2. Familie keine Chance?

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.08.2010 23:59:25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
2. Familie keine Chance?

Hallo,
mein Mann hat aus einer früheren Beziehung einen Sohn (10). Bei einem Nettoverdienst von 1060€, er ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, zahlt er 160€ Unterhalt. Die Kosten für den Arbeitsweg meines Mannes belaufen sich auf ca. 180€ im Monat, weiterhin zahlt er an das Jugendamt 50€ zurück, da er eine Zeit lang keinen Unterhalt zahlen konnte. Desweiteren ist er mit einem Kredit für ein Auto, monatl. 99€ belastet. Das ist kein Luxuswagen, sondern eben ein einfaches Auto um zur Arbeit zu gelangen. Er hat außerdem insgesamt 67€ für eine Unfall- u. eine Risikolebensvers. zu zahlen.
Ich habe einen Sohn, ebenfalls 10 aus meiner ersten Ehe. Mein geschiedener Mann zahlt seit diesem Monat keinen Unterhalt mehr, Unterhaltsvorschuss bekomme ich nicht, da ich ja wieder verheiratet bin. Titel habe ich, Klage läuft.
Ich bin ebenfalls berufstätig, 900€ im Monat. Unsere Kosten für Warm - Miete 604€ + 114€ EWE. Meine Fahrtkosten: 50€+Vers.50€; Essengeld für meinen Sohn 42€. Wenn dann solche mOnate sind in denen die KFZ Steuer anfällt, haben wir für den gesamten Monat 250€ zum Leben.
Wir sind wirklich fleißig, mein Mann muss jedes zweite WE arbeiten, abgesehen von seinem Dienst "Rollende Woche", Ich arbeite zum normalen Dienst hinzu an Wochenenden, an Feiertagen. Mein Sohn hat auch keine großen Ansprüche, aber ich bin verzweifelt, dass für diese meine Familie nichts bleibt, weil alle sagen mein Mann muss Unterhalt zahlen, da er wieder verheiratet ist, nicht mehr so hohe Kosten (Miete usw.) hat und er dann sogar auf den Satz von Sozialleistung (etwas über 300) Selbstbehalt heruntergstuft wird. Wer kann mir eine Information darüber geben, ob mein Mann wirklich zahlen muss. Das Jugendamt rechnet immer zu Gunsten des Kindes, selbst wenn der Vater nicht mehr zahlen müsste, schon so passiert.
Vielen Dank

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12 Antworten
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#1
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Ja, es ist schon richtig, dass Dein Mann KU zahlen muss. Auch ist die Summe m.W. nach richtig.
Er muss Unterhalt leisten bis zu einem Selbstbehalt von 900,- €, der ihm aber durch eine Haushaltsersparnis (da er mit Dir zusammenlebt) auch gesenkt werden könnte.
Was meinst Du hiermit:

quote:
selbst wenn der Vater nicht mehr zahlen müsste, schon so passiert.
?

Solange es einen Unterhaltstitel gibt und das Kind nicht volljährig mit abgeschlossener Berufsausbildung ist, wird Dein Mann immer unterhaltspflichtig sein.

LG beijing

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn Du einen Titel hast, dann brauchst Du keine Klage mehr. Ausserdem verstehe ich Dein Problem nicht so ganz. Er wird nicht heruntergestuft auf ALG II Niveau. Er hat nur "Altlasten", für die er verantwortlich ist. Und das mit dem PKW - immer wieder dasselbe. Wenn man ihn sich nicht leisten kann, dann müssen halt die Öffis ran, und eventuell tut es ja als Gefährt auch ein Motorroller. Preiswert in der Anschaffung, im Unterhalt, kaum Versicherungskosten.

Aber, Ihr habt, wenn ich mal den Unterhalt für das Kind aus erster Ehe abziehe, über 1900 € zu dritt. Das ist weiss Gott und Mensch nicht wenig. Bisher hattet Ihr noch mehr, weil der Vater Deines Kindes gezahlt hat. Wenn Ihr dann nicht zurecht kommt, dann macht Ihr irgend etwas falsch.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12326.08.2010 23:59:25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon so passiert weil: Als mein Mann und ich noch nicht verheiratet waren und er diese Zeit keine Arbeit hatte, hat er in der ersten Zeit obwohl er hätte nicht zahlen müssen, weitergezahlt, als er aber wirklich nicht mehr konnte, teilte er das dem Jugendamt mit diese legtem ihm nahe trotzdem den Unterhalt weiter zu zahlen. Erst nachdem er die Zahlung eigestellt hatte und die Kindesmutter Vorschuss beantragte, gestand man ihm zu nicht mehr zahlen zu müssen.

Nein er kann nicht mit dem Roller fahren oder mit irgendetwas anderem, er arbeitet in einer Raffinerie, da kommt man mit keinem öffentlichen Verkehrsmittel hin und darf auch nicht mit einem Roller oder zu Fuß rein.
Und genau aus diesem Grund musste das Auto auch finanziert werden und für nichts anderes wird das Auto gebraucht.

Es ist richtig 1900€ Einkommen, hast du Miete etc. abgezogen, bleiben ca. 500 übrig davon dann Lebensmittel, Bekleidung (nicht für uns Erwachsene, keine Sorge), Schulsachen...

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn er mit dem Auto reinkommt, kommt er auch mit dem Roller rein! Ich ab gerechnet, m.E. lebt Ihr über Eure Verhältnisse.

Eventuell mal schauen, ob Ihr ein Fall für Wohngeld seid. Und die Schulsachen Deines Sohnes sind ausschliesslich Deine Angelegenheit. Ausserdem, glaubst Du ernsthaft, dass das Kind zu Hause finanziell günstiger zu versorgen ist, mit Mittagstisch? Wohl kaum.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12326.08.2010 23:59:25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Einlass nur mit geschlossenem Fahrzeug. Sicherheitsvorschriften
Mir ist klar dass mein Kind meine Sache ist. Auch das Essengeld für meinen Sohn ist meine Sache, weiß ich auch, da ich arbeiten gehe, geht das nur so. An welcher Stelle leben wir über unsere Verhältnisse?
Aber ist jetzt auch egal.

@ siska: danke für deine PM: werde ich so versuchen, war ein hilfreicher Tipp

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#6
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

@Lenzia

Unterhalt MUSS er immer zahlen. Es gibt die Möglichkeit, wenn man z.B. Hartz IV empfängt den KU zu stunden. Die KM erhält dann Unterhaltsvorschuss. Dieser muss unter Umständen zurückgezahlt werden. Sonst würden sich sicher so einige Unterhaltsverpflichtete hier in Deutschland für ihr ganzes Leben arm rechnen, nur um keinen KU mehr zahlen zu müssen.

Auch ich kann nur empfehlen, zu gucken, ob nicht die Möglichkeit für den Bezug von Wohngeld oder Kindergeldzuschuß besteht.

@wirdwerden

quote:
Ausserdem, glaubst Du ernsthaft, dass das Kind zu Hause finanziell günstiger zu versorgen ist, mit Mittagstisch? Wohl kaum.


Aber auf jeden Fall!
Ich praktiziere das seit ca. 3 Jahren und fahre damit definitiv finanziell besser.

LG beijing

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#7
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

quote:
Bei einem Nettoverdienst von 1060€, er ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, zahlt er 160€ Unterhalt. Die Kosten für den Arbeitsweg meines Mannes belaufen sich auf ca. 180€ im Monat


Das Einkommen ist um die berufsbedingten Aufwendungen zu bereinigen, danach der Selbstbehalt anzuziehen und nur der Rest wäre als Unterhalt zu zahlen.
Mir scheint, die berufsbedingten Aufwendungen wurden bei der Unterhaltsermittlung gar nicht berücksichtigt.

Der Selbstbehalt kann durch die sogenannte Haushaltsersparnis abgesenkt werden, wenn der Partner über 650 € netto verdient. Hier käme eine Reduzierung um ca. 100 € in Frage. Aber selbst so, erscheinen mir 160 € Unterhalt zu hoch.

Außerdem hast du ein Kind, für welches du im Moment keinerlei Unterhalt erhälst. Warum wurde die Zahlung eingestellt? Bleibt das voraussichtlich länger so? Wenn ja, solltet ihr
1. seinen Unterhalt neu berechnen lassen, da meines erachtens die Haushaltsersparnis wegfällt
2. Kinderzuschlag + Wohngeld beantragen

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ schneechen. Nach Zahlung des Unterhalts für das eine Kind bleibt der Familie noch knapp 2000 € übrig. Bisher kam zusätzlich noch die Zahlung für das Kind, das bei der Mutter lebt. Ist der erste Monat, wo das nicht funktioniert, da läuft wohl eine Pfändung. Das sind nicht die Fälle von Wohngeld oder Kinderzuschlag.

wirdwerden

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#9
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

@wirdwerden

@schneechen hat schon recht.
Das Netto des Ehemannes scheint noch nicht bereinigt zu sein.
Demnach sind auch meiner Meinung nach 160€ KU nicht angebracht.
Desweiteren könntest Du mir bitte erklären, wie Du darauf kommst, dass die Familie noch 2000 € nach Zahlung des KU übrig hat?

LG beijing

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#10
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

Einkommen Mann 1.060 €
Einkommen Frau 900 €
Kindergeld 2. Kind 184 €
abzgl. Unterhalt 1. Kind 160 €

Gesamteinkommen der Familie 1.984 €
davon gehen dann aber nochmal 180 € + 50 € Fahrtkosten ab

Vorausgesetzt die Miete + EWE sind angemessen und unter Berücksichtigung der Freibeträge nach §§ 11 , 30 SGB II , liegt die Familie, ohne den Unterhalt für das 2. Kind, unter ihrem ALG II-Bedarf.
Alternative zum ALG II wäre halt Wohngeld + Kinderzuschlag.

PS: Anspruch auf Kinderzuschlag besteht aber nur, wenn kein Unterhalt für dieses Kind gezahlt wird.

-- Editiert am 27.08.2010 16:53

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ schneechen, ich hatte durchaus den Eindruck, dass es ein bereinigtes Einkommen ist. Einmal hatte wohl ein Fachmann gerechnet. Dann war von Steuerrückerstattung, Weihnachts- und Urlaubsgeld keine Rede. Zumindest ersteres dürfte es gegeben haben. Ausserdem neigte die TE zur Doppelberechnung, was die Belastungen angeht. Wenn das Kind auswärts versorgt wird, dann kann man das nicht als volle Belastung zusätzlich anrechnen, denn man erspart ja Inhouse was. Ausserdem hat sie bis jetzt Unterhalt für ihren Sohn bekommen. Also, da wird auf hohem Niveau mit Halbwahrheiten gejammert.

wirdwerden

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#12
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

quote:
Also, da wird auf hohem Niveau mit Halbwahrheiten gejammert.




Also den Eindruck habe ich hier ehrlich gesagt nicht.
Sie fragt einfach nur, ob es denn wirklich sein kann, ob ihr Mann bei diesem Einkommen noch KU zahlen muss.
Was ich völlig nachvollziehen kann.
Unsere gemeinsamen Kinder gingen mir auch immer vor dem 1. Sohn meines Mannes. Schließlich muss man ja als Familie auch sehen, wo man bleibt.
Und das Einkommen der KM und ob oder wieviel KU sie erhält geht ja nun bei der Berechnung des KU des anderen Kindes wirklich niemanden was an.

LG beijing

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