18 und Unterhalt beider Elternteile?

14. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Babylissi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
18 und Unterhalt beider Elternteile?

Hallo,
ich werde bald 18 und spiele mit dem Gedanken auszuziehen nur weiß ich noch nicht, ob dieses oder nächstes Jahr. Ich lebe im Moment noch bei meiner mum, da meine Eltern geschieden sind (ca. seit 17 Jahren). Mein Vater zahlt regelmäßig Unterhalt, wenn auch nicht ganz freiwillig (Er ist Frührentner). Ich bin noch Schülerin und Studiere nach meinem Abitur auch noch. Nun zu meiner Frage: Wenn ich laut Gesetz Erwachsen bin und ausziehe, muss mir meine mum dann auch Unterhalt zahlen? Und wenn ja, wieviel? (Mein Vater muss weiter zahlen bis ich mit dem Studieren, ca. 27, fertig bin, dass weiß ich. Aber meine Mum auch??)
Vielen Dank, bin gespannt auf eure Antworten

MFG Sonja

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
du beabsichtigst, erst mit ca. 27 Jahren fertig zu sein mit dem Studium ????
Naja... so,
1. Ab deinem 18. Geburtstag sind BEIDE Elternteile anteilig barunterhaltspflichtig.
Kindergeld wird dir dann voll angerechnet.

2. kann deine Mum verlangen, dass du weiterhin daheim bleibst. Somit hat sie - wie bisher auch - das Recht, ihren Teil des Unterhaltes in Naturalien zu zahlen.

3. Müssen deine Eltern dir lediglich die erste Ausbildung zahlen und diese musst du auch noch so schnell wie möglich absolvieren. Mit Langzeitstudium ist da also nix !

Wie wärs denn mit jobben? Meinste nicht, dass dein Vater jetzt lange genug gezahlt hat - und das auch noch, obwohl er selbst nicht viel hat?
Mit 18 ist man - auch vor dem Gesetz - für sich selbst verantwortlich !!

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#2
 Von 
Babylissi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.. hat mir weitergeholfen..
und wegen meinem dad, er isn a****loch und der letzte Dreck, wenn man's richtig nimmt sollten sie ihm die rente streichen, denn er is überhaupt krank.. ach egal.. also danke Bye

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#3
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hi babsi.....
aber zum zahlen ist dein vater gut genug.
Aber geld stinkt ja bekanntlich nicht.
Echt tolle einstellung hast du.
Ich würde mich an deiner stelle schämen !!!!!

Bin auch nur ein zahlendes a.....loch, wie du sagen würdest.

rogitec

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
Babylissi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ihr habt überhaupt keine ahnung was das für n penner ist! ihr wisst überhaupt nicht, was er mir angetan hat. also bildet euch darüber mal kein urteil! tztztz

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#6
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

ganz egal was passiert ist- wenn er für dich so ein ..... ist , zieh D E I N E N schlussstrich!
lass ihn und auch sein geld.

tut gut sich von solchen "pennern", wie du dich ausdrückst zu lösen.

datoli

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Dass dein Vater ein " Penner" ist, kannst du doch nur von deiner Mutter wissen, wenn die beiden seit deiner Geburt schon geschieden sind.
Aber selbst wenn: ICH würde von keinem " Penner " Geld annehmen, dafür wäre ich viel zu Stolz !!
Ach übrigens: Sobald du ausziehst, bist du nicht mehr privilegiert - sprich: Dein Vater hat einen höheren Selbstbehalt ( 1000 EU) und ist nicht mehr gesteigert erwerbspflichtig. Frage ist dann, ob du von ihm überhaupt noch was zu erwarten hast !!????

Also, bleib lieber daheim wohnen, um deinen Vater weiterhin auszuquetschen. So haste bis zum 21. Lebensjahr bessere Chancen!

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#8
 Von 
Kornmaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Was sind denn das hier für Worte? Du wirst selbstverständlich nicht ewig studieren und wenn du die Regelstudienzeit einhältst oder mit guter Begründung etwas länger brauchst, dann bekommst du Unterhalt, auch ohne jobben. Schließlich ist das ein Vollzeitstudium! Darüber hinaus kann deine Mutter nicht einfach sagen, dass du bei ihr wohnen musst, wenn der Studiengang in einer anderen Stadt ist. Und deine Mutter ist dann nicht zum Barunterhalt verpflichtet, wenn ihr eigener Selbstbehalt unterschritten wird, wenn sie also weniger als 1.000,- eur hat. Die Grenze hängt vom Bundesland ab, liegt aber ungefähr dort. Grundsätzlich bekommen Studenten, die ausserhalb wohnen, 600,- eur unter Anrechnung des Kindergeldes. Wenn du noch zu hause wohnst, bekommst du Geld nach der Düsseldorfer Tabelle, die noch eine 4. Alterstufe hat. Das ist dann vom Einkommen der Eltern bzw. von einem Elternteil abhängig. Ich hoffe, das hilft die Disskussion etwas sachlicher zu halten :-)))

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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