22 jähriger kämpft um seine Kinder.

19. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Manuel62
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
22 jähriger kämpft um seine Kinder.



Ich habe meine beiden Kinder im Alter von 4 Jahren und 3 Jahren seit 3 Jahren nicht gesehen, aufgrund von Anwälten, die meinen Fall nicht ernst genommen haben, sowie schwerwiegenden Vorwürfen der Kindesmutter, angefangen von Bedrohung bis zur VG. Das Jugendamt hat den Ausschluss des Umgangs gefordert, sowie einen Verfahrensbeistand (die Richterin hat den Vorwürfen nicht geglaubt, da jede einzelne Anzeige eingestellt wurde, und ich stand nicht einmal auf der Anklagebank). Die Kindesmutter hat sich auch extrem oft in Widersprüche verwickelt.

Nach guten 3 Jahren konnte ich meinen erstgeborenen Sohn sehen, normalerweise alle 2 Wochen freitags für jeweils 2 Stunden begleiteten Umgang. Dazu kam es nicht. Die Kindesmutter und ich haben uns nach 3 Jahren zum ersten Mal normal ausgesprochen und wollten den Umgang untereinander klären.

Am 29.6 habe ich meinen Sohn zum ersten Mal nach 3 Jahren gesehen.

Am 7.10 habe ich ihn zuletzt gesehen. Nachdem die Kindesmutter nicht auf meine Nachrichten geantwortet hat, habe ich gefragt, ob der Umgang am Samstag stattfindet. Sie meinte, sie weiß es nicht. Nach mehreren Nachfragen und Drängen hat sie mir am 20.10 mitgeteilt, dass sie nichts mehr mit dem Umgang zu tun hat und dass sie unglücklich ist und die Kinder abgeben möchte, um ein neues Leben anzufangen. Ich habe nach Informationen gefragt, wo ich mich melden kann, und sie sagte, jemand werde sich bei mir melden (2 Wochen sind jetzt vergangen, und niemand hat sich gemeldet).

Heute habe ich einen Brief erhalten, in dem ich nachweisen soll, wie viel ich verdiene. Ich versuche seit 2 Wochen, jemanden zu erreichen (mein Ansprechpartner ist bis zum 9.11 nicht im Haus), und ich soll nachweisen, wie viel ich verdiene, weil die Kosten für die Obhutnahme sich auf 1.900€ belaufen (ich kann mir das nicht leisten, da ich im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung bin).

Ich bin einfach fassungslos. Anstatt sich umzuhören, wie mein Sohn endlich seinen Vater sehen kann, wollen sie erst einmal Geld haben. Ich bin einfach nur fassungslos darüber, in welchem Land wir leben.

Ich war am 30.10 beim Anwalt, und die Anträge werden Ende nächster Woche gestellt. Ich werde selbstverständlich darum kämpfen, dass meine beiden Söhne bei mir leben, weil dies im Sinne des Kindeswohls viel besser ist. Zudem muss noch geklärt werden, ob die Kindesmutter dem Umgang zustimmt. Ich strebe keinen begleiteten Umgang an und werde alles Mögliche versuchen, damit meine Kinder bei mir leben können. Leider wird das Zeit in Anspruch nehmen, da ich zuerst für den Umgang kämpfen muss.
Wie stehen meine Chancen das meine Kinder bei mir leben werden ? Und wie kann ich es beschleunigen mein 1 Geborenen Sohn zu sehen?.
Für mein 2 Sohn wird grade die vaterschaftsannerkung beantragt

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Manuel62):
dass sie unglücklich ist und die Kinder abgeben möchte, um ein neues Leben anzufangen.

Nun ja, man kann nicht so einfach seine Kinder "abgeben", weil man keine Lust mehr hat.
Da muss schon was vorgefallen sein.

Wie willst du die kleinen Kinder betreuen, wenn du arbeitest?

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126172 Beiträge, 40608x hilfreich)

Zitat (von Manuel62):
Ich bin einfach nur fassungslos darüber, in welchem Land wir leben.

Echt?
Es wäre es einem lieber, wenn sie statt der Inobhutnahme einfach auf der Straße landen?



Zitat (von Manuel62):
da ich im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung bin

Dann wäre die erste Frage wie man überhaupt 2 Kinder versorgen könnte. Sowohl finanziell als auch zeitlich.
Wobei es aktuell ja wohl nur um ein Kind geht.



Zitat (von lyra82):
Nun ja, man kann nicht so einfach seine Kinder "abgeben", weil man keine Lust mehr hat.

Doch, das geht.
Man geht zum Amt, stellt die beiden da hin und sagt zu dem Sachbearbeiter das man sich ab jetzt nicht mehr um sie kümmern werde, sie keine Versorgung und kein Obdach mehr haben.
Und schon muss seitens des Amtes eine Inobhutnahme erfolgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(263 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man geht zum Amt, stellt die beiden da hin und sagt zu dem Sachbearbeiter das man sich ab jetzt nicht mehr um sie kümmern werde, sie keine Versorgung und kein Obdach mehr haben.
Und schon muss seitens des Amtes eine Inobhutnahme erfolgen.

Wenn ich DAS gewusst hätte!!!

:-)))

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3047 Beiträge, 986x hilfreich)

Zitat (von Manuel62):
ich kann mir das nicht leisten, da ich im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung bin
Musst du auch nicht. Das Jugendamt hat dir lediglich mitgeteilt, was die Hilfe für dein/e Kind/er kosten. Soweit du weniger als 1400 Euro netto verdienst, musst du voraussichtlich genau 0 € bezahlen. Die Solidargemeinschaft übernimmt das für dich.

Zitat (von Manuel62):
Anstatt sich umzuhören, wie mein Sohn endlich seinen Vater sehen kann, wollen sie erst einmal Geld haben. Ich bin einfach nur fassungslos darüber, in welchem Land wir leben.
Das Land in dem man lebt, hat mit Streitigkeiten zwischen Eltern oder deren Erziehungs(un)fähigkeit in aller Regel wenig zu tun. Da müssen sich Betroffene schon an die eigene Nase fassen.

Zitat (von Manuel62):
Wie stehen meine Chancen das meine Kinder bei mir leben werden ?
Besser als je zuvor. Dazu musst du dich jetzt nur als interessierter und fähiger Vater präsentieren.

Zitat (von lyra82):
Wie willst du die kleinen Kinder betreuen, wenn du arbeitest?
Zitat (von Harry van Sell):
Dann wäre die erste Frage wie man überhaupt 2 Kinder versorgen könnte. Sowohl finanziell als auch zeitlich.
So wie Millionen andere Menschen auch.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126172 Beiträge, 40608x hilfreich)

Zitat (von smogman):
So wie Millionen andere Menschen auch.

Diese Argumentation hilft erfahrungsgemäß schon bei einigermaßen verdienenden Angestellten nicht.
Bei einem mittelosen Azubi wird man also - insbesondere bei dem Hintergrund - wohl noch genauer hinschauen, ob ein tragfähiges Konzept vorliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8312 Beiträge, 1736x hilfreich)

Zitat (von Manuel62):
Ich bin einfach nur fassungslos darüber, in welchem Land wir leben.


Ich bin erstmal froh dass sie Kinder in einer guten Umgebung gelandet sind und nicht auf der Strasse.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39957 Beiträge, 14235x hilfreich)

Mir sind die Angaben von @Manuel viel zu weich. Er weiß nichts genaues, hat quasi null Kontakt zu beiden Kindern, weiß aber genau, dass es für das Kindeswohl besser ist, wenn sie bei ihm leben. Woher kommt die Erkenntnis, ganz konkret? Er hat es ja bisher nicht einmal geschafft, seinen Umgang mit den Kindern zu organisieren. Wichtig ist jetzt, dass ein konkretes Betreuungskonzept erstellt wird. Und dass rübergebracht wird, dass der bisherige Schlendrian nichts mit der Fähigkeit zu tun hat, dauerhaft zuverlässig für ein Kind oder auch beide zu sorgen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35169 Beiträge, 6007x hilfreich)

Zitat (von Manuel62):
in dem ich nachweisen soll, wie viel ich verdiene.
Dann mach das doch zunächst mal.
Alles weitere ergibt sich, zumindest was die finanzielle Seite betrifft.
Zitat (von Manuel62):
Ich bin einfach nur fassungslos darüber,
Lies nach, was dort steht, statt fassungslos zu sein und unnütz am Telefon zu hängen.

Die anderen Fragen wirst du mit dem Anwalt regeln.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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