2 mütter 2 kinder

22. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
stryke.ms
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
2 mütter 2 kinder

Hallo,

Leider ist mein fall etwas kompliziert hoffe aber das mir evtl doch jemand weiterhelfen kann.

Ende letzten jahres bekam ich von einem ons bescheid das ich sie geschwängert haben soll das kind ist jetzt im juni geboren worden. mit der kindsmutter habe ich keinen kontakt und habe auch nicht vor ihn wieder aufleben zu lassen da ich immernoch der meinung bin das da etwas nicht stimmt den verhütet wurde mit pille (angeblich) und kondom nehmen wir den worst case an und sagen es ist wirklich mein kind.. meine jetzige freundin mit der ich zusammenlebe. erwartet auch ein kind von mir ausgerechneter geburtstermin ist der 16.12 wir sind nicht verheiratet oder verlobt ich verdiene netto 1459€. meine freundin ist kurz vor mutterschutz arbeitslos geworden wegen eines zeitvertrages ( miete 570€ warm die komplett von mir bezahlt wird) jetzt kommt meine frage: was erwartet mich an finanzieller belastung? Habe mal gehört das das kind aus einer inzakten beziehung vorrangig behandelt würde? Stimmt das?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38264 Beiträge, 13965x hilfreich)

Nein, 2-Klassen-Kinder gibt es nicht. Anders ausgedrückt: alles, was über 950 € hinaus geht, das wird auf die Kinder verteilt. Ganz grob gesagt, weil wir nicht wissen, ob das Einkommen zu bereinigen ist, ob es Weihnachtsgeld gibt, u.s.w.

Also, erst einmal einen Vaterschaftstest machen, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8506 Beiträge, 4057x hilfreich)

Hallo,

da wird wohl dann auch noch ein weiterer Job fällig, oder es häufen sich halt Schulden bezüglich Unterhaltszahlungen an.

Jedoch sollte wirklich erstmal die Vaterschaft auch erwiesen sein...

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

ergänzend zu wirdwerden....

stryke.ms, schaust Du in § 1609 BGB . Dort wird Dir die Aussage von wirdwerden, vom Gesetzgeber geschildert.

LG nero

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#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

die Antwort von "lesen-denken-handeln" kann ignoriert werden, denn sie ist schlichtweg falsch!

Gruß
capitano



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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38264 Beiträge, 13965x hilfreich)

@ capitano: kann man so pauschal nicht sagen. Kommt auf den Job an, den er ausführt, die zeitliche Belastung u.s.w.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

wieso das denn?
Es ist noch nicht einmal eine Unterhaltsberechnung durchgeführt worden. Die Berechnung wird so durchgeführt werden, dass beide Kinder berücksichtigt werden und (falls noch Mittel vorhanden) beide Mütter.
Der Selbstbehalt wird dabei gewahrt werden.
Und wenn der sich daraus ergebende Unterhalt bezahlt wird, häufen sich keine Schulden an.

Der Unterhalt von 225 Euro pro Kind laut Düsseldorfer Tabelle erscheint unter Wahrung des Selbstbehalts vollkommen ungefährdet.

Die Zweit-Job-Forderungen (hier könnte es dann ja "nur" noch um den Unterhalt für die Mütter gehen) dürften laut neuesten Urteilen auch eher zurückgehen.


Gruß,
capitano


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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38264 Beiträge, 13965x hilfreich)

Bin ich mir nicht so sicher, dass der Selbstbehalt gewahrt wird. In dem Augenblick, wo wir in eine Mangelberechnung reinkommen, dann wird sehr genau geschaut, wieviel gearbeitet wird (Teilzeit, Vollzeit?) und ob mehr möglich ist.

wirdwerden

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#8
 Von 
stryke.ms
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ichbin schornsteinfegergeselle in vollzeit( soviel zum thema glücksbringer). Zeit für eine nebentätigkeit bleibt meiner meinung nach nicht hab momentan im schnitt ne 40 stunden woche ( bezahlung nach festgeld). So wieich das aus der düsseldorfer tabelle gelesen habe da im selbstbehalt miete bis zu 360€ eingerechnet ist ich aber 570 zahle würde sich der selbstbehalt auf 1160€ erhöhen ufgbrund der höheren miete sofern ich mich nicht irre. Da im endeffekt nur 299€ übrigbleiben müsste dieses geld auf die beiden kinder aufgeteilt werden, so dass für jedes kind 149,50€ übrig bleiben und der rest durch unterhaltsvorschuss geregelt wird. Stimmt das so oder habe ich irgendwo einen fehler gemacht?

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Edit: das erste kind ist aus einem one night stand entstanden wäre ich selbst da der mutter unterhaltsverpflichtet? Habe bisher nur gelesen das dies bei scheidung der fall wäre.

-- Editiert stryke.ms am 23.10.2012 18:44

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#9
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

quote:
Stimmt das so oder habe ich irgendwo einen fehler gemacht?


Ja, hast Du m.M.n.

quote:
So wieich das aus der düsseldorfer tabelle gelesen habe da im selbstbehalt miete bis zu 360€ eingerechnet ist ich aber 570 zahle würde sich der selbstbehalt auf 1160€ erhöhen ufgbrund der höheren miete


Eine Anhebung des SB würde nur dann erfolgen, wenn Du nachweisen kannst, dass es Dir unmöglich ist, eine Wohnung anzumieten, welche den Maßgaben der DT entspricht. Kannst Du das?

Einfach sagen, ....ich habe 570€ Miete, also muss der SB angehoben werden...., ist so nicht drin.

Die 1.459€, ist das Dein jährlicher Durchschnittsverdienst, incl. Weihnachts- und Urlaubsgeld? Oder ist das der Betrag, der Dir monatlich ausgezahlt wird?

LG nero

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#10
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo stryke,

quote:
Edit: das erste kind ist aus einem one night stand entstanden wäre ich selbst da der mutter unterhaltsverpflichtet? Habe bisher nur gelesen das dies bei scheidung der fall wäre.


Auch der KM aus dem one night stand wärst Du zum Unterhalt verpflichtet. Ihr Anspruch würde mindestens 770€ betragen. Das hat nichts damit zu tun, ob man verheiratet war.

Auf Grund Deines Einkommens bist Du aber, im Rahmen des Betreuungsunterhalts, nicht leistungsfähig. Dein SB ggü. der KM beträgt 1.050€.

Dein Gehalt, oberhalb von 950€, geht aber schon für die Kinder drauf.

LG nero

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#11
 Von 
stryke.ms
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Wohnung nach maßgaben der DT? Finde da jetzt nichts drüber. lebe mit meiner schwangeren arbeitslosen freundin in einer 3 zimmerwohnung denke mal viel weniger geht nicht um dem 2. Kind.würdig zu bleiben oder?

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#12
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

mit wem Du wo wohnst ist nicht ausschlaggebend. Der SB, und die darin enthaltenden Pauschalbeträge, gelten allein für Dich.

Wo wohnst Du denn? Schau in die Wohnungsanzeigen. Gibt es dort Wohnraum für den berücksichtigten Mietzins?

Für Dich allein, wäre eine 3-Zimmer-Wohnung wohl unverhältnismäßig. Und wie schon geschrieben, Deine schwangere Freunding findet, im Bezug auf Deinen SB, keine Berücksichtigung.

LG nero

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#13
 Von 
stryke.ms
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Meine freundin evtl nicht aber das nocht nicht geborene mitte dezember erwartete kind wenn mich nicht alles täuscht bis weitere schritte eintreten dauerts ja wahrscheinlich noch was

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#14
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

quote:
aber das nocht nicht geborene mitte dezember erwartete kind wenn mich nicht alles täuscht


Auch das noch nicht geborene Kind ändert nichts an Deinem SB. Dieser beträgt immer noch 950€.

Das verfügbare Einkommen, oberhalb des SB, wird auf beide Kinder aufgeteilt. Wenn hier, nach Bereinigung, noch 1.400€ verbleiben, schuldest Du beiden Kindern den Mindestunterhalt in Höhe von je 225€

Du solltest mal die Fragen zu Deinem durchschnittlichem netto-EK beantworten. Sind da eventuelle Sonderzahlungen schon enthalten?

LG nero

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#15
 Von 
stryke.ms
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Zu meinem nettoeinkommen ja da ist alles schon drin

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