18 J. /eigene wohnung usw.

21. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tiene
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
18 J. /eigene wohnung usw.

Hallo an alle, hab schon oft hier mitgelesen und mich jetzt endlich hier angemeldet und hoffe mir kann jemand einen tipp geben.
Meine Tochter ist im Feb, 18 geworden und zieht jetzt mit ihrem Freund in eine eigene Wohnung.
Ich und mein Lebenspartner tun alles möglich soweit es möglich ist, den beiden finanziell etwas unter die arme zu greifen.
Meine Tochter lebte bis vor kurzen bei ihrem Vater.
Nun würde sie gerne in ihrer neuen Wohnung das Kinderzimmer (das ihr Vater ihr vor 7 Jahren gekauft hat) mitnehmen.
Der sagt aber das er das bezahlt hat und das sie es nicht mitnehmen kann.
Hab schon versucht mit ihm zu reden, aber der ist sowas von stur.
Meine Tochter ist ziemlich traurig darüber und sie würde gerne etwas mit in ihrer neuen wohnung nehmen, was ihr ein wenig heimisch ist (so drückt sie sich jedenfalls aus)
Gibts da irgendwie eine möglichkeit, oder hat jemand sowas auch schonmal erlebt.
Bin ziemlich fassunglos wie ein vater so sein kann, ist seine einzigste tochter.
Wär nett über ein paar tipps oder ratschläge.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Klaus Wille
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

leider ist rechtlich hier nichts zu machen. Der Vater ist Eigentümer der Gegenstände im Kinderzimmer und kann daher bestimmen was mit den Gegenständen geschieht.
Auch wenn man argumentiert, daß die Gegenstände der Tochter zu alleinigen Nutzung überlassen worden sind, ergibt sich daraus kein Recht, das "Knderzimmer" mitzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen


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