18 jähriger Schüler Anspruch auf KG und Unterhalt?

17. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
23Nico03
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
18 jähriger Schüler Anspruch auf KG und Unterhalt?

Guten Tag,
vorweg, ich besuche ein Gymnasium, sprich ich bin Schüler in der 11. Klasse, und mittlerweile 18 Jahre alt, meine Mutter ist vor ca. 5 Jahren verstorben und ich wohne bei meinem Patenonkel.

Nun hat sich ein großes Problem herrauskristallisiert, mein Vater "kassierte" 5 Jahre lang Kindergeld für mich, obwohl ich keinen einigen Monat bei ihm lebte, nun wollte ich es selbst beantragen, aber mein Vater ist damit nicht einverstanden, er will mir den Abzweigungsantrag nicht unterschreiben.

Was ich nun vor habe/hatte, war meinen Vater auf Unterhalt, sowie auf die 5 Jahre Kindergeld als auch auf das folgende Kindergeld zu verklagen, da ich aber noch Schüler bin kann ich mir keinen Rechtsanwalt leisten.

Habt ihr eine Idee, was ich machen kann, dass ich Ihn verklagen kann, und ob das auch alles so geht, wie ich es mir vorstelle?

Was vielleicht noch wichtig ist, ich bekomme im Monat 217,53€ Halbwaisenrente, seit April 2010.


Mit freundlichen Grüßen


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo,
zahlt(e) denn dein Vater Unterhalt (z.B. bisher an deinen Patenonkel)?
Hast du deinen Patenonkel mal danach gefragt?
Seit Volljährigkeit müsste er direkt an dich zahlen.
Warum gehst du nicht erst einmal aufs Jugendamt, dich beraten lassen, warum muss es gleich Anwalt und Klage sein?
Bis 21 berät dich auch noch das Jugendamt in Unterhaltsfragen.

-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
23Nico03
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, mein Vater hat nie Unterhalt gezahlt, er hat ca. 4 Monate Kindergeld an meinen Patenonkel gezahlt und dann wollte er nicht mehr zahlen.

Ja, das Jugendamt, da habe ich heute angerufen und die meinten nur, ich bin 18 und sie wären nicht mehr für mich zuständig.

Ich werde dort einfach nochmals anrufen und mich umhören.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Disso
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 65x hilfreich)

Hallo,

ich denke auch, dass das JA da für Dich noch tätig werden sollte. Wenn die sich partout weigern, mal mit dem Chef dort reden.

Du kannst aber auch zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein beantragen. Der Rechtspfleger dort sollte Dir dabei helfen. Den Antrag auf jeden Fall stellen. Wird er abgelehnt, weil auf JA verwiesen wird, eben nochmals dort mit diesem Ablehnungsbescheid vorstellig werden.

Mit so einem Beratungsschein kannst Du Dich kostenlos (evtl. 10,- Euro Eigenbeteiligung) beim Anwalt beraten lassen (Fachanwalt ist besser). Falls Klage notwendig wird, ist es möglich Prozesskostenhilfe zu bekommen.

vg, Disso

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
23Nico03
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, vielen Dank!
Ich habe soeben im JA angerufen, welches aber schon geschlossen hat.

Jetzt werde ich mein "Glück" mal beim Amtsgericht versuchen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Den Abzweigungsantrag muss dein Vater nicht unterschreiben. Einfach an die Familienkasse schicken. Abzweigen kannst du aber nur für die Zukunft.
Abzweigung geht aber nur, wenn dein Vater der Kindergeldberechtigte ist.

Dazu wäre dies wichtig zu wissen:
Warst du als Pflegekind bei deinem Patenonkel? Wenn ja, könnte er ab 2006 rückwirkend das Kindergeld beantragen. Die Familienkasse würde es dann bei deinem Vater zurückholen.
Es wäre vorher aber auch zu klären, ob nicht das Jugendamt die letzten 5 Jahre das Kindergeld auf sich abgezweigt hat.

Zum Thema Unterhalt für die Vergangenheit siehe § 1613 BGB .
Wobei im Falle eines Pflegschaftverhältnis folgendes zu beachten wäre: Dein Pflegevater hätte Pflegegeld für dich bekommen. Es könnte durchaus sein, dass dein Vater dafür direkt ans Jugendamt zahlen musste.

Warum bekommst du erst seit April 2010 Halbwaisenrente? Oder hat diese auch das Jugendamt als Ersatz fürs Pflegegeld bekommen?

Du siehst, die entscheidende Frage hier ist, ob du "nur so" bei deinem Patenonkel gelebt hast, oder ob das eine offizielle Pflegschaft war.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
23Nico03
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich lebe seit ca. 3 Jahren "nur so" bei meinem Patenonkel, mein Vater hat es geduldet, dass ich hier leben darf, und seit dem 23. März muss ich hier Miete zahlen, da ich an diesem Tag 18 geworden bin.

Mein Vater hat die ganzen Jahre lang Halbwaisenrente und Kindergeld bekommen.

Das Kindergeld gab es nur bis zum 23. März, ab da sollte ich eine Bescheinigung vorlegen, dass ich noch in der Schule bin, diese habe ich aber an dem Tag abgegeben, als mein Vater mit mir beim Arbeitsamt war und er das Kindergeld neu beantragt hat. Das Kindergeld bekommt er seit diesem Monat weiterhin, und bei meinem Abzweigungsantrag fehlt die Unterschrift meines Vaters, welche er mir auch nicht geben mag.
Halbwaisenrente bekomme ich seit dem April, da ich auf dem Amt war und es für mich beantragt habe.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Im ersten Beitrag ging es um 5 Jahre. Bei deinem Patenonkel lebst du aber erst seit 3 Jahren. Wo warst du in den restlichen 2 Jahren.

Für eine Abzweigung nach § 74 EStG brauchst du keinen Unterschrift von deinem Vater. Hier der Vordruck: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg11e-Antrag-anteilige-Auszahlung.pdf

Oder willst du nur mit einer Veränderungsmitteilung deine Kontonummer angeben? Hier wäre die Unterschrift des Kindergeldberechtigten nötig, ist aber auch keine Abzweigung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
23Nico03
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die restlichen 2 Jahre war ich bei meiner Oma gewesen, wo mein Vater auch das Kindergeld und die Halbwaisenrente in Anspruch genommen hat.

Den Antrag habe ich schon, aber was ist, wenn mein Vater das Kindergeld momentan noch gar nicht bezieht?
Er sagte mir er will das Kindergeld sebst behalten, aber er hat den Antrag auf Kindergeld noch gar nicht weg geschickt.

Ja, eigentlich wollte ich nur meine Kontonummer angeben, anstatt die meines Vaters, dass das Geld sofort auf mein Konto geht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die restlichen 2 Jahre war ich bei meiner Oma gewesen, wo mein Vater auch das Kindergeld und die Halbwaisenrente in Anspruch genommen hat. <hr size=1 noshade>


Sofern das 2006 und später war, könnte deine Oma für diesen Zeitraum noch Kindergeld beantragen. Nach §§ 62 , 63 , 64 EStG ist deine Oma mit der Haushaltsaufnahme zur vorrangig Kindergeldberechtigten geworden.
Dein Patenonkel war leider nie Kindergeldberechtigt, da nie offiziell Pflegevater.
Zeiten vor 2006 sind bereits verjährt.
Das Geld wird dann für den Zeitraum der Haushaltsaufnahme bei der Oma von deinem Vater zurückgefordert und ihr ausgezahlt.

Aber es ist schon ungewöhnlich, dass deine Oma und dein Patenonkel dich jahrelang unterhalten, ohne jemals Forderungen an deinen Vater zu stellen.

quote:<hr size=1 noshade>Den Antrag habe ich schon, aber was ist, wenn mein Vater das Kindergeld momentan noch gar nicht bezieht? <hr size=1 noshade>


Weigert sich dein Vater einen Kindergeldantrag zu stellen, stellst du ihn einfach selbst.
§ 64 EStG : Den Antrag kann stellen, wer ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat. In dem Fall du.
Ob dann noch mehr nötig ist, wird dir die Familienkasse dann mitteilen.

quote:<hr size=1 noshade>Ja, eigentlich wollte ich nur meine Kontonummer angeben, anstatt die meines Vaters, dass das Geld sofort auf mein Konto geht. <hr size=1 noshade>


Das ist der schlechteste Weg, da dies dein Vater jederzeit rückgängig machen kann. Eine formale Abzweigung kann nicht so schnell geändert werden.
Kontoänderung: jederzeit durch den Vater möglich, die Familienkasse muss dich nichtmal informieren
Abzweigung: vor einer Änderung musst du schriftlich angehört werden, sie bietet dir also deutlich mehr Sicherheit

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen