25 Jahre, 2. Ausbildung, Unterhaltspflichtig?

12. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
MichaelT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
25 Jahre, 2. Ausbildung, Unterhaltspflichtig?

Guten Tag,

ich würde gerne wissen ob meine Mutter für mich (25 Jahre) während meiner 2. Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet ist oder nicht.

Ich habe neulich mein BAB Bescheid bekommen laut dem meine Mutter für mich Unterhalt leisten müsste. Ich würde nun gerne wissen ob das korrekt ist.

Im Internet habe ich gelesen dass Eltern nur für die erste Ausbildung Unterhaltspflichtig sind. Eine konkrete Regelung oder ein Verweis auf das SGB habe ich aber leider nicht gefunden.

Kann mir da jemand bitte Auskunft geben?

Mit freundlichen Grüßen,

Michael




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Michael,

ich erlaube mir mal, auf deinen Beitrag im Sozialrecht zurückzugreifen:

quote:
Meine zweite Ausbildung erweitert meine erste und es wurde auch bei meiner Berufsberaterin nachgefragt ob die zweite Ausbildung nötig sei oder nicht. Meine Berufsberaterin hat dann erklärt dass die zweite Ausbildung nötig ist.




Vorab wäre zu klären, ob deine Zweitausbildung aufbauend auf der ersten wäre.

Falls du unterhaltsberechtigt wärst, würde sich dein Anspruch gegen BEIDE Elternteile richten.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
MichaelT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nein, die Zweitausbildung ist nicht aufbauend auf die erste. Die erste war kaufmännisch, die zweite ist in Richtung Informatik. Mit der ersten Ausbildung habe ich laut Berufsberaterin keine Chance auf dem Arbeitsmarkt.

Mit meinem Vater habe ich keinen Kontakt, das habe ich im BAB Antrag auch angegeben und er wurde nicht bei der Berechnung berücksichtigt.

Grüße,

Michael

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1268x hilfreich)

Hallo Michael,

wenn die beiden Ausbildungen nichts mit einander zu tun haben, dann bist Du nicht mehr unterhaltsberechtigt. Bei beruflichen Ausbildungen ist das eh immer etwas problematisch, da man dann in der Regel keinen höherwertigen Abschluss erreicht. Anders ist es bei z.B. Ausbildung zum Tischler mit anschließendem Studium Möbeldesign.

Die Unterhaltsbeträge aus dem BAB Bescheid haben nach Familienrecht BGB keine Bewandnis. Deine Mutter muss sich also nicht daran halten.

quote:
Mit meinem Vater habe ich keinen Kontakt, das habe ich im BAB Antrag auch angegeben und er wurde nicht bei der Berechnung berücksichtigt.


Dieses führt die Unterhaltsberechnung lt. BAB-Bescheid völlig ad absurdum. Unterhalt für ein volljähriges Kind kann nur mit dem addierten Einkommen beider Elterteile errechnet werden. Alles andere ist rechtlich nicht "wasserdicht".

By the way, was ist das denn für eine kaufmännische Ausbildung, die einem Absolventen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance aufzeigt?

LG Nero

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""

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich habe neulich mein BAB Bescheid bekommen laut dem meine Mutter für mich Unterhalt leisten müsste. Ich würde nun gerne wissen ob das korrekt ist.


Widerspruch einlegen, Begründung: Fehlende Unterhaltspflicht seitens der Eltern.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
MichaelT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
By the way, was ist das denn für eine kaufmännische Ausbildung, die einem Absolventen auf dem Arbeitsmarkt keine Chance aufzeigt?


Schulische Ausbildung zum kaufmännischen Assistenten. Ist so gut wie nichts wert auf dem Arbeitsmarkt obwohl man eigentlich sehr viele Wissen vermittelt bekommen hat :sad:

Danke für eure Hilfe, ich werde jetzt erstmal Widerspruch einlegen.

Grüße, Michael

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