Hallo ihr lieben Experten,
wenn ein "Kind" (25 Jahre alt) mit 18 seinen Unterhaltsanspruch nach §1611 BGB
verwirkt hat, kann dieses dann elternabhängiges BaFög beantragen?
Und was ist, wenn die Eltern das Schreiben nicht mehr finden, in dem die Verwirkung des Unterhalts "bescheinigt" wird?
Viele Grüße
Sou
§1611 BGB und elternabhängiges BaFög
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wer hat das denn bescheinigt?
wirdwerden
Soweit ich weiß, wurde es vom Jugendamt bescheinigt.
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Watt die so alles bescheinigen....Die ganze Sache erschliesst sich mir nicht so ganz. Elternabhängiges BaföG bedeutet nach meinem Verständnis, dass zunächst die Eltern dran sind, und wenn dort aus was für Gründen auch immer, kein Anspruch besteht (z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit), das Amt einspringt.
wirdwerden
Zitatdass zunächst die Eltern dran sind, und wenn dort aus was für Gründen auch immer, kein Anspruch besteht (z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit) :
Genau das ist ja der Punkt. Der Unterhaltsanspruch, der bei BaFög geltend gemacht wird, besteht laut §1611 nicht mehr.
Deswegen meine Frage.
Aber das kann doch nicht das Jugendamt bestätigen. Was ein Blödsinn, was diese Ämter teilweise treiben. Wieso beantragt der junge Mensch nicht einfach BaföG und dann sieht man weiter?
wirdwerden
Hallo,
ZitatDer Unterhaltsanspruch, der bei BaFög geltend gemacht wird, besteht laut §1611 nicht mehr. :
wer macht den Anspruch denn geltend?
lg
edy
Bisher noch keiner.
Der Antrag auf BaFög wurde gestellt und laut der Beraterin des Amtes werden die Eltern wohl einbezogen (elternabhängiges BaFög).
Es geht lediglich um die Frage, ob die Eltern bei einem geltenden §1611 BGB
bei einem Bafög-Antrag zahlen müssen.
Das würde mich auch interessieren. Und einiges mehr. Z.B., wie man zu der Verwirkung kommt. Und, natürlich muss gerechnet werden, und dazu braucht es die Verdienstangaben der Eltern. Wenn die nämlich nur teilweise in der Lage wären, eine Ausbildung zu finanzieren, der Unterhaltsanspruch tatsächlich verwirkt wäre, dann könnte ein reduzierter Anspruch auf BaföG bestehen.
wirdwerden
Sie war drogensüchtig, hat ihre Eltern massiv beklaut und tätlich angegriffen.
Ob das langt, keine Ahnung, ist aufgrund der dünnen Angaben auch nicht abschätzbar. Zumal wir ja auch noch die Unterscheidung zwischen Minderjährigen und Volljährigen haben, in der genannten Bestimmung.
Wobei natürlich aus anderen Gründen der Unterhaltsanspruch erloschen sein könnte. Etwa wegen Zielstrebigkeit hinsichtlich der Ausbildung oder was weiss ich. Aber ohne Antragstellung weiss man nicht, auf was vielleicht eine Ablehnung gestützt werden könnte. Und dagegen könnte man gegebenenfalls vorgehen.
wirdwerden
Hallo,
ZitatBisher noch keiner. :
Der Antrag auf BaFög wurde gestellt und laut der Beraterin des Amtes werden die Eltern wohl einbezogen (elternabhängiges BaFög).
Beraterin welches Amtes?
Jugendamt?
BAFöG-Amt?
lg
edy
Die Beraterin des Bafög-Amtes
Hallo ,
Das BAFöG-Amt kann nur das BAFöG berechnen.
Falls du noch unterhaltspflichtig wärest, würde vom Unterhaltsbetrag das BAFöG abgezogen werden.
Das BAFöG wird unabhängig einer Unterhaltsfoderung gezahlt ( den Konditionen entsprechend ).
Das BAFoG-Amt wird nie sagen: was du nicht an BAFöG bekommst müssen deine Eltern zahlen.
Das Kind bekommt BAFöG und wenn ihm keinen Unterhalt mehr zu steht und das Geld nicht reicht ,
dann muss es halt zusehen wie es über die Runden kommt.
lg
edy
Muss sie ja auch. Selbst wenn der Anspruch gegen die Eltern verwirkt sein würde, was wir hier nicht abschätzen können, dann müsste da der Anspruch gegen das Amt berechnet werden. Und dafür bedarf es nun mal der Angaben der Eltern.
Also zwei Alternativen: entweder der Anspruch ist nicht verwirkt dann besteht kein Bafög-Anspruch, sofern die Eltern genug verdienen, oder ein anteiliger Anspruch, je nach Verdienst. Oder aber der Anspruch ist verwirkt, dann darf in der Höhe auch kein staatlicher Zuschuss gewährt werden. Wohl aber, für einen Rest, falls die Eltern nicht genug verdienen.
wirdwerden
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