MrToast
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
14 jähriger zum Vater oder in eine Pflegefamilie

Hallo zusammen, ich lese mit großer Interesse eure Beiträge.
Nun habe ich selber mal eine Frage. Aber zuerst zu dem Thema :

Ich bin verheiratet und habe eheliche Kinder .
Ausserdem habe ich einen 14 jährigen Sohn , zu dem ich erst seit 3 Jahren Kontakt habe .
Kein Kontakt kam daher : Die Kindesmutter ( meine damalige Ex ) hatte mich mehrmals betrogen , sodass ich durch einen Vaterschaftstest erst einmal feststellen lassen musste , ob ich , oder einer der 4 anderen , der Vater bin.
Es kam raus , das ich es bin.
Ab dem Zeitpunkt habe ich 14 Jahre lang Unterhalt bezahlt und immer gewartet , das sich mein Sohn bei mir meldet.
( Ich selber habe keine Kontaktaufnahme versucht , da ich mich neben einen der Lover auf die Couch setzen sollte um mein Kind sehen zu können )
Sorry aber das hab ich nicht gemacht.

Vor 3 Jahren war es dann soweit.
Die Mutter rief an und meinte mein Sohn will mich kennenlernen.
Seit dem ging er bei uns ein und aus ( er war oft am Wochenende da und wir haben eine schöne Zeit gehabt )

Komisches Scenario : Beim ersten Besuch sagte er , als ich ihn zurück bringen wollte : "Ich will nicht zurück"

Das gab mir schon zu denken, aber als Mann , Du bist gerade in sein Leben getreten, war ich sehr verwundert .

Ich habe mir nichts dabei gedacht und versucht , ihn zu belabern. Habe ihn dann zurück gebracht.

Seit dem war er öfters am Wochenende hier und wir haben Spaß gehabt. Von der Äußerung kam aber keine Bestätigung.


Bis vor einem halben Jahr.
Es klingelt abends das Telefon :
" Papa, kann ich bei Euch einziehen ? Sonst gehe ich in eine Pflegefamilie. Ich muss hier raus. Mit dem Jugendamt habe ich schon telefoniert "

Ich dachte : Wow , der is 14 . Mit dem Jugendamt hat er schon telefoniert. Meint er es ernst , oder nur jugentliches Machtgefühl ?

Am nächsten Tag habe ich mit der Oma telefoniert ( die Mutter der Mutter ) : Sie meinte , " Das geht schon länger so"

Dann habe ich mit der Mutter gesprochen : Ach , der zickt mal wieder rum.

Nun wusste ich nicht weiter und habe beim Jugendamt angerufen. : " Ach , Herr ********** , gut das Sie anrufen. Ihr Sohn möchte zu Ihnen. Können wir uns zu einem Gespräch treffen ?

Ich habe gedacht , was geht hier ab ? Die vom Jugendamt kennen mich nicht und geben mir ein Kind ?

Gesagt, getan. Termin beim Jugendamt , die Mutter hat eine Vollmacht unterschrieben, das ich alles alleine klären darf und eine Woche später ist mein Sohn hier eingezogen. Ich habe ihm umgemeldet, neue Schule , etc.

Ich war nur verwundert , das das Jugendamt nicht mal guckt , wo ich wohne .
Vielleicht reicht es denen ja auch , das ich die letzten Jahre monatlich 413,- Euro bezahlt habe :)

Aber nun kommts :

Seit dem der Junge hier wohnt fängt seine Mutter an über uns zu erzählen, wir wären überfordert und könnten uns nicht um 4 Kinder kümmern ( ich arbeite , meine Frau ist 24h zu Hause ) Sie selber ist nie da , da sie als Bügelservice selbstständig ist und nebenbei noch Hartz 4 bekommt.

Jeder zweite Satz zu ihrem Sohn ist , ohne Dich gehts mir viel besser und all sowas .

Die Krönung war : Sie hat beim Jugendamt angerufen und gesagt : " meinem Sohn geht es bei seinem Vater schlecht, bitte kümmern sie sich drum "

Heute hatten wir Besuch vom Jugendamt. Sie hat ihn von der Schule abgeholt , sich mit ihm unterhalten und anschließend wollte ich noch mit ihr reden.

Die Dame vom Jugendamt hat nur gelacht und gesagt , " ihr Sohn will unbedingt bei Ihnen bleiben, ihm geht es hier besser als nie zuvor" " Für das Jugendamt war dies nur ein Routinebesuch"

Und mir geht das echt auf den Zeiger.
Da schafft es die Mutter nicht , sich 14 Jahre um ihren Sohn zu kümmern und versucht uns nun bei Gott und der Welt schlecht zu machen.
Ich habe die Frau vom Jugendamt heute gefragt, wie es mit Sorgerecht aussieht , da ich ja nur diese Vollmacht habe.
Sie meinte ich soll das gemeinsame beantragen.

Nun die Frage :
Hab ich nicht auch Aussicht auf das alleinige Sorgerecht ?
Der Junge will hier nicht mehr weg. Ich möchte mir nicht ständig die Strapazen der Mutter antuen. Gibt es da ne Lösung ?

Familiengericht oder doch per Anwalt ?
Beihilfe kommt nicht in Frage ( Verdienstabhängig)

Was würdet ihr machen ?

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"Bauherr aus Unwissenheit :) "

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.09.2012 09:18:09
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!
Ob Aussicht auf Erfolg auf alleiniges Sorgerecht besteht, weiß ich nicht genau, aber ich denke schon.
Sowas würde ich mit einem Anwalt besprechen, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Dieser kann am besten beraten und helfen.

quote:
Der Junge will hier nicht mehr weg. Ich möchte mir nicht ständig die Strapazen der Mutter antuen

Es geht doch hierbei darum, dass es dem Jungen gut geht! Und wenn die Mutter Strapazen macht, muss man das ignorieren, auch wenn es schwer fällt.
Das Jugendamt sagt, dass der Junge nicht mehr weg will und sich bei Ihnen am besten fühlt.
Und nur weil die Mutter Stress macht, wird überlegt, ob der Junge zu einer Pflegefamilie soll? Dabei geht es nicht
um das Wohl des Jungen, sondern um das eigene...
Die Mutter hört bestimmt auf mit dem Stress, wenn sie merkt, sie hat damit keinen Erfolg.
Ich würde kämpfen, kämpfen, kämpfen; für den Jungen.
Freundliche Grüsse

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Beantrage das gemeinsame Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Du hast offensichtlich die volle Unterstützung des Jugendamtes, da ist das relativ problemlos.
Der Junge ist 14 und wenn er nicht mehr zur Mutter will, wird ihn in dem Alter niemand dazu zwingen.
Damit hast du praktisch dieselben Rechte wie beim alleinigen Sorgerecht.

Mache doch mal die Probe aufs Exempel: Beantrage für den Jungen einen Reisepass. Da muss die Mutter zustimmen (du aktuell, da ohne Sorgerecht, noch nicht). Wenn sie keine Schwierigkeiten macht und dir den Pass auch rausrückt, würde ich davon ausgehen, dass das gemeinsame Sorgerecht wirklich genügt.

Wenn sie in zwei Jahren ihre Meinung ändert und zum Beispiel einen Ausbildungsvertrag nicht unterschreibt, dann gibt es immer noch das Familiengericht (erstens zum Ersatz der Unterschrift, zweitens fürs alleinige Sorgerecht).

Als Richter würde ich mich schon schwertun, einem Vater, der 14 Jahre keinen Kontakt hatte, plötzlich das alleinige Sorgerecht zu geben...

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Wozu benötigt der Vater im Augenblick überhaupt das alleinige Sorgerecht? Auch wenn die Mutter "rechtlos" wäre, dann müsste der Vater den Umgang fördern, regelmäßig Auskunft geben. Sorgerecht ist kein Schalter, um Probleme zu minimieren. Diese Sachen müssen auf einer anderen Ebene geklärt werden. Nämlich auf der des miteinander redens. Wenn das nicht geht, ist das auch in Ordnung. Dann mag sie auf Umgang klagen, auf Auskunft, keine Ahnung, was sonst noch.

Nur mit Sorgerecht im juristischen Sinne hat das recht wenig zu tun.

wirdwerden

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#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Die Krönung war : Sie hat beim Jugendamt angerufen und gesagt : " meinem Sohn geht es bei seinem Vater schlecht, bitte kümmern sie sich drum "



Ist schon klar. Der Kindesmutter wurde bewußt, dass sie zum Unterhalt herangezogen werden kann. Jetzt geht ihr das Flatterventil.

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Über mein Denkvermögen braucht das Pikowitzchen, zur Zeit fritze bollmann und il conoscitore sich keine Gedanken zu machen.
Nebenbei geht der Mutter Kindergeld und vermutlich auch Kinderzuschlag verloren.

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#10
 Von 
MrToast
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
erstmal danke für die vielen Antworten. Ich werde hier noch mal einiges erläutern und aufklären:

quote:
Das Jugendamt sagt, dass der Junge nicht mehr weg will und sich bei Ihnen am besten fühlt.
Und nur weil die Mutter Stress macht, wird überlegt, ob der Junge zu einer Pflegefamilie soll? Dabei geht es nicht
um das Wohl des Jungen, sondern um das eigene...

Es war nicht die Rede davon das ich ihn in eine Pflegefamilie geben will. Es hieß am Anfang wenn ich ihn nicht nehme , will er in eine Pflegefamilie. Hauptsache er ist von der Mutter weg.

quote:
Wenn du doch offenbar 14 Jahre lang als Vater anerkannt warst, warum hast du dann nicht auf (wirklichen) Umgang geklagt?
Ich weiß es nicht , ich war 20, sie hatte mich mit 4 Männern verarscht und ich hatte keine Lust auf Kontakt. Die Versuche , mein Kind zu sehen endeten damit, das ich mich neben einen ihrer Lover auf die Couch setzen sollte . Sry aber das ging garnicht.
Ich habe mir dann immer vor Augen gehalten , das sich der junge hoffentlich irgendwann von selbst meldet. Das hat er dann mit 12 getan.

quote:
Zu einer gemeinsamen Sogerklärung ist die Mutter nicht bereit?

Das werde ich heute erfahren .
Ich habe heute nochmal mit dem Jugendamt telefoniert und die haben gesagt ich soll es probieren. Wenn nicht dann klagen.
Da die Mutter das alleinige Sorgerecht hat , hab ich laut Gesetz noch nichtmal nen Anspruch auf Unterhalt für den Jungen.

quote:
Nebenbei geht der Mutter Kindergeld und vermutlich auch Kinderzuschlag verloren.

Kindergeld hab ich bereits. Das brauch man nur beantragen und von der Gemeinde bestätigen lassen, das das Kind bei einem wohnt.
Kinderzuschlag kenne ich nicht. Hat das etwas mit Hartz 4 zutun ?
quote:
Den Kindesunterhalt solltet ihr auch möglichst bald einfordern.

Da muss ich erst das ganze / halbe Sorgerecht haben.
Sonst kann das Jugendamt nichts für mich tun.

quote:
Un bemesst den Unterhalt nicht zu großzügig. In so vielen Jahren kann man es nämlich sicher zu mehr bringen, als zu einem gestützem Gehalt durch einen "selbstständigen Bügelbetrieb". Das klingt irgenwie mehr nach Selbstverwirklichung.

Was meinst Du damit ?

Danke für die weiteren Komentare



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"Bauherr aus Unwissenheit :) "

0x Hilfreiche Antwort




#14
 Von 
MrToast
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Das Kind kann unabhängig von einer Beistandschaft von beiden Elternteilen Unterhalt fordern


Ich wollte den Jungen eigentlich raushalten aus den Aktionen

quote:
diese in Naturalform zu gewähren

was meinst Du damit ?



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"Bauherr aus Unwissenheit :) "

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#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Da die Mutter das alleinige Sorgerecht hat , hab ich laut Gesetz noch nichtmal nen Anspruch auf Unterhalt für den Jungen.
...
Da muss ich erst das ganze / halbe Sorgerecht haben.
Sonst kann das Jugendamt nichts für mich tun.
Das ist absoluter Quatsch. Unterhalt erhält der-/diejenige, bei dem das Kind dauerhaft lebt. Hat mit dem Aufenthalts-/Sorgerecht gar nichts zu tun. Allerdings sehe ich bei Hartz-IV-Bezug geringe Chancen, dass da ein Euro in deine Tasche gelangt.

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"gruß azrael"

-- Editiert am 12.05.2011 08:12

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#17
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Das Kind kann unabhängig von einer Beistandschaft von beiden Elternteilen Unterhalt fordern.
Das Kind kann hier nur von EINEM Elternteil Unterhalt fordern, nämlich nur von der Mutter. Beziehe dich auf den Fall und verallgemeinere nicht immer, das verunsichert die Poster.

quote:
Die Mutter hat offenbar kein Interesse daran, diese in Naturalform zu gewähren oder eine wirkliche Chance ihn zurückzuholen.
Liest du eigentlich noch mal durch, was du da so schreibselst? 1. ergibt der Satz überhaupt keinen Sinn und 2. muss die Mutter keinen Naturalunterhalt leisten, wenn das Kind beim Vater lebt. Sie hat Barunterhalt zu leisten.

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"gruß azrael"

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Erst einmal: das Sorgerecht hat nichts mit den Ansprüchen des Kindes auf Unterhalt gegen die Mutter zu tun. Diese Ansprüche können geltend gemacht werden.

Nur, ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht regelt in diesem Fall doch gar nichts. In dem Alter des Kindes ist es doch letztlich auf ein paar Unterschriften reduziert, nämlich beim Schulwechsel, Auszubildendenvertrag, Pass oder Perso. Alle Dinge des täglichen Lebens kann der Vater doch allein entscheiden. Vielleicht sollten Vater und Mutter mal gemeinsam einen Mediator aufsuchen? Der dann der Mutter auch klar machen wird, dass sie im Alltagsleben des Kindes nichts zu suchen hat, es sei denn, das Kind hält sich bei ihr auf? Wäre das ein Weg?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort



#21
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Stimmt zunächstmal nicht.
Es kann (in dem Fall) nur von einem Elternteil Barunterhalt fordern. Es gibt bekanntlich auch andere Formen .
Dann bring mir mal was bei: welche denn?

quote:
Und mit dem Wort BEIDE sollte klar gemacht werden, dass das auch in die andere Richtung gehen kann und nichts mit dem Sorgerecht zu tun haben muss.

In welche denn? Und wo ist denn in diesem Satz irgendein Bezug zum Sorgerecht?

quote:
Das Kind kann unabhängig von einer Beistandschaft von beiden Elternteilen Unterhalt fordern. Die Mutter hat offenbar kein Interesse daran, diese in Naturalform zu gewähren oder eine wirkliche Chance ihn zurückzuholen.


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"gruß azrael"

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