22 jahre alt, azubi, unterhalt?

5. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
kevinn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
22 jahre alt, azubi, unterhalt?

Hi,

ich bin 22 Jahre und wohne bei meiner Mutter, diese bezieht aus gesundheitlichen Gründen Hartz4.
Bin im ersten Lehrjahr und bekomme Monatlich ~400 Euro Netto raus. Kindergeld bekomme ich 154 Euro. Mein Vater lebt getrennt von uns, kein Kontakt.
Bevor ich meine Lehrstelle hatte zahlte das Arbeitsamt den fehlenden Unterhalt. Aber da ich nun eine Lehrstelle habe müsste mein Vater doch Unterhalt zahlen oder?
Wir haben mal zufällig einen Brief seiner Rentenversicherung bekommen, er ist Angestellter und hat 2500 Euro an Bruttoeinkommen im Monat. Soweit ich weiss ist er Verheiratet und hat ein weiteres Kind.

Ich werde demnächst ausziehen aus privaten Gründen die mit meiner Mutter unklärbar sind.

Nun zu meinen Fragen.
Wie hoch darf die Warmmiete der Wohnung sein?

Sagen wir mal ich finde eine Wohnung für ~200 warm im Monat.

so hätte ich noch 354 Euro im Monat zum leben. Muss mein Vater da noch Unterhalt zahlen? Wenn nein, was ist wenn ich mir eine Wohnung für 250-300 Euro Warmmiete im Monat nehme? So hätte ich ja weniger Geld zur verfügung.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Kevin,

nein, dein Vater muss dir nix mehr zahlen.

Wenn ich davon ausgehe, dass er bei einem Brutto von 2500€, die Stkl. 3 gewählt hat, bekommt er ca. 1850€ raus.

Ohne berufsbedingte Aufwendungen, seine Frau und dein Halbgeschwister zu berücksichtigen, wäre dir alles vorrangig, läge dein Bedarf bei diesem Einkommen bei 429€.

Abgezogen davon werden Kindergeld und dein eigenes Einkommen: 429 - 154 - 400 = -125€

Du siehst, keine Chance.

Hast du BAB beantragt?

Ob die ARGE dir eine Wohnung zahlt, weiß ich nicht. Im Normalfall isses so, dass unter 25-Jährigen zugemutet werden kann, bis dahin im Haushalt der Eltern oder eines Eltenrteils wohnen zu bleiben.
Wohnkosten werden da nicht übernommen.
Da deine Mutter Hartz4 bezieht, könnten deine Chancen steigen.
Ob die ARGE allerdings zwei Wohnungen zahlt???

Na, da kommt jetzt dann noch *Camper*, der kennt sich bei Hartz4 aus.:)

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 05.04.2008 18:22:48

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Haselchen,

quote:
ch bin zwar nicht der *Camper*


Ich bin sicher, er enttäuscht mich nicht...
Denn hier sind seine Hartz4-Erfahrungen, ausnahmsweise, mal gefragt.:)

quote:
Wenn du auswärts lebst, steigt dein Bedarf auf 640 €.


Hab ich nicht erwähnt, stimmt.
Bin davon ausgegangen, die Mutter lebt von Hartz4, also nicht leistungsfähig, Bedarf richtet sich alleine nach Papa`s Einkommen.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Camper,

die Hartz4-Rechnung hätte genügt...:)

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ein unter-25-Jähriger nicht doch nur Anspruch auf 278€ hat, oder?

quote:
Erst mußt Du Papa fragen, ob Du bei Ihm unterkommen darfst.


Muss er nicht, er wohnt bei Mama.
Wenn die ihn nicht haben will, muss sie ihm die Wohnkosten zahlen oder aber ihn behalten bis er 25 ist.

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#6
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Camper,

ich meine, glaube, ´mal gehört zu haben, dass einem Azubi gar kein ALG2 zusteht.
Würd ja sonst jeder beantragen, dem die 640€ nicht reichen...:)
BAB wär eine Alternative.

@Kevinn,

im Forum Sozialrecht können sie dir das beantworten.

Grüßle




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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#8
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

näää Camper...

ein Azubi hat BAB zu beantragen...

BAB und ALG II wiederum schließen sich aus...

lediglich in Härtefällen kann ein Darlehen gewährt werden...

einzig und allein einen Zuschuss nach § 22 (7) SGB II (ungedeckte KdU) kann der Azubi kriegen...

Mahlzeit

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#10
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

fein camper, dann sind wir ja schon zwei :)

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