18 geworden, Lehre begonnen - Unterhalt?

8. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Master24
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)
18 geworden, Lehre begonnen - Unterhalt?

Hallo!

Ich weiß es ist ein leidiges Thema, aber ich hätte mal folgende Problematik: Laut eines Titels ist mein Erzeuger für mich unterhaltspflichtig gewesen. Ob diese Pflicht mit dem 18. Lebensjahr erlischt, ist hier nicht genannt.

Nun bin ich mit 18 aus dem Hause der Mutter ausgezogen und habe eine Lehre begonnen. Die Frage ist, ob mein Erzeuger hier unterhaltspflichtig wäre?

Ich glaube ja, aber Glaube ist eben nicht Wissen...

Wäre schön, Eure Meinungen dazu zu hören!

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49 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Master24
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Meine Mutter erfüllt u.a. den fehlenden Unterhalt väterlciherseits zur Zeit ja durch Darlehen, zu deren Rückzahlung ich vertraglich verpflichtet bin. (Ich verstehe mich mit ihr nicht so.)

Wie bzw. von wem oder welchem Ansprechpartner kann ich eine Neuberechnung anfertigen lassen?

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

...Auch kann dir ein Nebenjob zugemutet werden....

bei einer Lehre...?Find ich ne Zumutung!

Schau mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

-- Editiert von schnee-einsiedel am 08.12.2004 16:11:51

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#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Master24

Als der Erzeugte solltest Du Deinen Erzeugerin sowie Deine Erzeugerin
um Vorlage ihrer Einkommensnachweise
bitten und dann ggf. einen anwalt mit der Unterhaltsberechnung beauftragen.
Die Darlhensgebung durch die Erzeugerin
erscheint zumindest fragwürdig.

Dir, Erzeugter, viel Glück!


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#5
 Von 
Master24
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Seite. Das heißt also, dass ich eine Neuberechnung anfordern muss? Aber von wem?

Ich mein, ich muss ja genau wissen, was ich will, bevor ich zum Anwalt latsche...

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

na, Erzeugter, du weißt doch, was Du willst:

Knete, Kohle, Asche.....

Gruß,
nachgefragt

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#7
 Von 
Master24
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich will nicht bloß Geld, ich will hier mein Recht gegenüber meinen Erzeugern nicht unterschlagen wissen.

Die Darlehensangelegenheit ist hier nur zur Sicherung des allg. Lebensunterhalts und hat mit der eigentlichen Sache nichts weiter am Hut. (Soll nicht heißen, dass ich das hier meinem Erzeuger in die Schuld stellen will.)

Wieso ist das Recht hier nur so kompliziert und, für den unstudierten, undurchschaubar gehalten? Meine Güte...

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#8
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Der gezeugte scheint mit dem Zeug große Schwierigkeiten zu haben.
Er muß aufpassen dass er nicht auch mal zum Erzeuger wird und zeugt.
So ein Zeug liegt in den Genen und erzeugt Probleme.

Gruss vom gezeugten Erzeuger
Leinad

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#9
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Du kannst auch an Hand der Beispiele die du im Netz finden kannst,die Berechnung mit deinen Eltern gemeinsam machen...,oder mal beim Jugendamt fragen(wenn dir der Anwalt zu teuer ist)

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#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Jugendamt bei Volljährigen? Eher unwahrscheinlich - es sei denn, man findet einen netten Sachbearbeiter.

@Master,
Grundsätzlich erlischt die Fürsorgepflicht ab dem 18. Geburtstag.
Deine "Erzeuger" sind allerdings noch während der Erstausbildung unterhaltspflichtig, sofern sie leistungsfähig sind. Allerdings können sie verlangen, dass du wieder daheim einziehst. Dann dürfen sie ihren Unterhalt in Form von Naturalien leisten.
Meinst du, es wäre es unzumutbar, daheim zu leben, wirst du dieses Recht einklagen müssen. In diesem Falle stehen dir 600 EU bei Leistungsfähigkeit (!!!) der Eltern zu.

Selbstbehalt pro Elternteil: 1000 EU. Kindergeld und eigenes Einkommen wird abzüglich 85 EU (OLG - abhängig ) VOLL angerechnet. Minderjährige unterhaltsberechtigte Kinder und Ehefrauen sind vorrangig.

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#11
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Ja Teufelchen,
soll das heißen dass die Erzeuger nicht zahlen müssen wenn sich das gezeugte weigert daheim einzuziehen ?

Gruss

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#12
 Von 
Pety
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 29x hilfreich)

Hier kann man sich ja jetzt mit vielen Spitzfindigkeiten noch richtig lustig über Erzeuger und Erzeugten machen....
Schon mal überlegt, dass es auch Männer geben soll, die sich nur wie halt solche "Erzeuger" verhalten :-o
Zum Vatersein gehört meines Erachtens mehr, als nur zahlen...

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#13
 Von 
Master24
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Da kann ich nur Recht geben - aber manche hier haben entweder eine grundsätzlich idiotische Wertevorstellung oder sind einfach nur so verbittert.

Der Begriff "Vater" ist aus meiner Sicht hier mehr als unangebracht.

Da jeder Elternteil weit wegwohnt, würde ein Umzug in ein "Elternhaus" auch die Aufgabe der Ausbildung bedeuten. Wäre das rechtliche vertretbar? Ich denke eben nicht...

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#14
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Master, pass bloß auf dass du nicht in die Situation deines Erzeugers kommst.
Das geht heute schneller als du denkst.
Glaub mir dann wirst du deine Denkweise noch bitter bereuen.

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#15
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Pety,
DU hast ihn Erzeuger genannt, nicht WIR! Dein Erzeuger ist 18 Jahre lang für dich finanziell aufgekommen. JETZT bist du volljährig, möchtest autofahren, wahlberechtigt sein usw....
Dann solltest du auch in der Lage sein, für deinen Lebensunterhalt zu sorgen, wenn du meinst, ausziehen zu müssen.

@leinad,
Die Eltern haben das Recht, ihre Unterhaltszahlungen in Form von Naturalien zu erbringen.
Wenn das Gericht der Meinung ist, dass es keinen schwerlichen Grund gibt, einen eigenen Hausstand zu unterhalten, KANN der Berechtigte verpflichtet werden, wieder zu Hause einzuziehen. Kommt er dem nicht nach, hat er u.U. seine Unterhaltsberechtigung( teilweise) verloren.

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#16
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@Pety,
DU hast ihn Erzeuger genannt, nicht WIR! Dein Erzeuger ist 18 Jahre lang für dich finanziell aufgekommen. JETZT bist du volljährig, möchtest autofahren, wahlberechtigt sein usw....
Dann solltest du auch in der Lage sein, für deinen Lebensunterhalt zu sorgen, wenn du meinst, ausziehen zu müssen.

@leinad,
Die Eltern haben das Recht, ihre Unterhaltszahlungen in Form von Naturalien zu erbringen.
Wenn das Gericht der Meinung ist, dass es keinen schwerlichen Grund gibt, einen eigenen Hausstand zu unterhalten, KANN der Berechtigte verpflichtet werden, wieder zu Hause einzuziehen. Kommt er dem nicht nach, hat er u.U. seine Unterhaltsberechtigung( teilweise) verloren.

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#17
 Von 
Master24
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für den Ratschlag, nachher bin ich auch so verbittert, dass ich bezahlen muss. Und warne hier dann andere...

Dennoch hilft mir dieser Rat auch nicht gerade wirklich weiter, sorrü... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Master24
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

@teufelin:

Natürlich haben Sie das Recht. Nur besteht eine Distanz von mir zu ihnen in Form der Strecke Köln/Hamburg bzw. Köln/Liebstedt (Nähe Erfurt).

Müsste ich dort wieder einziehen, wäre es unmöglich, die erste Berufsausbildung weiterzuführen. Ich denke das ist selbst für den dämlichsten Richter nachvollziehbar.

Ich bin nicht ausgezogen, weil ich meinte, dies zu müssen, sondern ich bin ausgezogen, um meine Arbeitskraft ideal einzusetzen und mich ausbilden zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Also Teufelchen,
dann geh ich hin und sag zu meinen Beiden Jungs, wenn die Ausbildung ansteht:
Nüscht mit eigener Bude kommt schön zu Papa heim, hab kuschelige Sofas.
Mama schreit: Die sollen gefälligst bei mir leben, die haben doch die ganze Zeit bei mir gelebt !
Können wir se uns dann teilen ?
Oder soll ich dann die Naturalien zu Exe bringen ?
Wenn se sich weigern zu jemandem zu ziehn, zahl ich einfach nicht, bzw bringe keine belegten Brote hin.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#21
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

KM.
eine Lehre ist ein Fulltimejob(jedenfalls war es damals bei mir so...)
Welches Gericht hat was wann entschieden?
Wo kann ich das nachlesen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Dass würd mich auch interessieren !!
Dann schick ich se gleich auf Maloche.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich warte dann lieber bis du wieder Zeit hast,Canali....

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Master24
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Zudem wäre dann auch die Frage, ob ein Nebenjob bei der momentanen Arbeitslage überhaupt zu finden ist.

Gibt es genauere Bestimmungen in den Gesetzbüchern zu dieser "Zumutbarkeit von nebenberuflichen Tätigkeiten des Unterhaltsberechtigten"?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Master24
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

@KM:

Die Frage ist im Grunde auch egal. Es geht hier um die gesetzliche Regelung!

Und wer behauptet, sollte sich wenigstens auf etwas beziehen können, was seine Behauptungen zumindest unterlegen.

Andere Behauptungen als Begründung zu nehmen, ist in my opinion, lächerlich.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Master24
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

@KM

Hier in 123 sind keine gesetzlichen Regelungen zur Zumutbarkeit von Nebenjobs bei Unterhaltspflichtigen vorhanden, die bewiesen werden können.

Denn dann behaupte ich hier: "Es gibt hier keine gesetzliche Regelung." Am besten schreibe ich das noch in andere Foren, dann muss es ja stimmen...

Ich will den Schrieb sehen, der es beweist, was du da für allgemein wahr hinstellst. Ansonsten wäre es auch nett, wenn du deinen Fehler einsehen würdest.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

KM,
das altbekannte Muster von dir:
Irgendwas behaupten,auf die Frage nach der Quelle kommt entweder nichts oder nur dummes Gelabere (such doch selber usw...)

Wer sollte dich noch ernst nehmen?

Der müßte ja noch dümmer sein als du!

-- Editiert von schnee-einsiedel am 08.12.2004 19:34:23

0x Hilfreiche Antwort

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