2,5 Jahren+Trennungsjahr noch keine Scheidung

26. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)
2,5 Jahren+Trennungsjahr noch keine Scheidung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, mein anwaltlicher Beistand vertröstet mich aktuell immer wieder. Ich habe viel nachgelesen und viel recherchiert ohne bisher etwas zu finden, das mir weiterhilft:

Ich habe mich vor mehr als 3,5 Jahren von meinem Ex-Mann getrennt, zeitlich kann man sagen: 1 Jahr Trennungsjahr (offiziell nach seiner Abmeldung aus meiner Wohnung)im Dezember 2011 und im Februar 2012 die Scheidung beim Gericht eingereicht, nachdem alle Unterlagen da waren.

- Versorgungsausgleich seinerseits steht noch immer aus, er hat keine Unterlagen eingereicht. Mit Androhung von Strafen etc. usw. ging es dann "weiter" und er wurde zum Termin in einer anderen Stadt vorgeladen. Diese ist weder sein, noch mein Wohnort, sondern sein VORIGER Wohnort (3-4 Monate vorher weggezogen) und ich rief meine Anwältin an: Das ist schon ok so. Aus nicht klärbaren Gründen kam eine Terminverschiebung in der gleichen Stadt wie der erste Termin. Dieser scheint nicht statt gefunden zu haben. Nach weiterem Warten nun ein weiterer Termin in der Stadt in der er lebt - diese ist mit Bahn 2 Std. von meinem Wohnort entfernt. Anruf bei meiner Anwältin: Das ist wohl, weil er da jetzt wohnt.

Das tat er aber ja bereits vorher schon. Lt. meiner Anwältin wird dieser Termin jetzt statt finden, sollte mein Ex fernbleiben kommt das ganze zu unserem Familiengericht zurück und es gehe "weiter".

Wenn ich jetzt nur ab einreichen der Scheidung gehe, warte ich seit 2,5 Jahren, dazu kommen 1 Jahr Trennungsjahr - die 3 Monate vom ersten Besuch bei der Anwältin bis zum Einreichen der Scheidung ziehe ich ab, da ich die Unterlagen für den Versorgungsausgleich in der Zeit machen musste.

Wie lange kann sich eine Scheidung in Deutschland noch hinziehen? Was kann ich tun? Was kann meine Anwältin tun und tut es vllt nicht?

Ich würde mich freuen, wenn da vielleicht Erfahrungen da sind oder Erfahrungswerte, wie lange mein Ex das noch hinaus zögern kann (dies tut er bewusst und mit Absicht)?

Danke vorab und liebe Grüße

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Bei Dauer von Verfahren gibt es keine Erfahrungswerte. Zum einen müssen alle Unterlagen vorliegen, die Angelegenheit also "entscheidungsreif" sein. Zum anderen kommt es natürlich auch auf die Belastung des Gerichts an, die kann sehr unterschiedlich sein. Wenn dann vielleicht noch ein Richter ausfällt, sich ein neuer in alle Verfahren einarbeiten muss, oder ein Richter plötzlich mit vielen Eilverfahren "zugemüllt" wird, dann dauert das alles eben.

wirdwerden

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

leider sind Sie Opfer der Gesetztesmühlen, von denen man weis, dass sie langsam mahlen.

Versorgungsausgleich: Verdient Ihr getrennt lebender Ehemann mehr Geld als Sie, kommt Ihnen die Zeitverzögerung bei der späteren Rentenberechnung zu gute. Weiterhin steht Ihnen Trennungsunterhalt zu. An teuren Sonderausgaben, z. B. neue Zähne, könnte Ihr getrennt lebender Ehemann zur Beteiligung verpflichtet sein. U.s.w.

Vielleicht kommt der Mensch in die Gänge, wenn ihm das mal jemand steckt.


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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Sonnenschein,

das Trennungsjahr als solches zählt da eigentlich nicht mit, wenn es nur um die Verfahrensdauer geht.

Ansonsten belegt dein Fall, dass ein Unwilliger ein Verfahren über Gebühr in die Länge ziehen kann. Aber auch die bekannte Überlastung der Familiengerichte ist für die doch schon recht lange Verfahrensdauer verantwortlich.

Falls es tatsächlich nur noch um die Klärung des Versorgungsausgleichs geht, alles andere also so weit geregelt ist, könnte der Anwalt eine Abtrennung der Teilsache beantragen.Dem Antrag kann das Gericht stattgeben, wenn die Beibringung der Unterlagen bewusst verzögert wird.

Es ist allerdings auch nicht gerade ungewöhnlich, dass die Kontenklärung der einen Seite nicht zügig möglich ist weil Unterlagen fehlen und deren Beschaffung richtig lange dauert. Bei einem mir bekannten Fall vergingen fast zwei Jahre, weil die ehemalige Firma insolvent und schon lange abgewickelt war.

Da muss man und Frau halt Geduld aufbringen und abwarten.

Und geht es dann nach ausgesprochener Scheidung noch in die zweite oder gar dritte Runde, verdoppelt sich die bisherige Wartezeit vermutlich noch.

Trotzdem nicht verzagen. Es wird irgendwann mal was.

SG

Berry

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das, was Blaki da geschrieben hat, ist so nicht richtig. Die Rentenanwartschaften erhöhen sich nur, wenn die Scheidung nicht eingereicht wird. Das ist hier aber der Fall, das Ende der Ehe ist offiziell festgestellt vom Gericht (Rechtshängigkeit des Antrags auf Ehescheidung), danach erhöhen sich keine Anwartschaften mehr. Wäre ja auch unmöglich, das zu berechnen, wenn da praktisch täglich ein anderes Ergebnis raus käme.

Der Versorgungsausgleich kann abgetrennt werden. Viele Richter machen das aber nicht, weil zwar jeder irgendwann geschieden werden möchte und die Unterlagen einreicht. Wenn aber geschieden ist, ist es häufig noch zeitraubender, die Parteien zu Handlungen zu bewegen.

Bei mir dauerte es seinerzeit ewig, weil, mein Verfahren hatte zwei schwangere Richter zu verkraften. Es haben sich also drei Richter in das Verfahren einarbeiten müssen. Und natürlich nicht nur in meines.

wirdwerden

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#5
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen dank für die Antworten. Also: Mein Ex verzögert es bewusst - das kann ich nicht beweisen, weil es leider nur hörensagen ist, aber das ist Fakt! Der Hintergrund ist, dass ich leider eine der Frauen bin, die auf einen ausländischen Mann hereingefallen sind, der nur Interesse an Papieren und Geld hat. Nun hat er in seinem Heimatland - wie auch das häufig der Fall ist - eine Frau und ein Kind sitzen, diese möchten nach Deutschland, er möchte das - auf Grund der dann entstehenden Kosten und seines Lebenswandels - verhindern. So bin ich jetzt bei seiner neuen Frau die "Böse" die nicht die Scheidung will. Das ist leider keine Seltenheit bei Männern seines Schlages. Ich verurteile nicht alle Ausländer, aber ich bin leider auf einen reingefallen, der genau so ist, wie das Klischee aussagt.

Die Abtrennung hat meine Anwältin auch bereits an das Gericht geschickt auf Grund der bisherigen Weigerung meines Ex, danach kamen dann erst die Termine. Einfach auf Grund meines Wissens wurmt mich das natürlich erst recht.

Nunja, dann muss ich wohl noch abwarten und hoffen, dass es jetzt weitergeht. :-)

P.S. Gott sei Dank ist der zuständige Richter männlich :-)

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#6
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

:-) :-) :-)

Ich habe es endlich in Sichtweite - das Ende!! Am 29.09. habe ich meine mündliche Verhandlung. Ich habe extra noch einmal Kontakt zu meiner Anwältin aufgenommen, ob im Vorfeld noch Gespräche bzw. ein Gespräch mit ihr nötig ist und sie sagte nein, in diesem Termin geht es in ihren Augen nur noch um die Scheidung.

Sollte also wirklich das der Fall sein, dann habe ich Ende Oktober meine "Freiheit" wieder.

Vielen Dank für die Beiträge!!

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Na, das ist doch wunderbar. Glückwunsch.

wirdwerden

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#8
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

Dankeschön :-)

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#9
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo zusammen,
ich grabe noch mal mein Thema aus - denn ich bin noch nicht rechtskräftig geschieden :-(

Die 4-Wochen-Frist für den Widerspruch oder wie man es nennt sind vorbei und ich sitze wie auf Kohlen und warte. Nun rief ich heut bei meinem Anwalt an und fragte nach - ich müsse mich gedulden, wenn die bei Gericht viel zu tun haben, dann dauere das halt man kann nichts beschleunigen.

Ich weiß echt nicht mehr was ich vom Anwalt und den dortigen Angestellten halten soll - bei Terminen wird man "abgewatscht" bei Anrufen ebenso - ich habe nicht das Gefühl das ich "ernst" genommen werde. Denn ich habe meine Gründe um jetzt endlich das Urteil mit Rechtskraftvermerk zu bekommen. Es wurde mir erklärt, dass nach ablauf der 4 Wochen Frist mein Anwalt das ganze an das Gericht zurückgibt mit dem Hinweis auf den Rechtskraftvermerk, dass ist jetzt auch wieder fast 4 Wochen her - ja ok, Feiertage dazwischen aber es kann doch nicht sein, dass da nur geschlampt wird? Unser Gericht hier hat schon geschlafen als es darum ging für meinen Ex einen Termin an seinem Wohnort zustande zu bringen, denn obwohl er 6 Monate vorher umgezogen ist und dies auch gemeldet wurde, haben sie SEINEN Termin in seinem VORIGEN Wohnort veranschlagt und es dauerte 2,5 Monate bis sie das - trotz meiner div. Hinweise, Anrufe und Vorsprachen - gemerkt haben.

Meine Frage: Kann ich das jetzt beschleunigen indem ich beim Gericht anrufe? Nicht das ich meckern will nur vllt auch meine Situation darlegen - warum ich dies nach fast 4 Jahren auch endlich haben möchte?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Sonnenschein,

Deine Aussagen sind etwas unverständlich.

Du schriebst, dass der Scheidungstermin am 29.09 gewesen sei. Dann musst Du doch wissen, ob Du geschieden bist.

Formal gilt der Termin der Zustellung des Beschlusses für die Frist zur Beschwerde. Aber die Frist müsste mittlerweile auch schon durch sein.

Oder wurde der Scheidungsbeschluss noch gar nicht zugestellt. Dann wird schon Dein Anwalt aus Eigeminteresse erinnern.

SG

Berry

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

Hallo Sir Berry,

meine Verhandlung war am 29.09., die von meinem Ex war vorher. Am 19.11. hat das Gericht den Beschluss zugestellt ohne Rechtskraftvermerk. Laut Anwalt begann die Frist von 4 Wochen, wo noch Einspruch eingelegt werden konnte ebenda (19.11.). Diese Frist hat meine RA abgewartet und dann lt. ihrer Aussage zwecks Rechtskraftvermerk das ganze ans Gericht zurückgegeben.

Also: Am 29.09. wurde mir gesagt: Glückwunsch, sie sind geschieden! ABER: Rechtskräftig wird dieses Urteil erst 4 Wochen ab Zustellung des Dokuments, da mein Ex nicht vor Ort war und sein RA auch nicht. Er hatte seinen Termin in einer anderen Stadt. Daher nicht gleich rechtskräftig.

Im Grunde bin ich geschieden, habe es aber nicht in Händen mit Rechtskraftvermerk und dies brauche ich UNBEDINGT - außerdem hätte mein Ex noch die Möglichkeit gehabt Einspruch einzulegen auch wenn er vorher zugestimmt hat... nur um mir Steine in den Weg zu legen.

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hi,

wenn es nur um Formalien geht, das Ganze bei Gericht zur Nachbearbeitung liegt, kann es je nach Auslastung dauern.

Dein Anwalt kennt die Arbeitsbelastung dort, er wird erinnern, wenn er glaubt, dass es liegen geblieben ist.

Der Ex legt sicher nicht Beschwerde ein, nur um Dir Steine in den Weg zu legen.
1) Muss man die Beschwerde begründen
2) ist das ein durchaus teurer Spass (Gerichtskosten und zwei mal Anwälte).

Geduld ist gefragt. Von eigener Nachfrage beim Rechtspfleger würde ich dringend abraten. Aber den eigenen Anwalt zu fragen ist legitim.

SG

Berry

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Sonnenschein: nu komm mal runter von der Zimmerdecke und Deiner Empörung.

Mögliche Rechtskraft am 19.12.14. Wenn bis dahin nichts eingegangen ist, leitet das Amtsgericht den Beschluss an das Oberlandesgericht weiter, um sicherzustellen, dass dort auch nichts eingegangen ist. Da vom Posteingang bis zur richtigen Geschäftsstelle auch noch ein Bearbeitsungsweg ist, gehe ich mal aus, dass der Posteingang am 22. weiterlegleitet wurde (eher geht es ja gar nicht). So, wenn bis dahin nichts eingegangen ist, wird der Rechtspfleger die Akte am 23. Dez. an das Oberlandesgericht weitergeleitet haben. Dann kam Weihnachten.

Am 29. Dez. lag sie dann oben günstigstenfalls vor. Wieder Poststelle, also 2 Tage, bis sie dort beim Rechtspfleger ist. Dann sind wir schon fast im neuen Jahr. Dann Überprüfung durch Rechtspfleger dort, Abverfügung ans Amtsgericht zurück. Transport, Verteilung u.s.w. wieder 2 Tage im Minimum, wahrscheinlich 3 Tage. Womit wir schon in der 2. Januarwoche sind.

Das ist der ganz enge Zeitrahmen, wenn alle Sachbearbeiter nichts zu tun haben. Wenn dann noch ein Schreibzimmer dazwischen kommt, Sortierarbeiten, einige Leute, die Urlaub haben, dann besteht kein Grund, hier irgendjemandem irgendetwas vorzuwerfen.Kein Sachbarbeiter sitzt däumschendrehend am Schreibtisch und wartet, dass Deine Akte kommt!

Hinzu kommt noch, dass auch die Rentenversicherung die Möglichkeit des Rechtsbehelfs hat. Hat zwar keinen Einfluss auf Deinen Rechtskraftvermerk, aber die Akte ist dann natürlich auch blockiert.

wirdwerden

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#14
 Von 
Sonnenschein2014
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 25x hilfreich)

@sir berry: vielen Dank für die Info

@wirdwerden: danke auch dir für die Erklärung ... vielleicht kannst du es nicht nachvollziehen und arbeitest selbst in dem bereich, dass dich meine Aussage ärgert, aber nachweislich hat in meinem Scheidungsverfahren das Gericht hier vor Ort einiges falsch gemacht und verschlampt und vielleicht kannst du auch meine Verärgerung nachvollziehen und vielleicht auch meine Ungeduld verstehen, wenn ich auf eine Scheidung poche. Ich habe meine Gründe für die Ungeduld, die nicht nur in dem langen Zeitraum liegen den ich bereits warte, sondern weitere Gründe hat, die ich hier nicht näher bezeichnen will. Ich wollte sicherlich niemanden verärgern durch meine Art zu schreiben. Jedoch sind mir die Abläufe nicht bekannt und so detailiert wie du es mir schriebst, habe ich trotz mehrfacher Nachfrage von meiner Anwältin nicht erhalten, dort nur "Sie müssen warten." und meine RA WEISS warum ich so dringend da raus will... :-(

Grüße

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nein, ich arbeite nicht in dem Bereich. Nur, ich habe mich seinerzeit erkundigt (bei meiner eigenen Scheidung), wie es abläuft. Ehe man jemanden Schlamperei vorwirft, sollte man sich doch mal schlau machen, oder?

Deine Scheidung war weder sonderlich lang, es ist eben auch das legitime Recht einer Partei, ein Verfahren zu verzögern. Ist natürlich für die andere Partei nicht schön. Aber wenn Du hinsichtlich der Einschätzung der Fehler des Gerichts im Scheidungsverfahren genauso schnell bist wie hier mit dem Vorwurf der Schlamperei, na ja ....

Und allen, wirklich allen ist es dringend, den Rechtskraftvermerk zu bekommen. Nur, es wird eben zusätzlich noch der Reihe nach abgearbeitet. Auch das ist völlig legitim. Und geh einfach mal davon aus, dass die verschiedenen Sachbearbeiter, die mit Deinem Fall befasst sind, auch gern die Akte vom Tisch haben. Aber einen Rechtskraftvermerk schüttelt man doch nicht aus dem Ärmel. Muss eben sorgfältig geprüft werden. Nicht vorstellbar, dass ein Vermerk auf die Urkunde kommt, und sich im Nachhinein herausstellt, dass der Beschluss gar nicht rechtskräftig ist.

wirdwerden

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