§1611 BGB und elternabhängiges BaFög

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Souramona
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)
§1611 BGB und elternabhängiges BaFög

Hallo ihr lieben Experten,

wenn ein "Kind" (25 Jahre alt) mit 18 seinen Unterhaltsanspruch nach §1611 BGB verwirkt hat, kann dieses dann elternabhängiges BaFög beantragen?

Und was ist, wenn die Eltern das Schreiben nicht mehr finden, in dem die Verwirkung des Unterhalts "bescheinigt" wird?

Viele Grüße
Sou

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wer hat das denn bescheinigt?

wirdwerden

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#2
 Von 
Souramona
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Soweit ich weiß, wurde es vom Jugendamt bescheinigt.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Watt die so alles bescheinigen....Die ganze Sache erschliesst sich mir nicht so ganz. Elternabhängiges BaföG bedeutet nach meinem Verständnis, dass zunächst die Eltern dran sind, und wenn dort aus was für Gründen auch immer, kein Anspruch besteht (z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit), das Amt einspringt.

wirdwerden

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#4
 Von 
Souramona
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
dass zunächst die Eltern dran sind, und wenn dort aus was für Gründen auch immer, kein Anspruch besteht (z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit)


Genau das ist ja der Punkt. Der Unterhaltsanspruch, der bei BaFög geltend gemacht wird, besteht laut §1611 nicht mehr.
Deswegen meine Frage.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Aber das kann doch nicht das Jugendamt bestätigen. Was ein Blödsinn, was diese Ämter teilweise treiben. Wieso beantragt der junge Mensch nicht einfach BaföG und dann sieht man weiter?

wirdwerden

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Souramona):
Der Unterhaltsanspruch, der bei BaFög geltend gemacht wird, besteht laut §1611 nicht mehr.


wer macht den Anspruch denn geltend?

lg
edy

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#7
 Von 
Souramona
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Bisher noch keiner.
Der Antrag auf BaFög wurde gestellt und laut der Beraterin des Amtes werden die Eltern wohl einbezogen (elternabhängiges BaFög).

Es geht lediglich um die Frage, ob die Eltern bei einem geltenden §1611 BGB bei einem Bafög-Antrag zahlen müssen.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das würde mich auch interessieren. Und einiges mehr. Z.B., wie man zu der Verwirkung kommt. Und, natürlich muss gerechnet werden, und dazu braucht es die Verdienstangaben der Eltern. Wenn die nämlich nur teilweise in der Lage wären, eine Ausbildung zu finanzieren, der Unterhaltsanspruch tatsächlich verwirkt wäre, dann könnte ein reduzierter Anspruch auf BaföG bestehen.

wirdwerden

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#9
 Von 
Souramona
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie war drogensüchtig, hat ihre Eltern massiv beklaut und tätlich angegriffen.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ob das langt, keine Ahnung, ist aufgrund der dünnen Angaben auch nicht abschätzbar. Zumal wir ja auch noch die Unterscheidung zwischen Minderjährigen und Volljährigen haben, in der genannten Bestimmung.

Wobei natürlich aus anderen Gründen der Unterhaltsanspruch erloschen sein könnte. Etwa wegen Zielstrebigkeit hinsichtlich der Ausbildung oder was weiss ich. Aber ohne Antragstellung weiss man nicht, auf was vielleicht eine Ablehnung gestützt werden könnte. Und dagegen könnte man gegebenenfalls vorgehen.

wirdwerden

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#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Souramona):
Bisher noch keiner.
Der Antrag auf BaFög wurde gestellt und laut der Beraterin des Amtes werden die Eltern wohl einbezogen (elternabhängiges BaFög).


Beraterin welches Amtes?
Jugendamt?
BAFöG-Amt?

lg
edy

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#12
 Von 
Souramona
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Beraterin des Bafög-Amtes :)

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#13
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

Das BAFöG-Amt kann nur das BAFöG berechnen.

Falls du noch unterhaltspflichtig wärest, würde vom Unterhaltsbetrag das BAFöG abgezogen werden.

Das BAFöG wird unabhängig einer Unterhaltsfoderung gezahlt ( den Konditionen entsprechend ).

Das BAFoG-Amt wird nie sagen: was du nicht an BAFöG bekommst müssen deine Eltern zahlen.

Das Kind bekommt BAFöG und wenn ihm keinen Unterhalt mehr zu steht und das Geld nicht reicht ,
dann muss es halt zusehen wie es über die Runden kommt.

lg
edy

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Muss sie ja auch. Selbst wenn der Anspruch gegen die Eltern verwirkt sein würde, was wir hier nicht abschätzen können, dann müsste da der Anspruch gegen das Amt berechnet werden. Und dafür bedarf es nun mal der Angaben der Eltern.

Also zwei Alternativen: entweder der Anspruch ist nicht verwirkt dann besteht kein Bafög-Anspruch, sofern die Eltern genug verdienen, oder ein anteiliger Anspruch, je nach Verdienst. Oder aber der Anspruch ist verwirkt, dann darf in der Höhe auch kein staatlicher Zuschuss gewährt werden. Wohl aber, für einen Rest, falls die Eltern nicht genug verdienen.

wirdwerden

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