19-jährige Tochter rauswerfen?

11. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb418729-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
19-jährige Tochter rauswerfen?

Hallo Community,
mein Mann und ich sind völlig am Ende!
Vor gut zwei Jahren lernte unsere Tochter ihren Freund kennen und seit diesem Tag sind wir einmal durch die Hölle und zurück gegangen. Wir haben ihren gleichaltrigen Freund hier mit offenen Armen empfangen, haben ihn sogar mit in den Urlaub genommen, er dankte es uns seinerseits mit schlechtem Benehmen. Von Anfang an hatten unsere Tochter und er heftigste Auseinandersetzungen, bei denen er dann drohte, sich aus dem Fenster unserer Tochter im 2. Stock zu stürzen, dabei die Gardinen zerriss, ihr Bett anhob, sich darunter legte und drohte die Kante auf seinen Hals fallen zu lassen oder wütend aus dem Haus stürzte und drohte sich mit dem Auto tot zu fahren. Übelste Beschimpfungen wie H×××, Nxxxx, Arxxxxxxxx, ***xxxx, usw. unter den beiden vor und in unserem Haus waren an der Tagesordnung. Wenn sich unsere Tochter mit ihm stritt, dann musste die restliche Familie (ihr jüngerer und älterer Bruder, mein Mann und ich) darunter leiden. Nicht nur direkt unter dem Streit, sondern sie benahm sich dann auch wie die Axt im Wald. Es spitzte sich im Sommer letzten Jahres so zu, dass mein Mann ihr sagte, wenn sie sich nicht etwas zurücknehmen wolle, dann könne sie gehen, was sie dann auch prompt machte. Sie lebte einige Zeit bei der Uroma, dann schlugen die beiden auch dort über die Stränge und sie (unsere Tochter) wandte sich an das Jugendamt unter dem Vorwand sie wäre obdach- und mittellos. Wir nahmen unsere Tochter wieder bei uns auf und waren auch bereit eine Familienhilfe durch das JA zu beantragen und mitzumachen. Es wurden gemeinsam Regeln aufgestellt, an die sich alle hielten, nur unsere Tochter nicht. Dann war die Sozialarbeiterin der Meinung, dass man da eben nichts machen könne und wir müssten das aushalten, weil wir sie eben viel zu sehr lieben würden und das wäre nun der Abnabelungsprozess.
Wir versuchten es also auszuhalten, wollten allerdings ihren Freund nicht mehr in unserem Haus haben, bevor von diesem nicht eine Entschuldigung kommt, denn er versetzte uns in Angst und Schrecken, indem er uns und dem JA vorlog, dass unsere Tochter nachts irgendwo an einem See wäre und gesagt hätte sie würde sich umbringen. Alle suchten wie verrückt nach ihr und sie schlief in Wahrheit seelenruhig bei der Uroma.
Zu ihm können sie auch nicht gehen, da unsere Tochter gegen die Mutter auch einen Kleinkrieg führt. Im November letzten Jahres machte er dann mit ihr Schluß. Weil sie das nicht akzeptierte und ihm nachstellte, um ihn zur Rede zu stellen, schlug er sie dann und fasste sie sehr brutal an, woraufhin sie ihn anzeigte. Für uns wurde es anfangs etwas ruhiger, wir waren wie immer für sie da und fingen sie auf, aber dann ging es wieder los, offensichtlich gab sie uns mal wieder die Schuld an allem.
Das JA war keine große Hilfe, denn es fanden keine gemeinsamen Gespräche mehr statt, anstelle dessen wurden Einzelgespräche geführt, in denen unsere Tochter die Situationen völlig anders schilderte und es keine Möglichkeit gab dieses richtig zu stellen.
Anfang diesen Jahres gab es dann eine Zusammenkunft beim JA, in dem die Sozialarbeiterin unserer Tochter zum Auszug riet und die Dame vom JA ihr daraufhin eine Dringlichkeitsbescheinigung für das Jobcenter ausstellte. Angeblich könnten wir nicht loslassen, diesem können wir aber ganz und gar nicht zustimmen.
Nachdem mein Mann im März zusammenbrach, rauften wir uns nochmal zusammen, ließen ihren Freund, mit dem sie seit Februar wieder zusammen war, nahezu bei uns wohnen, stellten aber die Bedingung, dass wir (die Familie) aus ihren Streitigkeiten herausgehalten werden. Das wurden wir natürlich nicht und es ging immer so weiter. Im Juni hatten sie Streit, weil er irgendwohin gegangen ist, wo sie nicht hin wollte, woraufhin sich unsere Tochter mit ihrem Auto irgendwo ins Industriegebiet stellte und sich dort betrank. Nachts um 1 Uhr rief ihr Freund uns an und brachte sie nach Hause, morgens um halb sieben wurden wir vom Poltern und Schreien wach, weil sie ihn in unserem Haus eingesperrt hatte, er gehen wollte, sie ihn mit einem Messer bedroht hat, er sich in unserem Flur eingeschlossen hat usw. Wir haben ihn dann raus gelassen, die beiden waren nach einer Woche wieder zusammen ("Man kann sich doch wohl mal streiten, Mama"), aber unsere Tochter behandelt uns seit dem wie den letzten Dreck. Sie macht mit Absicht alles dreckig, ist laut, knallt die Türen, verschließt nicht das Haus und redet mit uns kein Wort mehr. Heute hat sie nun ihre "Dokumente" gefordert, hat uns mit dem Anwalt gedroht. Ich habe ihr gesagt, dass bei uns jetzt hier Schluß sei und sie ausziehen solle, daraufhin hat sie uns mit Unterhaltsforderungen gedroht. Ich sagte ihr, dass ich auch das in Kauf nehmen würde und dass ich nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bin, wenn sie sich hier so aufführt und mich als Hxxx und Schlampe und als geisteskrank beschimpft. Sie wurde dann immer frecher und behauptete, dass wir sie ja eh schon immer geschlagen hätten (wir haben sie nicht einmal in ihrem ganzen Leben geschlagen!) und als ich dann, aus Angst, dass sie die blauen Flecken, die sie hat, uns unterschieben will, gesagt habe, dass sie gar nicht mehr hereinkommen darf und wir das Schloß heute noch austauschen werden, drohte sie, mit der Polizei wieder zukommen.
Wir sind verzweifelt! Sie hat das JA auf ihrer Seite, die glauben ihr ungefiltert alles, was sollen wir nur tun?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Geht Ihre Tochter zur Schule oder macht sie eine Ausbildung?
Wenn nicht, müssen Sie auch keinen Unterhalt zahlen nach einem Rauswurf.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Niemand muss einen/eine Erwachsene bei sich im Haushalt wohnen lassen.

Ich würde mich mal zur seelischen Unterstützung an die Diakonie/Caritas wenden.

In Gesprächen werdet ihr lernen, dass ein Rausschmiss das Beste ist.Und mit Unterstützung werdet ihr nicht wieder

rückfällig.

Zum Unterhalt:

Unterhalt steht der Tochter nur zu wenn sie in Schule/Ausbildung ist.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb418729-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antworten!
Sie geht leider noch zur Schule, momentan in die 11. Klasse.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von fb418729-20):
Sie geht leider noch zur Schule, momentan in die 11. Klasse.


dann wäre ihr Bedarf bei eigener Wohnung 670€ (inklusiv Kindergeld).

Vorrangig müsste sie BAFöG beantragen,dieses würde dann auch auf den Bedarf angerechnet werden.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Da sie dann aber nicht mehr zu Hause lebt, ist sie nicht mehr priviligiert. D.h. es muss gerechnet werden.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Als Pädagoge, der mit der Altersgruppe Ihrer Tochter arbeitet, ist mein Rat:
Sie sind zu nett zu Ihrer Tochter. Um Veränderungen herbeizuführen, sollten Sie Ihr Verhalten ändern. Solange Ihre Tochter sich Ihnen gegenüber mächtig fühlt, gibt es keine Veränderung. Sie muß aus ihrer Komfortzone geholt werden und mit der Wirklichkeit konfrontiert.
Sie bezahlen ihr Taschengeld? Wenn ja, womit hat sie das verdient?
Sie waschen ihre Wäsche? Sie kaufen ihr Kleidung? Sie kochen ihr Essen? Sie zahlen Ihrer Tochter immer das aktuelle Handy? Nur noch, wenn sie sich an die Regeln hält, wäre zu empfehlen.
Ganz ehrlich, wer sich mit 19 wie eine pupertierende 13-Jährige aufführt, den darf man damit nicht durchkommen lassen.
Sagen Sie Ihrer Tochter, dass Sie Strafanzeige gegen sie erstatten werden, sollte diese wirklich irgendwo vor Dritten behaupten, Sie würden sie schlagen. So geht man eben mit Erwachsenen um. Es wird Zeit, dass Ihre Tochter merkt, dass sie selber Verantwortung übernehmen muss.
Ganz unangenehm dürfte auch sein, den Konflikt mal vor Freunden offen zu machen. Guck mal, meine Tochter. Jetzt wird sie gleich laut werden.... Sowas kann ganz heilsam sein, weil ihr so ihr lächerliches Verhalten vor Augen geführt wird. Das ist mega-peinlich für sie.


2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Hier sind wir nun wirklich mal einer Meinung. Die Tochter hat ja sogar ein eigenes Auto als Schülerin. Das ist prima, wenn alles klappt. Und wenn man sich an die Spielregeln zu Hause hält. Da ist Konsequenz gefragt. Mein Grundsatz war, nie mehr einzufordern, als ich auch durchhalten kann. Denn Inkonsequenz ist genau das, was die Kids einplanen, sei es bewusst oder unbewusst. Vielleicht hatte ich Glück mit meinen Kindern, keine Ahnung. Aber im Teeniealter gab es natürlich auch Probleme, die wurden eben mit liebevoller Konsequenz abgearbeitet.

Zum abarbeiten gehören zwei. Wenn eine Seite nicht will, dann funktioniert das nicht. Dieses Projekt ist gescheitert. Kann man also haken. Dann bleibt der Auszug. Den konsequent fordern, evtl. hilft ein Anwalt. Dann merkt die Kleine, dass es ernst ist.

Das wäre für mich der erste Schritt. Frist setzen, schriftlich, wann auszuziehen ist. Sie kennt sich ja mit Ämtern bestens aus. Sie am fraglichen Tag vor die Tür setzen. Sollte es vorher zu Ausrastern kommen, dann eben vorher. Und sich nicht nötigen lassen. Weder die Polizei noch eine Zauberfee wird ihr dann wieder Zugang zu Eurer Wohnung verschaffen. Das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, da ist die Polizei schlicht und ergreifend nicht zuständig. Nicht Einschüchtern lassen. Wenn sie meint, geschlagen worden zu sein, dann soll sie das bitte hübsch in einer Strafanzeige darlegen. Ist doch in Ordnung. Dann kann man drauf reagieren. Eben durch Gegenanzeige. Und spätestens dann ist ein möglicherweise bestehender Unterhaltsanspruch verwirkt. Dem Lover schriftlich Hausverbot erteilen, kann auch der Anwalt machen.

Und der Tochter ganz klar machen: sowas kommt von sowas.

Damit wären die Grenzen, auch juristisch abgesteckt. Klar und nachvollziehbar. Das müsstet Ihr durchhalten. Und bitte, bei all dem Chaos. Ihr habt noch ein Kind. Bitte vergesst das nicht. Das haben wir doch häufig, dass sich alles um das schwarze Schaf in der Familie dreht, und die anderen Kinder, die "laufen", einfach vergessen werden.

Schreibt Euch Euren Plan auf. Arbeitet die Liste ab, hakt ab, was erledigt ist. Und sucht Euch endlich die richtige Hilfe, und das ist hier ein Anwalt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

ich seh das auch so, die Tochter sollte ausziehen und erwachsen werden.

Wenn dazu ihrer Ansicht nach Streit mit dem Freund gehört, kann man es nicht ändern.

Werft sie raus, und dann ist auch der Vorwurf von "zu sehr lieben" und "klammern" vom Tisch. Ggf. war es in der Tat eine sehr harmonische Familie und das Üben von Auseinandersetzungen empfindet sie als nötig. Kann sie dann außerhalb des Elternhauses tun.

1x Hilfreiche Antwort

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