Hallo, dies ist ein Notfall ich brauche wirklich schnell Hilfe...
Ich bin 17 Jahre alt und hatte schon mein ganzes Leben große probleme mit meiner Mutter sie war immer... Bis ich 14 war hat meine Mutter mich regelmäßig geschlagen wir hatten mein lebenlang oft phasen ohne warmes wasser. Ich lebe im moment zwei Jahre ohne warmes Wasser mit ihr zusammen. Ich habe schon letztes Jahr (mit 15 Jahren) versucht auszuziehen weil ich nciht so Leben will und ich denke kein Mensch sollte so leben, erstrecht nicht in Deutschland. Ich war damals beim Jugendamt und wurde für 2 Wochen in einer Jugendwohngruppe untergebracht. Diese maßnahme wurde dann abgebrochen da ich nicht in einer langfristigen sondern nur in einer Notfall unterkunft untergebracht war und meine zuständige beim Jugendamt für 4 Wochen in den Urlaub ging und ich nicht solange dort bleiben konnte. Also musste ich zurück nachhause. Nun fand ich gestern durch zufall einen Zettel auf dem stand das unsere Wohnung zum nächsten Mittwoch (21.9) zwangsgeräumt wird. Ich sprach meine Mutter gestern abend darauf an, sie reagierte nicht. Ich weiß selber nicht ob ihr das bewusst ist das wir ab nächsten Mittwoch Obdachlos sind. Jedenfalls haben wir keien neue Wohnung und in 1 Woche werden wir wohl auch keine kriegen. Ich habe mich entschlossen das entgültig nichtmehr mitzumachen. In die Jugendwohngruppe will ich eigentlich nicht mehr ich habe mich da nicht sonderlich wohlgefühlt da ich ein eher ruhiger Mensch bin und mir dort Klamotten usw. geklaut wurden. Und so will ich irgendwie auch nicht Leben. Mein Vater wohnt in Paris, ich wohne östlich von Hamburg der rest meiner Familie ( Großeltern, Schwester) in Bielefeld und Bamberg. Ich gehe noch 2 Jahre hier zur Schule und will das auch nicht abbrechen. Habe ich eine möglichkeit eine eigene Wohnung zu bekommen oder stehe ich eher chancenlos da und habt ihr vielleicht irgendwelche tips wie ich das Jugendamt überzeugen kann ? Habe gehört man muss sich dort sehr durchsetzen um seinen willen zukriegen und cih will mich auch wirklich ncihtmehr so abfertigen lassen wie letzten mal.. Danke im vorraus !
17 Jahre alt - Ausziehen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ich habe bereits versucht meinen Vater zu erreichen er scheint aber gerade malwieder beruflich im ausland zu sein. und ich habe auch einen weniger engen kontakt zu ihm. Ich hatte vor morgen zum Jugendamt zu gehen weil ich am besten so schnell wie möglich hier weg will weil ich wirklich nciht bei einer zwangsräumung dabei sein will. Bei Freunden unterzukommen könnte schwer werden da ich rein rechtlich ja auch nciht da sein darf wegen dem sorgerecht? Und meine Mutter würde lieber mit mir auf der Strasse sitzen anstatt zuzulassen das ich woanders hingehe. ich weiß wirklich ncihtmehr was ich machen soll...
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ich hatte gestern meinen siebzehnten geburtstag, also habe ich noch ein ganzes Jahr vor mir... :/
Aber das Jugendamt hatte ja auch vor einem Jahr als ich bereits ein Jahr ohe warm wasser lebte nicht eingesehn das ich dableiben sollte weil es ihrer meinung nach andcheind ein annehmbarer zustand ist...
Da du noch zur Schule gehst: Dort müßte es eigentlich Vertrauenslehrer geben (imZweifelsfall an den Direktor wenden). beim Vertrauenslehrer solltet du deine Situation schildern. Der hat vermutlich noch einige Kontaktmöglichkeiten bei der Jugendhilfe und kann da schnell irgendetwas stemmen.
Dein Ziel sollte erst mal Unterbringung sein, nicht unbedingt eine eigene Wohnung. Die ist selbst für Volljährige nicht einfach zu erhalten und schon gar nicht bis nächste Woche.
Mir ist bewusst das ich vorrübergehend erstmal in eine Jugendwohngruppe muss, keine frage...
aber ich will da nicht wirklich gerne bleiben bis ich fast 19 bin :/
Also werde ich machen müssen wenns nicht anders geht, aber ne eigene Wohnung bzw ein zimmer in einer Wg wäre mir um einiges lieber...aber das will wahrscheinlich eh jeder :P
Außerdem solltest du dir nur ein Ziel und nur ein Feindbild suchen.
Ziel: weg von Mutter oder eigene Wohnung?
Feindbild: Mutter oder Jugendamt?
So schick das Bild vom einsamen Wolf ist, du verzettelst dich, wenn du gegen alle bist. Und soooo viel Zeit hast du ja nicht mehr.
Das Zauberwort heißt "Inobhutnahme." Wenn Du dieses beim Jugendamt sagst, müssen die Dich unterbringen, ob sie wollen oder nicht. Wenn die Mutter nicht einverstanden ist, dann wird das Familiengericht auf Antrag des Jugendamtes entscheiden.
Also, ab zum Jugendamt. Das ist der erste Schritt.
Noch was: bei der Stadt sind normalerweise alle Zwangsräumungen bekannt. Die Gerichtsvollzieher involvieren immer die Städte oder Kreise, wenn es zu so einer Räumung kommt. Da könnte man auch mal anrufen und fragen, ob die Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt haben. Aber für Dich wären jetzt das Jugendamt und das "Zauberwort" von entscheidender Bedeutung. Beruf Dich auf § 42 SGB VIII
.
wirdwerden
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Okay vielen dank. Ich werd dann mal morgen los zum Jugendamt
Noch etwas in Ergänzung: Notunterkünfte sind nie prickelnd. Aber, es gibt wirklich gute Wohnmodelle. Bei uns in einem Kinderdorf. Jedes "große" Kind, und das bist Du ja, hat ein eigenes Zimmer, es gibt Gemeinschaftsräume, eine Küche u.s.w. Da kann man leben. Und dann hast Du die Zeit, gemeinsam mit Mutter zu überlegen, wie es weiter gehen soll. Ich denke mal, das ist eine vernünftige Zwischenlösung.
Noch etwas ist wichtig: damit Deine Sachen nicht in den allgemeinen Räumungstrubel rein kommen. Packe jetzt. Auch alle Dokumente u.s.w. Sorge dafür, dass die vor der Zwangsräumung raus kommen. Und sei es, dass die paar Kisten vorübergehend bei Freunden untergebracht werden.
wirdwerden
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Nick, das ist definitiv falsch, was Du da schreibst. Die Inobhutnahme hat nach der genannten Bestimmung zwingend zu erfolgen, wenn der Junge darum bittet. Unabhängig von der Ansicht der Eltern. Die ist völlig wurscht! Die Eltern sind lediglich hinterher unverzüglich vom Jugendamt zu unterrichten. Sind sie einverstanden, ist alles klar, sind sie es nicht, so ist binnen drei Tagen seitens des Jugendamtes ein entsprechender Antrag bei Gericht zu stellen.
Blick ins Gesetz klärt die Rechtslage!
wirdwerden
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Mein Vater lebt in Paris, dort kann ich nicht ohne weiteres hinziehen ich denke das ist auch dem Jugendamt und dem Gericht klar oder nicht?
Doch, die Ansicht der Mutter ist wurscht. Wenn ein Kind in Obhut genommen werden will, dann muss das geschehen und bis zur Gerichtsentscheidung bleibt es das Kind auch.
Verwirr doch nicht einen 17-jährigen, der im Augenblick ohnehin viel zu viel für sein Alter "an der Backe" hat. Er kann erst einmal sorgenfrei leben, seinen Schulabschluß machen, und dann sieht man weiter.
Ob die Ansicht der Eltern dem Kindeswohl entspricht, das wird dann auch das Gericht entscheiden. Der tolle Antrag ist nun mal gesetzlich vorgesehen, wenn die Eltern nicht einverstanden sind.
Und ob es dem Kindeswohl entspricht, mit der Mutter in einem Obdachlosenasyl zu leben, das wage ich zu bezweifeln. Der Vater ist unbekannten Aufenthaltes. Also, was soll jezt passieren? Die Räumung steht unmittelbar bevor!
wirdwerden
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-- Editiert wirdwerden am 14.09.2011 16:37
btw bin ich ein Mädchen :P
Es geht im Augenblick doch gar nicht um die Ansicht des Vaters. Die interessiert doch nur im Verfahren, genau wie die Ansicht der Mutter.
Ich frage mich nur, wie das Jugendamt oder wer auch immer binnen der paar Tage, die bleiben, einen Vater, der unbekannten Aufenthaltes irgendwo im Ausland ist, ausfindig machen sollen. Mit Amtshilfe und allem Trallala, was da dran hängt.
Liebe TE, ich wollte hier keine zwangsweise Geschlechtsumwandlung vornehmen.
wirdwerden
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Mein Vater ist tatsächlich relativ "verschollen" er hat kein Festnetz Telefon ihn auf diese art und weise zu erreichen kann man also schonmal vergessen. Das heißt ich habe nur via Internet eine möglichkeit ihn zuerreichen und da ich bis jetzt keine antwort habe ( was untypisch ist) deutet meist darauf hin das er malwieder durch ausland fährt und wochenlang unterwegs ist. In obhut werde ich sofort genommend as weiß ich. da ich diesen fall ja schonmal hatte aber das bringt mir auf langzeit nicht wirklich viel.
Sie hat doch geschrieben, dass der Vater derzeit nicht erreichbar ist. Und abgesehen davon, das hat doch mit der Inobhutnahme gar nichts zu tun.
wirdwerden
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