1997 geschieden

10. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
andrea1313
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
1997 geschieden

hallo,

habe als 18jaehrige einen dummen fehler (trotz grossem protest meiner eltern) begangen und geheiratet. natuerlich ging das nicht lange gut und die scheidung wurde 1997 ausgesprochen (nach unbekannt, denn der damalige mann hatte sich ins ausland versetzt)
es gibt kein kontakt, keine unterhaltszahlungen oder sonst was... ich hatte damals mein familiennamen behalten
ich wuerde gern wissen wie lange (ob ueberhaupt) so was eingetragen bleibt. mein freund den ich hoffentlich demnaechst heirate habe ich nichts davon erzaehlt und wuerde es gern auch weiterhin so lassen. erwarten mich ueberaschungen beim standesamt? muss ich eventuell doch diesen dummen fehler beichten?
wo ist eine scheidung vermerkt und wie lange bleibt dieser eintrag drin?
vielen dank fuer euere antworten

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
andrea1313
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

... das moechte ich irgendwann mal... beichten ist nicht meine staerke, da die sache in der vergangheit liegt und keine auswirkungen auf die gegenwart hat.. moechte ich es noch etwas hinschieben ;-)

bin dankbar fuer antworten auf meine fragen...

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#3
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Also normalerweise kommt das bei einer Neuheirat nicht raus, da ihr ja auch keine Kinder habt.

Nur hat Kanalmeister Recht, wenn es um den moralischen Aspekt geht. Wer will schon eine Ehe mit einer Lüge beginnen.....

Ansosnten viel Glück beim 2ten Anlauf :)

-----------------
"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70"

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#4
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

ich glaube, dass dieser Eintrag ins Familienstammbuch eingetragen wird. Dort bleibt er auch für immer und ewig. Glaube ich wenigstens :-)
Aber ich würde auch zur Wahrheit tendieren.
LG
Olympia

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#5
 Von 
123guest
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Andrea,

der Vermerk bleibt. Du mußt beim Aufgebot Dein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorlegen und brauchst eine Kopie der damaligen Eheurkunde, auf dem die rechtskräftige Scheidung vermerkt ist. Diese erhälst Du bei dem damaligen Standesamt.

Es kommt also tatsächlich raus. Ich würde Dir raten, vorher schon einmal mit Deinem Freund zu reden.

LG

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#6
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#7
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

"Jeder hat irgendwo einen schwarzen Fleck in seinem Leben. "

Nee, Kanalmeister, Frauen nicht!

nachgefragt

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#8
 Von 
andrea1313
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke schoen...

ich weiss schon, dass ich's lieber sagen solle... aber ich getrau's mir nicht...
wie sagte robert amstrong mal... es war keine luege, ich war nur sparsam mit der wahrheit ;-)

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#9
 Von 
andrea1313
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

oh je... muss doch langsam mir gedanken machen wie und wann ich es sage
danke euch allen vor allem fuer den tipp wo ich die alten papiere herbekomme
schoenen tag noch

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#10
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Jeder hat irgendwo einen schwarzen Fleck in seinem Leben.
+++++++++++++++++++

Definitiv nicht. Alles blütenweiß mit Persil gewaschen. Mußt du nur 1000 x machen dann bleibt nix mehr übrig von den ganzen schwarzen Flecken *breitgrins*.

Also wenn du dich alleine um das Aufgebot kümmerst kommt es nicht raus, da du dann die Unterlagen alleine vorlegst ;) Bei der Heirat selber kommt es nicht raus.
Wobei ich hab schon lange nicht mehr geheiratet ;) geht man heute direkt zum heiraten mit den Unterlagen unter dem Arm?


-----------------
"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70"

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#11
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo Andrea,

war deine 1.Ehe in Deutschland registriert? Wenn ja, mußt du bei einer erneuten Eheschliessung auf jeden Fall ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorlegen können!

@nachgefragt
Bist du eigentlich nur hier im Forum so frauenfeindlich - oder ist das deine persönliche Note? Nur so interessehalber.

LG

-----------------
"Julchen"

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#12
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Julchen

Du solltest dir mal ein paar mehr Beiträge von mir durchlesen als nur die letzten, bevor du mich als frauenfeindlich abstempelst.


nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@nachgefragt
sorry - aber deine letzten Beiträge, egal in welchem Thread, zeugten nur noch von Frauenfeindlichkeit!
Ich habe durchaus auch schon andere Beiträge von dir gelesen - darum bin ich ja auch so enttäuscht über die, die du im Moment hier reinstellst!

LG

-----------------
"Julchen"

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#14
 Von 
blueocean33
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo andrea,
also ich bin auch das 2. mal verheiratet seit kurzem und es wird auf jeden fall gefragt ob du schon einmal verheiratet warst. und du wirst tatsache nicht drum rum kommen das beglaubigte scheidungsurteil vorzulegen ebim standesamt. und dann ist das ja auch so das dein freund beim standesamt das aufgebot unterschreiben muss. auch wenn du es alleine aufgibst am tag der eheschliessung müsst ihr vorher beide nocheinmal unterschreiben und da wird dann alles vorgelesen. auch dass du bereits verheiratet warst.
ich würde mir also wirklich überlegen vorher zu beichten denn 5 minuten vor der trauung kommt das echt nich so prickelnd.
ich würde mir was die beichte angeht auch nich so doll sorgen machen denn es ist ja in der vergangenheit passiert und die kann und darf dir wirklich keiner zum vorwurf machen
wünsch dir viel glück
mit internetten grüßen
blueocean33

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Vielleicht dann lieber doch nicht Heiraten, wozu auch, bringt heute keine Vorteile mehr. Auch Finanziell nicht. Anders gehts doch auch prima.
++++++++++++++++++++++

Och wenn ich nen Opfer ... sorry Mann ... finde wo er die 5 nimmt und ich die 3 krieg :) dann könnte ich mir schon gewissen finanzielle Vorteile vorstellen.

++++ Achtung für alle die die es nicht verstehen und eine Erklärung brauchen: Dieses Posting ist IRONIE und stellt nicht die wahre Meinung der Autorin dar ;) ++++

-----------------
"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1095x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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