Hallo.
Der Sohn meines Mannes hat beschlossen seine Ausbildung nach 2 1/2 Jahren abzubrechen da es ihm keinen Spass mehr macht...
Er wohnt nicht mehr zu Hause und es war/ist seine erste Ausbildung.
Er will nächstes Jahr dann studieren. ..
Wie sieht es hier mit den Unterhalt aus? Weiß das jemand.
Normal heißt es ja bis Abschluss einer Ausbildung. Ich hab aber mal gehört, dass nach Abbruch einer Ausbildung der Unterhalt verfällt?
viel Dank im Voraus.
-----------------
""
19 jähriger Sohn bricht Ausbildung ab. Unterhalt?
20. Oktober 2014
Thema abonnieren
Frage vom 20. Oktober 2014 | 14:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
19 jähriger Sohn bricht Ausbildung ab. Unterhalt?
#1
Antwort vom 20. Oktober 2014 | 16:09
Von
Status: Legende (19130 Beiträge, 10306x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ich hab aber mal gehört, dass nach Abbruch einer Ausbildung der Unterhalt verfällt? <hr size=1 noshade>
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Grundsätzlich ist Unterhalt während der Ausbildung bis zum Abschluss fällig.
Wenn keine Ausbildung gemacht wird, braucht auch kein Unterhalt gezahlt werden.
D.h. man kann jetzt, wo die Ausbildung abgebrochen wurde, den Unterhalt stoppen.
Die Frage ist, ob der Unterhalt wieder auflebt, wenn ein Studium begonnen wird.
Das Kind ist verpflichtet, die Ausbildung zielstrebig zu absolvieren. Für Bummelei und Unentschlossenheit brauchen die Eltern nicht zu zahlen. Deshalb KANN es sein, dass hier der Unterhalt dauerhaft wegfällt.
Andererseits müssen die Eltern für eine weitere, neue Ausbildung zahlen, wenn der Abbruch vom Kind mehr oder weniger unverschuldet ist.
Es wird also darauf ankommen, warum die Ausbildung abgebrochen wurde.
Und da sehe ich ein starkes Argument auf Seiten des Kindes:
Anscheinend wurde die jetzt abgebrochene Ausbildung begonnen, als das Kind noch minderjährig war. D.h. es konnte sich die Ausbildung nicht frei aussuchen, weil die Eltern als Erziehungsberechtigte (mit-)entschieden haben.
Wenn das Kind jetzt behauptet "Eigentlich wollte ich was ganz anderes machen - meine Eltern haben mich gegen meinen Willen zu dieser jetzt abgebrochenen Ausbildung gedrängt und dabei meine Neigungen und Fähigkeiten falsch eingeschätzt" , dann wird das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit damit durchkommen.
Mit der Folge, dass auch während des kommenden Studiums noch Unterhalt gezahlt werden muss.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
#2
Antwort vom 20. Oktober 2014 | 22:08
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
quote:
Der Sohn meines Mannes hat beschlossen seine Ausbildung nach 2 1/2 Jahren abzubrechen da es ihm keinen Spass mehr macht...
Wieviele Menschen können diese Aussage bezeugen?
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. Oktober 2014 | 23:00
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1267x hilfreich)
Guten Abend!
Ein einmaliger Abbruch einer Ausbildung bedeutet nicht, dass der weiter Anspruch auf Unterhalt verwirkt ist. In dem geschildeten Fall schon dann nicht, weil der Großteil der Ausbildung zu Zeiten der Minderjährigkeit des Kindes absolviert wurde.
Wenn sich das Kind jetzt nicht mehr in Ausbildung befindet, besteht zunächst mal mehr kein Anspruch mehr auf Unterhalt.
Sollte das Kind aber in der Zukunft, zeitnah, wieder eine Ausbildung aufnehmen, würde der Anspruch wieder aufleben. BAföG wäre dann aber vorrangig zu beantragen. Es mindert dann den Anspruch in voller Höhe.
Was die Frage von altona für einen Grund hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
LG nero
-----------------
""
#4
Antwort vom 20. Oktober 2014 | 23:05
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
quote:
Was die Frage von altona für einen Grund hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Hallo nero, hat dich denn jemand dazu gefragt, was der Grund ist
oder weshalb schreibst du das hier?
Wenn es jemanden interessiert, begründe ich das natürlich gerne hier
-----------------
""
#5
Antwort vom 21. Oktober 2014 | 09:07
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1267x hilfreich)
Guten Morgen altona!
Mit dem Satz..
quote:
Was die Frage von altona für einen Grund hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
....bekunde ich mein Interesse an dem Grund für Deine Frage.
LG nero
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
302.254
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
16 Antworten
-
3 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten